Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1994 - I R 65/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,645
BFH, 21.12.1994 - I R 65/94 (https://dejure.org/1994,645)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1994 - I R 65/94 (https://dejure.org/1994,645)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - I R 65/94 (https://dejure.org/1994,645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gestaltungsmißbrauch: Grundstückserwerb durch ausländische Stiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 42; KStG (1977) § 8 Abs. 3 Satz 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft - Folgen einer unangemessenen Gesellschafter-Fremdfinanzierung - Keine Sicherheiten bei Darlehensgewährung durch den beherrschenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreditgewährung verbundender Unternehmen - Immobilienscheingeschäfte

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    GmbH-Darlehen von Gesellschafter

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 571
  • NJW 1995, 2375
  • BB 1995, 1126
  • BB 1995, 1174
  • BB 1995, 609
  • DB 1995, 1312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    In seinem Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92 (BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479) hat der Senat unter II. 3. e ausgeführt, es sei Sinn und Zweck des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977, dem Steuerbilanzgewinn solche Minderungen wieder hinzuzurechnen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt seien (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ).

    Die Frage, ob im Streitfall eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist, ist primär unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung des Senats zu verdeckten Gewinnausschüttungen gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter zu sehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ; in BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479), weil die Stiftung Alleingesellschafter beider Klägerinnen war.

    Sollte eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 nicht schon unter dem Gesichtspunkt einer unklaren, nicht von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich unwirksamen oder tatsächlich nicht durchgeführten Vereinbarung anzunehmen sein, so ist das Vorliegen einer solchen mit Hilfe des Maßstabes des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu prüfen (vgl. BFH in BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479).

    Die Frage, ob eine vGA anzunehmen ist, ist somit primär unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung des BFH zu verdeckten Gewinnausschüttungen gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter zu sehen (vgl. BFH-Urteile v. 14.3.1990, BStBl II 1990, 795 , und v. 2.2.1994, BStBl II 1994, 479).

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Die Frage, ob im Streitfall eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist, ist primär unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung des Senats zu verdeckten Gewinnausschüttungen gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter zu sehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795 ; in BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479), weil die Stiftung Alleingesellschafter beider Klägerinnen war.

    Die Frage, ob eine vGA anzunehmen ist, ist somit primär unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung des BFH zu verdeckten Gewinnausschüttungen gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter zu sehen (vgl. BFH-Urteile v. 14.3.1990, BStBl II 1990, 795 , und v. 2.2.1994, BStBl II 1994, 479).

  • FG Hessen, 20.01.1993 - 7 K 2768/88
    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Sie beantragen, das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20. Januar 1993 7 K 2768/88 aufzuheben und einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung der Klägerinnen in Höhe von 193 533 DM für das Jahr 1980 festzusetzen, hilfsweise, die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen.
  • BFH, 30.08.1989 - I B 39/89

    Anforderungen an Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Insoweit ergeben sich keine Bedenken gegen die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 aus der Tatsache, daß die Klägerinnen im Inland nur beschränkt steuerpflichtig sind und daß sich ihre Steuerpflicht im Streitfall nur auf sog. Überschußeinkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) erstreckt (vgl. BFH-Beschluß vom 30. August 1989 I B 39/89, BFH/NV 1990, 161).
  • BFH, 29.10.1981 - I R 89/80

    Erstattung von Kapitalertragsteuer - Zulässigkeit eines Antrags - Klagebegehren -

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Das BFH-Urteil vom 29. Oktober 1981 I R 89/80 (BFHE 134, 245 , BStBl II 1982, 150 ) steht dem nicht entgegen, weil die Klägerinnen sich in kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) "eingekauft" haben.
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 7/88

    Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaft im

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Der Senat hätte keine Bedenken, bei der Beurteilung dieser Rechtsfrage auf die Kriterien abzustellen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zwischenschaltung ausländischer Basisgesellschaften entwickelt worden sind (vgl. zuletzt: BFH-Urteil vom 28. Januar 1992 VIII R 7/88, BFHE 167, 273 , BStBl II 1993, 84 ).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    In seinem Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92 (BFHE 173, 412 , BStBl II 1994, 479) hat der Senat unter II. 3. e ausgeführt, es sei Sinn und Zweck des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977, dem Steuerbilanzgewinn solche Minderungen wieder hinzuzurechnen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt seien (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Die Vorschrift geht dem § 12 EStG vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251 , BStBl II 1992, 359; vom 28. November 1991 I R 34-35/90, BFH/NV 1992, 560).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 34/90

    Körperschaftsteuer; Übernahme von Aufwendungen für Geburtstagsfeiern

    Auszug aus BFH, 21.12.1994 - I R 65/94
    Die Vorschrift geht dem § 12 EStG vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251 , BStBl II 1992, 359; vom 28. November 1991 I R 34-35/90, BFH/NV 1992, 560).
  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung sind hierbei neben der fehlenden Konzernüblichkeit der Anspruchsbesicherung (dazu Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571) vor allem die sonstigen Umstände des Vertragsschlusses (z.B. berechtigte Ertragserwartungen des Kreditnehmers, Einfluss des Kreditgebers auf dessen Geschäftstätigkeit, grundsätzliche Bereitschaft, die kreditnehmende Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen zu stützen) indiziell mit Rücksicht darauf zu würdigen, ob --trotz des nicht fremdüblichen Verzichts auf die Einräumung einer werthaltigen Sicherung der Darlehensansprüche-- die Beteiligten von einer Kapitalüberlassung auf Zeit und damit insbesondere von der Rückzahlung des Kreditkapitals ausgegangen sind und bei objektiver Würdigung ausgehen konnten.

    Soweit der bisherigen Rechtsprechung des Senats entnommen werden konnte, dass allein in den Einflußnahmemöglichkeiten des beherrschenden Gesellschafters auf den Darlehensnehmer eine fremdübliche (werthaltige) Besicherung des Rückzahlungsanspruchs im Sinne einer aktiven Einstandsverpflichtung zu sehen ist, hält er hieran --wie bereits erläutert-- nicht fest (insoweit entgegen Senatsurteil in BFHE 176, 571).

  • FG Köln, 29.06.2017 - 10 K 771/16

    Körperschaftsteuer: Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als

    Das BFH-Urteil vom 21.12.1994 - I R 65/94 könne nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden: Anders als im entschiedenen Fall gebe es vorliegend eine Fremdmittelaufnahme bei Banken.

    Der BFH habe im Urteil vom 21.12.1994 - I R 65/94 (BFHE 176, 571) entschieden, dass es mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar sei, dass bei einer Darlehensgewährung im Konzern keine Sicherheiten vereinbart werden, weil die Konzernbeziehung ("Rückhalt") für sich gesehen eine ausreichende Sicherheit darstellt.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.12.1994, I R 65/94 und vom 29.10.1997, I R 24/97 ) sei es mit dem Fremdvergleichsgrundsatz vereinbar, dass bei einer Darlehensgewährung im Konzern keine Sicherheiten vereinbart werden, weil die Konzernbeziehung (Rückhalt) für sich gesehen eine ausreichende Sicherheit darstellt.

  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur

    Die fehlende Besicherung schlägt sich insoweit nur im entsprechend bepreisten Zins nieder (Bestätigung des Senatsurteils vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571).

    Ausschlaggebend für eine Korrektur ist bei einer Darlehensbegebung erneut allein der vereinbarte Zinssatz, der seinerseits einem Fremdvergleich standhalten muss und dafür im Falle der fehlenden Besicherung --aufgrund des Konzernrückhalts und ggf. nach den Umständen des Einzelfalls und der dadurch ausgelösten Besicherungsintensität auch im Rahmen einer konzerninternen Finanzierung (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 693; kritisch insoweit z.B. Bogenschütz, Ubg 2014, 155, 159 ff.)-- um einen angemessenen Risikozuschlag zu erhöhen ist.

