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   BFH, 25.04.1990 - I R 59/89   

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BFH, 25.04.1990 - I R 59/89 (https://dejure.org/1990,1361)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1990 - I R 59/89 (https://dejure.org/1990,1361)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1990 - I R 59/89 (https://dejure.org/1990,1361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen an die Schriftform bei einer Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1963, 323
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.04.1982 - I R 51/76

    Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Die Klägerin vertritt in ihr die Auffassung, entgegen dem Urteil des FG sei aus dem Urteil des BFH vom 28. April 1982 I R 51/76 (BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) die Rechtsauslegung zu entnehmen, daß bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (allein) von der vertraglich zugesagten Altersgrenze auszugehen sei.

    Sie bringt damit zum Ausdruck, daß sie die Auffassung des FG für unzutreffend hält, dem BFH-Urteil in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 könne nicht generell die Anerkennung eines vertraglich vereinbarten Pensionsalters unter 65 Jahren entnommen werden.

    In seinem Urteil (in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612) hat der Senat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unter der Annahme berechnet werden müssen, daß der Pensionsfall mit Vollendung des 75. Lebensjahres eintritt.

    Hiernach bestand in dem in BFHE 135, 519, BStBl II 1982, 612 entschiedenen Fall hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, daß Angehörige dieses Personenkreises mit dem vertraglich vorgesehenen Pensionsalter von 65 Jahren zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand traten.

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 17/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Durch die Empfängerkennzeichnung stellt - ebenso wie beim Fernschreiber - der Absender einer Telekopie bewußt die Verbindung zum Empfänger her (Bundesarbeitsgericht - BAG -, Beschluß vom 14. März 1989 1 AZB 26/88, Der Betrieb - DB - 1989, 1144; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 6. Oktober 1988 VII ZB 17/88, NJW 1989, 589 m. w. N.).
  • BFH, 25.09.1968 - I 195/65

    Steuerrechtliche Behandlung einer Pensionslast im Falle der Zusage einer

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Bezogen auf das in der jeweiligen Pensionszusage vorgesehene Pensionsalter muß es deshalb hinreichend wahrscheinlich sein, daß die Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Pensionsrückstellung in Anspruch genommen wird (vgl. bereits BFH-Urteil vom 25. September 1968 I 195/65, BFHE 93, 385, BStBl II 1968, 810).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Die Voraussetzung, daß der Schriftsatz mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet wurde (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 30. April 1979 GmS-OGB 1/78, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 172), wird hier schon aus der notwendigen Empfängerkennzeichnung deutlich.
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Durch die Empfängerkennzeichnung stellt - ebenso wie beim Fernschreiber - der Absender einer Telekopie bewußt die Verbindung zum Empfänger her (Bundesarbeitsgericht - BAG -, Beschluß vom 14. März 1989 1 AZB 26/88, Der Betrieb - DB - 1989, 1144; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 6. Oktober 1988 VII ZB 17/88, NJW 1989, 589 m. w. N.).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Nach den allgemeinen Grundsätzen bestimmt sich aber die Höhe einer zu bildenden Rückstellung nach der wahrscheinlich zu erbringenden Leistung (vgl. Urteil des BFH vom 5. Februar 1987 IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845, 848, und Schmidt, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl. 1989, § 5 Anm. 40).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 90/85

    Zur Frage einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Bei einem beherrschenden Gesellschafter kann die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßte Vermögensminderung auch darin bestehen, daß die Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ein Entgelt zahlt oder zu zahlen verpflichtet ist, obwohl es hierfür an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 90/85, BFHE 157, 168, BStBl II 1989, 800).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Für die Gewinnbeteiligung (Tantieme) des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers V. ist daher § 86 des Aktiengesetztes (AktG) - in der in den Streitjahren geltenden Fassung - entsprechend heranzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234, und Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 15. Auflage 1988, § 35 Rdnr. 102).
  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

    Auszug aus BFH, 25.04.1990 - I R 59/89
    Eine eingehende und umfassende Erörterung der streitigen Rechtsfrage wird von § 120 FGO hingegen nicht gefordert (BFH-Urteil vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523).
  • BFH, 12.04.1989 - I R 142/85

    Sondervergütung für "weitere Tätigkeiten" des beherrschenden

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern geht die Rechtsprechung grundsätzlich von einem Ruhestandsalter von 65 Jahren aus, und zwar auch dann, wenn dem Begünstigten in der Pensionszusage die Möglichkeit eingeräumt wird, von der gesetzlichen, flexiblen Altersgrenze Gebrauch zu machen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1991 I R 113/88, BFHE 163, 207, BStBl II 1991, 379; vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 1/91

    Aufwendungen für Rolladeneinbau keine Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Eine eingehende und umfassende Erörterung der streitigen Rechtsfrage fordert § 120 FGO nicht (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Mai 1985 I R 108/81, BFHE 144, 40, BStBl II 1985, 523, und vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2006 - 1 K 296/03

    Bemessung einer Gewinntantieme durch Verrechnung von Verlusten mit

    Bemisst sich die Tantieme - wie im Streitfall - nach den vertraglich nicht näher definierten Begriffen "Jahresgewinn", "Gewinn" oder "Reingewinn", so ist entsprechend § 86 Aktiengesetz - AktG - a. F. der handelsrechtliche Jahresüberschuss vermindert um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die Beträge, die nach dem Gesetz oder der Satzung aus den Jahresüberschüssen in offene Rücklagen einzustellen sind, maßgebend (BFH vom 25.04.1990, I R 59/89 BFH/NV 1991, 269).

    Diese Vorschrift hat der BFH für die Bestimmung der Bezugsgröße der Tantieme herangezogen, wenn die Parteien - wie im Streitfall - auf den Jahresgewinn als Bemessungsgrundlage abgestellt haben (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25.04.1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269).

  • BFH, 29.03.2000 - I R 85/98

    VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des

    Bemessungsgrundlage war nach dem Vertragswortlaut somit eindeutig der Gewinn nach Abzug der Ertragsteuern (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

    Als wirksam wird auch die Übermittlung einer schriftlichen Erklärung unmittelbar von dem Telefaxgerät des Absenders an das Empfangsgerät des Gerichts angesehen (BGH-Beschluß in NJW 1990, 990, m.w.N.; BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 59/89, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 08.04.2008 - I B 168/07

    Neues tatsächliches Vorbringen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    d) Ebenso wenig hat die Klägerin eine Divergenz des FG-Urteils zu der Senatsrechtsprechung dargetan, nach der aus der rechtlichen Möglichkeit eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, bereits mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu treten, nicht grundsätzlich auf die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit geschlossen werden kann (Senatsurteile vom 23. Januar 1991 I R 113/88, BFHE 163, 207, BStBl II 1991, 379; vom 25. April 1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).
  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung

    Anders als der Begriff des Gewinns, der vom BFH auch bei GmbH's in entsprechender Anwendung des § 86 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) dahingehend ausgelegt wird, dass Verlustvorträge einzubeziehen sind (Urt. v. 05.04.1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269 m.w.N.), ist das "vorläufige Ergebnis" keine Bilanzposition, sondern lediglich eine Zwischengröße bei der Aufstellung des Jahresabschlusses.
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 10 K 1661/12

    Steuerliche Anerkennung eines Vertrages über die Bildung einer Gewinn- und

    Die Bezugnahme eines Dienstvertrags auf den Jahresgewinn kann somit nur bedeuten, dass sich die Gewinnberechnung nach dem (aktienrechtlichen) Handelsbilanzgewinn richten soll, Körperschaft- und Gewerbesteuerbeträge somit vorher abzusetzen sind (BFH-Urteil vom 25.4.1990 I R 59/89 BFH/NV 1991, 269).
  • FG Hamburg, 17.08.2004 - III 366/02

    KStG/EStG/GewStG/Steuerbilanz: Pensions- und andere Rückstellungen - keine

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  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für

    Anders als der Begriff des Gewinns, der vom BFH auch bei GmbH's in entsprechender Anwendung des § 86 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) dahingehend ausgelegt wird, dass Verlustvorträge einzubeziehen sind (Urt. v. 05.04.1990 I R 59/89, BFH/NV 1991, 269 m.w.N.) ist das "vorläufige Ergebnis" keine Bilanzposition, sondern lediglich eine Zwischengröße bei der Aufstellung des Jahresabschlusses.
  • BFH, 02.12.1991 - V B 116/91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 156/00

    VGA: Bemessungsgrundlage für eine Tantieme

  • FG Hamburg, 11.04.2000 - II 306/99

    Wirksame Prozeßvollmacht; Klagerücknahme

  • FG Nürnberg, 15.06.1999 - I 118/97

    Bezugsgröße für den Gewinnanteil des stillen Gesellschafters

  • FG Hamburg, 31.03.2000 - II 568/99

    Vereinbarung von Gewinntantiemen für den beherrschenden

  • FG Niedersachsen, 08.06.1993 - VI 57/90

    Körperschaftsteuer; Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG München, 25.07.2001 - 6 K 4860/99

    Verlustvortrag und Gewinntantieme; Gewerbesteuermessbetrag 1996; gesonderter

  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 2821/01

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Gewährung einer Gewinntantieme

  • FG München, 17.02.1999 - 7 V 3303/98

    Gewinntantiemen, Überstundenerstattungen und Sonntags-, Feiertags- und

  • FG München, 17.02.1997 - 7 K 2029/95

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung zu

  • FG München, 21.07.1997 - 7 V 1982/97

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen aus dem Vorjahr bei einer Tantieme;

  • FG München, 24.03.1997 - 7 K 846/95

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Begriff der "verhinderten

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