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   BFH, 13.08.1997 - I R 65/95   

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https://dejure.org/1997,1297
BFH, 13.08.1997 - I R 65/95 (https://dejure.org/1997,1297)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1997 - I R 65/95 (https://dejure.org/1997,1297)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1997 - I R 65/95 (https://dejure.org/1997,1297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 64, § 3c, § 9; EStG 1994 § 50 Abs. 4, 5; EStG 1996 § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1, § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2, § 52 Abs. 2, 31; EStG 1997 § 49 Abs. 1 Nr. 4, § 50d Abs. 4; DBA-S... panien Art. 18 Abs. 1; OECD-MustAbk Art. 19 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Veranlagung von Grenzpendlern - Beschränkte Einkommensteuerpflicht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1 Abs 2 Nr 2, EStG § 1 Abs 4, DBA-Spanien Art 15
    Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Lehrer; Öffentliche Kasse; unbeschränkte Steuerpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 98
  • BB 1997, 2522
  • DB 1998, 1495
  • BStBl II 1998, 21
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.02.1993 - VI R 66/91

    Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Erhält ein Auslandslehrer steuerfreie Auslandsbezüge, so sind seine Werbungskosten zu dem Teil nicht abziehbar, der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen entspricht (Anschluß an BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 VI R 66/91, BFHE 170, 392, BStBl II 1993, 450).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des VI. Senats an (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 VI R 66/91, BFHE 170, 392, BStBl II 1993, 450, m. w. N.).

  • BFH, 31.07.1991 - I R 47/90

    Lohnsteuer; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Würde man demgegenüber nur dann einen Inlandsbezug anerkennen, wenn zum Kassenträger ein Dienstverhältnis besteht, so kann sich eine ungewollte Besteuerungslücke eröffnen: Der Senat hat mit Urteil vom 31. Juli 1991 I R 47/90 (BFHE 165, 392) zu Art. XI Abs. 1 Buchst. b DBA-USA 1954/1965 entschieden, daß ein "Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) jedenfalls dann begründet wird, wenn der betroffene Steuerpflichtige einen eigenständigen Zahlungsanspruch unmittelbar gegenüber der Bundesrepublik oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhalten sollte" (vgl. zum DBA-USA 1989 A. Anderson & Co. GmbH, DBA-Deutschland-USA, Kommentar, Art. 19 Rdnr. 1).

    Sie ähnelt Art. XI DBA-USA 1954/1965 (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 165, 392).

  • BFH, 14.11.1986 - VI R 209/82

    Inländische Bezüge - Lehrer - Tätigkeit im Ausland - Schuldverband -

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG setzt bei Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse nicht voraus, daß ein Dienstverhältnis zum Kassenträger besteht (Anschluß an BFH-Urteil vom 14. November 1986 VI R 209/82, BFHE 148, 460, BStBl II 1989, 351).

    Der VI. Senat des BFH hat dies verneint (vgl. Urteil vom 14. November 1986 VI R 209/82, BFHE 148, 460, BStBl II 1989, 351; zustimmend Krabbe/Blümich, a. a. O., § 49 Rdnr. 113; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 49 Rdnr. 57; Eicher in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 49 EStG Rdnr. 59; einschränkend Lüdicke in Lademann/Söffing, Einkommensteuergesetz, § 49 Rdnr. 604; unklar Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 49 EStG Rdnr. 30; anderer Ansicht Bauer, Finanz-Rundschau - FR - 1988, 425, 429; Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1988, 502; Rodi, Recht der Internationalen Wirtschaft - RIW - 1992, 484).

  • BFH, 30.03.1994 - I R 124/93

    Beitrittsgebiet - Wechsel der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrektur -

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Sie ist durch eine entsprechende rückwirkende Anwendung des § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 EStG 1996 auf Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheide zu schließen (zur Analogie s. z. B. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 124/93, BFHE 175, 46, BStBl II 1994, 852, m. w. N.).
  • BFH, 16.02.1996 - I R 64/95

    Beschränkte Steuerpflicht

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Der Streitfall unterscheidet sich zu dem vom Senat am 16. Februar 1996 I R 64/95 (BFHE 180, 104) entschiedenen vergleichbaren Fall dadurch, daß dort der Kläger in Ägypten, also nicht in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gemäß § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 EStG 1996 seinen Wohnsitz hatte und daher von Gesetzes wegen von der Anwendung des § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 EStG 1996 ausgeschlossen war.
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Soweit die Klägerin im Revisionsverfahren aber ihren Klageantrag betragsmäßig erweitert hat, ist die Revision unzulässig (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z. B. Urteil vom 4. April 1974 IV R 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522; weitere Nachweise z. B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 123 Rdnr. 2, m. w. N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 123 FGO Tz. 2).
  • BFH, 17.04.1996 - I R 78/95

    Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Ein solcher wurde im Streitfall nicht gestellt und konnte auch im Revisionsverfahren nicht mehr gestellt werden (BFH-Urteil vom 17. April 1996 I R 78/95, BFHE 180, 559, BStBl II 1996, 571).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus BFH, 13.08.1997 - I R 65/95
    Diese durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) notwendig gewordene Gesetzesänderung (vgl. 1. Beschlußempfehlung und 1. Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 13/1558 S. 148; EuGH-Urteil vom 14. Februar 1995 Rs. C-279/93, Internationales Steuerrecht - IStR - 1995, 126; Krabbe in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 50 Rdnr. 56) weist allerdings insoweit eine Lücke auf, als sie für noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle zwar die Möglichkeit einer Veranlagung, nicht aber der Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs eröffnet.
  • BFH, 28.03.2018 - I R 42/16

    Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates

    Zweck der Vorschrift ist es, Besteuerungslücken zu schließen, die entstehen, wenn ein Arbeitnehmer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i.S. des § 1 Abs. 2 und 3 EStG ist und Einkünfte mit einem entsprechenden Inlandsbezug erzielt (Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21).

    Vielmehr kann das konkrete Dienstverhältnis --wie § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Halbsatz 2 EStG bestätigt-- auch zu einem privatrechtlich organisierten und/oder ausländischen Arbeitgeber bestehen (Senatsurteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21; Senatsbeschluss vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458; s.a. BFH-Urteil vom 14. November 1986 VI R 209/82, BFHE 148, 460, BStBl II 1989, 351).

  • BFH, 23.09.1998 - I B 53/98

    Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

    Insoweit beruft er sich zum einen auf Abweichung des FG-Urteils von den Senatsurteilen vom 16. Februar 1996 I R 64/95 (BFHE 180, 104) und vom 13. August 1997 I R 65/95 (BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21), aus dem sich das Erfordernis eines derartigen Dienstvertrages zum Kassenstaat ergebe, zum anderen auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob Art. 19 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 8. Dezember 1987 (BGBl II 1990, 278) --DBA-Ägypten-- (= Art. 19 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen) ein Dienstverhältnis zum Kassenträger voraussetze.

    Es beruft sich dabei auf das Senatsurteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21, und zwar dort auf den Teil unter B 1.c) der Entscheidungsgründe.

    Es kann offen bleiben, ob die Auslegung des Verpflichtungs- und Zuwendungsbescheides durch das FG --wie der Kläger sinngemäß meint-- mit der vom Bundesverwaltungsamt erteilten Auskunft unvereinbar ist und das FG den Unterschied zwischen den Formulierungen in § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG und in § 1 Abs. 2 Nr. 2 EStG verkannt hat und deshalb unbeabsichtigt von dem Senatsurteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21 abgewichen ist.

    In diesem Zusammenhang hat es --insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (--BFH--, Urteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21)-- das Erfordernis eines Dienstverhältnisses zum Träger der inländischen öffentlichen Kasse verneint.

    Auch dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats in dem erwähnten Urteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21 ohne daß es auf die insoweit bestehenden Regelungsunterschiede zwischen dem in diesem Urteil einschlägigen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 (BGBl II 1968, 10) --DBA-Spanien-- einerseits und dem im Streitfall einschlägigen DBA-Ägypten (bzw. dem insoweit wortgleichen OECD-Musterabkommen) anderseits noch ankäme.

    Daß der Senat in seinem Urteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21 auf die Besonderheiten in Art. 18 Abs. 1 DBA-Spanien zusätzlich abgestellt hat, ändert daran nichts.

    Außerdem wird die Rüge, daß FG habe ihm keine Möglichkeit gegeben, sich zu dem erstmals in der mündlichen Verhandlung erwähnten Urteil in BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21 zu äußern, durch die Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung widerlegt.

  • FG Köln, 19.11.1997 - 12 K 2767/96

    Abschluss eines Verpflichtungsvertrages und Zuwendungsvertrages mit der

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  • FG München, 26.11.2001 - 7 K 2985/98

    Erfordernis einer besonderen Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der

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  • FG Düsseldorf, 31.01.2012 - 13 K 1178/10

    Unterziehung von in Kasachstan erzielten Einkünften der deutschen

    aa) Das Tatbestandsmerkmal "gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis" setzt, wie der BFH in zutreffender Auslegung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 lit. b EStG entschieden hat, nicht voraus, dass dieses zum Träger der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss (vgl. BFH-Urteil vom 13.8.1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 23.9.1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458).

    Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 4 lit. b EStG dient dem Zweck, Besteuerungslücken zu schließen, wenn ein Arbeitnehmer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, aber Einkünfte mit Inlandsbezug erzielt (vgl. BFH-Urteil vom 13.8.1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21).

    Ein solcher Inlandsbezug besteht, wie sich nunmehr unmittelbar dem Gesetz entnehmen lässt (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 4 lit. b letzter Halbsatz EStG), auch dann, wenn zwar kein Dienstverhältnis zum Kassenträger besteht, letztlich aber - wie etwa in dem Fall, der der BFH-Entscheidung vom 13.8.1997 I R 65/95 (BFHE 184, 98, BStBI II 1998, 21) zugrunde lag - eine öffentliche Kasse (dort das Bundesverwaltungsamt) dem Steuerpflichtigen, der einen Dienstvertrag mit einem Dritten geschlossen hat (dort der ausländische Schulträger), die Vergütung zahlt.

    Auch in diesem Fall muss die mittelbare Gewährung der Vergütung durch die öffentliche Kasse ausreichen, da sich andernfalls eine - nach Auffassung des Senats ungewollte - Besteuerungslücke eröffnen würde (vgl. insoweit die Argumentation im BFH-Urteil vom 13.8.1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBI II 1998, 21).

  • BFH, 15.05.2002 - I R 40/01

    Progressionsvorbehalt in Wegzugsfällen

    Auf die weitere Frage, ob der erforderliche Antrag auf Anwendung des § 1a EStG 1996 rechtzeitig gestellt worden ist (dazu Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21), muss angesichts dessen hier nicht eingegangen werden.
  • BFH, 22.02.2006 - I R 60/05

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1997 für im

    Abweichend von dieser Vorschrift, nach der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die aus inländischen öffentlichen Kassen bezahlt werden, auch dann der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn kein Zahlungsanspruch gegenüber inländischen öffentlichen Kassen besteht, begründet allein die Zahlung aus öffentlichen Mitteln nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 2 EStG 1997 keine unbeschränkte Steuerpflicht (Senatsbeschluss vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458; Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21; vgl. BTDrucks 13/5952, S. 49).
  • FG Köln, 01.03.1999 - 1 K 4588/98

    Einkommensteuerveranlagung für einen belgischen Staatsbürger; Beschränkte

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  • BFH, 08.09.2021 - I R 17/18

    Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte

    (2) Für den Fall, dass eine abkommensrechtliche Kassenstaatsklausel ein unmittelbares Dienstverhältnis mit dem Kassenstaat fordert, handelt es sich bei § 50d Abs. 7 EStG um einen sog. Treaty override (so auch Klein/Hagena in Herrmann/Heuer/Raupach, § 50d EStG Rz 100 a.E.; Gosch in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 50d Rz 34; Wagner in Brandis/Heuermann, § 50d EStG Rz 101; Dürrschmidt in Vogel/Lehner, a.a.O., Art. 19 Rz 29a; Lampert in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, EStG § 50d Rz 212; Danz/Reichenberger, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2019, 92, 95; Bublitz, Internationales Steuerrecht 2007, 77, 82; anders noch Senatsurteil vom 13.08.1997 - I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21, unter II.B.2.
  • BFH, 20.08.2008 - I R 35/08

    Besteuerungsrecht für den Deutschland geleistete Vergütungen für Dienste in

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Vergütung mit Rücksicht auf die Dienstleistungen bezahlt wird und die Leistung im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 65/95, BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21 zu Art. 18 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966, BGBl II 1968, 10, BStBl I 1968, 297).
  • BFH, 19.01.2000 - I R 30/99

    Zur zeitlichen Zulässigkeit des Antrags auf rückwirkende Anwendung des § 1 a EStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2016 - 5 K 11136/13

    Einkommensteuer 2009 und 2010

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - 12 K 2459/05

    Aufwandsentschädigungen des Auswärtigen Amtes an Teilnehmer einer OSZE-Mission im

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 K 111/98

    Möglichkeit der Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide;

  • BFH, 14.05.2007 - I R 7/06

    DBA-Südafrika: Kassenstaatsprinzip bei Ruhegehältern aus Südafrika

  • FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 9 K 444/92

    Aufwandsentschädigung für Tätigkeit im Beitrittsgebiet, Werbungskosten

  • FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 613/98

    Rechtmäßigkeit eines Kindergeldbescheids; Erfordernis des Wohnsitzes in EU oder

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 301/96

    Kürzung des Gewinns durch Pensionsrückstellungen; Nachholverbot bei der Zuführung

  • FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 246/97

    Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Antragsfrist

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