  • BFH, 19.06.2019 - I R 32/17

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass sich der Fremdvergleich an der konkreten darlehensnehmenden (Tochter-)Gesellschaft --und insbesondere deren Ertragssituation-- zu orientieren hat und deshalb die Konzernüblichkeit der fehlenden Anspruchsbesicherung (dazu Senatsurteil vom 21.12.1994 - I R 65/94, BFHE 176, 571) nicht deren Fremdüblichkeit begründen kann (vgl. Senatsurteil in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Deshalb hat der BFH in seinem Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94 (BFHE 176, 571) entschieden, daß bei Darlehensgewährungen zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern keine Sicherheiten gefordert werden können, wenn die Konzernbeziehungen für sich gesehen eine Sicherheit bedeuten.
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Soweit die Klägerin sich im Hinblick auf die vom FG als unzureichend eingeschätzten Sicherungsmittel auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stützt, nach der in Konzernverhältnissen unter Umständen auch ungesicherte Darlehensverträge anerkannt werden könnten, wenn die Konzernbeziehungen selbst eine Sicherheit darstellen (vgl. Senatsurteile vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571; vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573), so betrifft diese Rechtsprechung Darlehen, die ein beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewährt hat; sie ist nicht übertragbar auf die Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an eine Gesellschaft, an der sie selbst nicht beteiligt ist (vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 1999, 1515).
  • BFH, 09.06.2021 - I R 32/17

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Fremdvergleich an der konkreten darlehensnehmenden (Tochter-)Gesellschaft --und insbesondere deren Ertragssituation-- zu orientieren hat und deshalb die Konzernüblichkeit der fehlenden Anspruchsbesicherung (dazu Senatsurteil vom 21.12.1994 - I R 65/94, BFHE 176, 571) nicht deren Fremdüblichkeit begründen kann.
  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 31/16

    Fremdübliche Bemessung des Zinssatzes für ein im Konzernverbund gewährtes

    Der Rechtsprechung des BFH zufolge sei bei Darlehenshingaben durch eine beherrschende Gesellschaft an eine beherrschte Gesellschaft im Konzernverbund eine Besicherung der Darlehen unüblich, weil die Darlehensrückzahlung im Einflussbereich der beherrschenden Gesellschaft - und damit im Einflussbereich des Kreditgebers selbst - liege; angesichts dessen sei in diesen Fällen als angemessen derjenige Zinssatz anzusehen, der für besicherte Darlehen gelte (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 847).

    Bei den vom Beklagten zitierten Aussagen aus dem BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 (I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 847) handele es sich lediglich um obiter dicta, zudem betreffe das Urteil eine andere Sachverhaltskonstellation, insbesondere habe die X Ltd. angesichts der Sicherungsabtretung der Geschäftsanteile nur noch über eingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf ihre Tochtergesellschaften verfügt.

    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 21. Dezember 1994 (I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 847) seien im vorliegenden Fall anzuwenden.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 21. Dezember 1994 (I R 65/94, BFHE 176, 571, NJW 1995, 2375) erkannt, dass bei der Vergabe eines Darlehens vom beherrschenden Gesellschafter an "seine" Kapitalgesellschaft eine Besicherung schon in den Einflussnahmemöglichkeiten zu sehen sei, die der Gesellschafter regelmäßig habe, so dass die (weitere) Besicherung von Darlehensforderungen zwischen Kapitalgesellschaften, die demselben Konzern angehörten, unüblich sei; in diesen Fällen könne als angemessener Zins nur derjenige angesetzt werden, der für besicherte Darlehen gelte.

  • BFH, 29.10.1997 - I R 35/96

    Gestaltungsmißbrauch durch beschränkt Steuerpflichtige

    Für eine Differenzierung zwischen unbeschränkten und beschränkten Steuerpflichtigen bieten weder Wortlaut noch Teleologie der Norm einen Anhaltspunkt (ebenso z.B. Wassermeyer in K. Vogel, a.a.O., 49, 71; Schaumburg, Internationales Steuerrecht --IStR--, 603; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 42 AO 1977 Tz. 22; Piltz, Betriebs-Berater --BB--, Beilage 14/1987, 6; Selling, RIW 1991, 235; Rauer, DB 1983, 2276; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94, BFHE 176, 571; a.A. Becker in K. Vogel, a.a.O., 261, 263; Crezelius, DB 1984, 530).
  • FG Hamburg, 09.02.2017 - 5 K 9/15

    Abzugsverbot für ein Darlehen nach § 8b Abs. 3 KStG ohne Sperrwirkung durch Art.

    Gerade deshalb kann als angemessener Zins nur derjenige angesetzt werden, der für besicherte Darlehen gilt (BFH-Urteil vom 21.12.1994 I R 65/94, BFHE 176, 571).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

  • BFH, 14.08.2019 - I R 21/18

    Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsansatz nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und

  • BFH, 27.08.1997 - I R 8/97

    Gestaltungsmißbrauch durch beschränkt Steuerpflichtige

  • BFH, 06.04.2005 - I R 27/04

    VGA: Geschäftsführer-Gehalt, kurzfristige Verdoppelung

  • BFH, 18.02.1999 - I R 62/98

    VGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

  • BFH, 15.12.2004 - I R 32/04

    VGA: Wiederkehrschuldverhältnisse; Vertrag zwischen GmbH und

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01

    PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG

  • FG München, 07.07.2014 - 7 K 2688/11

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) durch die Teilnahme am

  • BFH, 06.03.1996 - II R 38/93

    1. Grunderwerbsteuer bei Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz

  • FG Düsseldorf, 25.01.2011 - 6 K 2991/08

    Teilwertabschreibung auf Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Düsseldorf, 28.03.2014 - 6 K 4087/11

    Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen

  • FG Sachsen, 08.12.2003 - 3 K 1318/99

    Ausschüttungsbelastung für Hingabe eines einem Fremdvergleich nicht Stand

  • FG Köln, 22.10.2008 - 13 K 1164/05

    Schuldzinsen aus den einer Kapitalgesellschaft von ihrem Alleinaktionär gewährten

  • FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 1172/12

    Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Voraussetzungen für Teilwertabschreibung auf

  • FG Köln, 22.08.2007 - 13 K 4234/03

    Behandlung von Zinsaufwendungen für ein Darlehen als verdeckte

  • FG Baden-Württemberg, 04.10.2010 - 10 K 1724/08

    Verzicht auf als Fremdkapital bilanzierte Darlehensforderung: nachträgliche

  • FG Düsseldorf, 04.11.1997 - 6 K 6394/92

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Beträgen; Anfechtung der Festsetzung von

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 509/07

    Ertragssteuerrechtlicher Abzug von Gewinnminderungen aus Anlass von

  • FG Münster, 12.05.2003 - 9 K 4810/00

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • BFH, 25.02.2005 - XI B 198/03

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 147/05

    Abgabenordnung: Gesamtplan und Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 18.07.2003 - XI B 47/01

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 20.01.1999 - I B 23/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich

  • BFH, 27.03.2001 - VII R 62/00

    Haftungsbescheid - Verkürzte Mineralölsteuer - Zinsbescheid - Vollstreckung -

  • FG München, 21.02.2000 - 7 K 126/99

    Steuerliche Anerkennung einer nur teilweise durchgeführten Gehaltsvereinbarung

  • FG Köln, 22.02.2007 - 10 K 4950/03

    Gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Hingabe eines Darlehens an eine GmbH;

  • FG München, 19.09.2005 - 6 K 5505/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehenshingabe an angeschlagenen Schuldner;

  • FG Hessen, 20.06.1996 - 7 K 1835/95

    Zinsvereinbarungen eines Steuersparmodells; Zurechnungsdurchgriff bei

  • FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10

    Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei

  • FG München, 29.04.2003 - 2 K 4309/01

    Kontokorrentverhältnisse zwischen verbundenen Unternehmen

  • FG Köln, 28.07.1999 - 13 K 2452/98

    Steuerbegünstigte Wohnungsbaugenossenschaft; Errichtung von Wohnungen zur

  • FG München, 26.11.1999 - 7 V 4762/99

    Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen wegen nicht fristgerechter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht