Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1996 - I R 63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11783
BFH, 23.10.1996 - I R 63/95 (https://dejure.org/1996,11783)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1996 - I R 63/95 (https://dejure.org/1996,11783)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - I R 63/95 (https://dejure.org/1996,11783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 76, BGB § 242, FVG § 17 Abs 2
    Außenprüfung; Betriebsprüfung; tatsächliche Verständigung; Verfahrensmangel; Zuständigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • FG Köln, 24.10.2001 - 6 K 2899/97

    Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

    Die Revision gegen dieses Urteil führte mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1996 I R 63/95 zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG.

    Wegen der weiteren Urteilsgründe wird auf den Inhalt der BFH-Entscheidung I R 63/95 Bezug genommen.

    Der BFH, der dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat, hat in seiner Entscheidung I R 63/95 festgestellt, den dem FG von der Klägerin (im ersten Rechtsgang) vorgelegten Schriftstücken und den tatsächlichen Feststellungen des FG ließen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß die Verknüpfung der Einstellung der Steuerstrafverfahren gegen B und A mit der Einigung über die Besteuerung der Firmengruppe des B und der Eheleute B und der Rücknahme der im Zusammenhang mit der Prüfungsanordnung stehenden Klagen die Entschließungsfreiheit des B in unstatthafter Weise beeinträchtigt hätte.

    Dies hat bereits der BFH in seinem Urteil I R 63/95 auf der Grundlage der ihm vorliegenden Schriftstücke und der tatsächlichen Festellungen des erkennenden Gerichts im ersten Rechtsgang festgestellt.

    Sie stellt demnach auch keine unstatthafte Beeinflussung im Sinne des BFH-Urteils I R 63/95 dar.

  • BFH, 28.10.1998 - X R 93/95

    Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

    Der Senat schließt sich in dieser Hinsicht dem Urteil des I. Senats des BFH vom 23. Oktober 1996 I R 63/95 (BFH/NV 1997, 765) an.
  • BFH, 23.07.2002 - X B 174/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Die Kläger vermochten folglich keine konkreten Tatumstände zu behaupten und unter Beweis zu stellen, bei deren Vorliegen die Bindung des Klägers an die tatsächliche Verständigung wegen Einsatzes unzulässiger Mittel durch die Finanz- und Strafermittlungsbehörden ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) entfallen sein könnte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, BFH/NV 1999, 937; ferner BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 63/95, BFH/NV 1997, 765).
  • BFH, 24.07.2002 - I B 154/01

    NZB; Darlegung der Zulassungsgründe

    Das Urteil des FG hob der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings durch Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 63/95 (BFH/NV 1997, 765) auf und verwies die Rechtssache an das FG zurück, weil dessen Feststellungen nicht ausreichten, um die Zulässigkeit der Klage zu beurteilen.
  • SG Münster, 04.02.2014 - S 14 R 341/11
    Es besteht kein Anhalt dafür und wird auch von der Klägerin nicht geltend gemacht, dass Steuerfahndung, FKS und/oder Staatsanwaltschaft die der Einstellung nach § 153a StPO vorangehende Einigung erpresst hätten, wie dies z. B. zum Gegenstand mehrerer Entscheidungen des BFH gemacht worden ist (Urteile vom 23.10.1996 und vom 28.10.1998, Az. I R 63/95 u. Az. X R 93/95; Beschluss vom 21.03.1995, Az. I B 142/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht