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   BFH, 13.06.2006 - I R 58/05   

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https://dejure.org/2006,673
BFH, 13.06.2006 - I R 58/05 (https://dejure.org/2006,673)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2006 - I R 58/05 (https://dejure.org/2006,673)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - I R 58/05 (https://dejure.org/2006,673)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6a Abs. 4 Satz 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6a Abs. 4 Satz 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 1

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 6a Abs. 4 Satz 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EGHGB Art. 28 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung; verdeckte Gewinnausschüttung bei fehlerhaftem Bilanzausweis

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung; verdeckte Gewinnausschüttung bei fehlerhaftem Bilanzausweis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ? Nachträgliche Erhöhung einer Pensionszusage ? Anforderungen an die steuerliche Anerkennung ? Bedeutung des Klarheitsgebots bei der Vereinbarung mit einem beherrschenden Gesellschafter ? Bilanzielle Behandlung einer nachträglich erhöhten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Vorsicht bei Unterzeichnung der GmbH-Bilanz!

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Unterzeichnung der GmbH-Bilanz!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VGA bei fehlerhaftem Bilanzausweis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen der Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung in der Steuerbilanz trotz handelsrechtlicher Nichtbilanzierung; Bestimmung des Anwendungsbereichs der Nachholung der Korrektur nach dem Grundsatz des "formellen Bilanzenzusammenhangs"; Verpflichtung zur Korrektur ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 559
  • ZIP 2006, 1585
  • BB 2006, 1730
  • BB 2006, 1849
  • BB 2007, 1
  • BB 2007, 40
  • DB 2006, 1654
  • DB 2007, 22
  • BStBl II 2006, 928
  • EFG 2005, 1796
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Denn den Verminderungen des Bilanzgewinns steht jeweils eine außerbilanzielle Erhöhung des der Besteuerung zu Grunde liegenden Gewinns in derselben Höhe gegenüber, da in Höhe der Minderungsbeträge vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2002 I R 43/01, BFHE 199, 157, 160, BStBl II 2003, 416, 417, m.w.N.):.

    cc) Angesichts dessen muss im Streitfall nicht erörtert werden, ob eine vGA auch deshalb vorliegt, weil X die ihm zugesagte zusätzliche Versorgung nicht mehr erdienen konnte (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 199, 157, 160, BStBl II 2003, 416, 417, m.w.N.).

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Eine Nachholung der Korrektur nach dem Grundsatz des "formellen Bilanzenzusammenhangs" kommt nur in Betracht, wenn und soweit die Schlussbilanzen für vorangegangene Jahre Grundlagen für Steuerbescheide sind, die aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden dürfen (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 72/87, BFHE 161, 451, BStBl II 1990, 1044).

    Bei einer solchen Gestaltung ist die Rechtsprechung zum "formellen Bilanzenzusammenhang" nicht anwendbar; vielmehr muss ein in den Vorjahren unterlaufener Bilanzierungsfehler ggf. zur Änderung der für die Vorjahre erlassenen Steuerbescheide führen (BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 72/87, BFHE 161, 451, BStBl II 1990, 1044; Heinicke in Schmidt, a.a.O., § 4 Rz. 706).

  • BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96

    Formeller Bilanzenzusammenhang

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist allerdings, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid berücksichtigt worden ist und jener Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann, bei der Steuerfestsetzung für ein nachfolgendes Jahr als "Betriebsvermögen zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" i.S. des § 4 Abs. 1 EStG das der früheren Veranlagung zu Grunde gelegte Betriebsvermögen zu berücksichtigen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; BFH-Urteile vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 50/03

    Urlaubsabgeltung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn es für die Leistung der Kapitalgesellschaft an einer klar und eindeutig im Vorhinein getroffenen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Januar 2004 I R 50/03, BFHE 205, 192, 194, BStBl II 2005, 524, 525, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist allerdings, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid berücksichtigt worden ist und jener Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann, bei der Steuerfestsetzung für ein nachfolgendes Jahr als "Betriebsvermögen zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" i.S. des § 4 Abs. 1 EStG das der früheren Veranlagung zu Grunde gelegte Betriebsvermögen zu berücksichtigen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; BFH-Urteile vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 6 K 2701/02

    Großzügige Pensionsrückstellungen

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Die u.a. deswegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf im Streitpunkt abgewiesen; sein Urteil vom 14. September 2004 6 K 2701/02 K,G,AO ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1796 abgedruckt.
  • BGH, 01.03.1982 - II ZR 23/81

    GmbH-Bilanz und stille Einlage

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Der Streitfall bietet keine Veranlassung, der von der Klägerin angesprochenen Frage nachzugehen, ob der unrichtige Ausweis der Pensionsverpflichtungen in entsprechender Anwendung des § 256 des Aktiengesetzes (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. März 1982 II ZR 23/81, BGHZ 83, 341; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 256 AktG Rz. 101; Hüffer in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, § 256 Rn. 83; Baetge/Ziesemer in Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 282, m.w.N.) zur Nichtigkeit der genannten Handelsbilanzen führt und wie der unterlaufene Bilanzierungsfehler aus handelsrechtlicher Sicht geheilt werden kann.
  • BFH, 05.06.2002 - I R 96/00

    Nachbetreuung erfordert Rückstellung

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Eine Passivierung der erhöhten Verpflichtung entsprach vielmehr den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung --GoB-- (vgl. Senatsurteil vom 5. Juni 2002 I R 96/00, BFHE 199, 309, 311, BStBl II 2005, 736, 737) und war deshalb auch steuerrechtlich geboten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    d) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist allerdings, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid berücksichtigt worden ist und jener Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann, bei der Steuerfestsetzung für ein nachfolgendes Jahr als "Betriebsvermögen zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" i.S. des § 4 Abs. 1 EStG das der früheren Veranlagung zu Grunde gelegte Betriebsvermögen zu berücksichtigen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; BFH-Urteile vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886; vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 13.06.2006 - I R 58/05
    Entsprechendes kann gelten, wenn die unzutreffende bilanzielle Umsetzung einer Pensionszusage auf einem Buchungsfehler (BFH-Urteil vom 18. April 2002 III R 43/00, BFHE 199, 140, BStBl II 2003, 149) oder auf einem sonstigen Versehen einer von der Kapitalgesellschaft eingesetzten Hilfsperson beruht.
  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04

    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Das FA konnte im Streitjahr unter Berücksichtigung der Bilanz des Klägers die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ermitteln und hierbei die Beteiligung des Klägers an der GmbH (= 50%) in der Anfangsbilanz des Streitjahres wieder korrigierend mit dem zutreffenden Restbuchwert einbuchen, da es sich um einen Fehler ohne Gewinnauswirkung handelte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928; Stapperfend in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 419, 431, 436; Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz C 137, C 139; Schmidt/ Heinicke, a.a.O., § 4 Rz 702, 710, 727, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2008 - I R 44/07

    Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen

    Für Pensionszusagen, welche nach dem 31. Dezember 1986 erteilt worden sind (sog. Neuzusagen), ist handels- wie steuerrechtlich eine Rückstellung zu bilden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928; R 41 Abs. 1 Satz 2 EStR 1999, R 6a Abs. 1 Satz 2 EStR 2005).

    Eine Passivierung der Verpflichtungen entsprach vielmehr den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und war deshalb gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch steuerrechtlich geboten (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928; R 41 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien -EStR- 1999 = R 6a Abs. 1 Satz 2 EStR 2005; Gosch in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 6a Rz 5; Dommermuth in Herrmann/ Heuer/Raupach -HHR-, EStG, KStG, § 6a EStG Rz 16; Ahrendt/ Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 2. Teil Rz 529, jeweils m.w.N.).

    Ein Ansatz in der Handelsbilanz ist deshalb nur dann für die Besteuerung maßgeblich, wenn er diesen Grundsätzen entspricht (Senatsbeschluss in BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9136/07

    Abtretung der Anwartschaft aus einer Rückdeckungsversicherung für noch nicht

    Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH die Pensionszusage tatsächlich nicht durchgeführt werde, wenn sie nicht passiviert werde (Urteil vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BStBl. II 2006, 928).

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn es für die Leistung der Kapitalgesellschaft an einer klar und eindeutig im Vorhinein getroffenen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH, Urteil vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BStBl. II 2006, 928, unter II. 2. Buchst. b, a.A. der Gründe).

    Aus der in den Wirtschaftsjahren 1994 bis 2002 unterlassenen Bildung einer Pensionsrückstellung auf Grund der Vereinbarung vom 29. Mai 1994 ergibt sich, dass diese Pensionszusage tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BStBl. II 2006, 928, unter II. 2. der Gründe).

    Die tatsächliche Durchführung einer Pensionszusage ergibt sich nicht erst aus der späteren Zahlung der Versorgungsleistungen, sondern bereits aus der Passivierung der entsprechenden Rückstellung im Sinne von § 6a EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG (BFH in BStBl. II 2006, 928).

    Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn die Passivierung eines Teilbetrags unterbleibt, weil ein Sachverständiger den Wert fehlerhaft ermittelt hat, oder wenn es sich um einen bloßen Buchungsfehler handelt, den der betroffene Gesellschafter- Geschäftsführer nicht bemerken kann, weil es sich nur um geringfügige Beträge - insbesondere im Fall von Erhöhungen der Pensionszusage - handelt (BFH in BStBl. II 2006, 928, unter II. 2. Buchst. b, bb, bbb der Gründe).

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