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   BFH, 17.10.1990 - I R 67/89   

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https://dejure.org/1990,1986
BFH, 17.10.1990 - I R 67/89 (https://dejure.org/1990,1986)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1990 - I R 67/89 (https://dejure.org/1990,1986)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - I R 67/89 (https://dejure.org/1990,1986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KStG (1977) § 28 Abs. 2, § 27 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 294
  • BB 1991, 1629
  • BB 1991, 1694
  • DB 1991, 1911
  • BStBl II 1991, 734
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.01.1977 - I R 39/75

    Vorabausschüttungen, die eine GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 67/89
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit der Beschluß über die Vorabausschüttung als ein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluß anzusehen ist (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Januar 1977 I R 39/75, BFHE 122, 43, BStBl II 1977, 491), jedenfalls ist der Beschluß vom 4. Dezember 1987 kein Beschluß für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr; denn er bezieht sich auf das laufende Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 1987.
  • BFH, 09.12.1987 - I R 260/83

    1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 67/89
    Sie widerspricht auch der Systematik der §§ 27, 28 KStG 1977 insofern, weil für die Herstellung der Ausschüttungsbelastung, soweit es auf die erfolgte Ausschüttung ankommt, der Abfluß der Gewinnanteile entscheidend ist (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460).
  • BFH, 19.05.2010 - I R 51/09

    Bindung an die Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auch

    Demgemäß wäre nach der unter dem Anrechnungsverfahren geltenden Rechtslage die Vorabausschüttung erst mit dem verwendbaren Eigenkapital zum 31. Dezember 2001 zu verrechnen gewesen (Senatsurteil vom 17. Oktober 1990 I R 67/89, BFHE 164, 294, BStBl II 1991, 734).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 52/07

    Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 1999

    In beiden Fällen handelt es sich nicht um Gewinnausschüttungen, die auf einem Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 1, § 28 Abs. 2 Satz 1 KStG 1999 a.F. beruhen, sondern um "andere Ausschüttungen" i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2, § 28 Abs. 2 Satz 2 KStG 1999 a.F. (vgl. insbesondere für verspätet abgeflossene Vorabausschüttungen Senatsurteil vom 17. Oktober 1990 I R 67/89, BFHE 164, 294, BStBl II 1991, 734).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2001 - 6 K 5206/98

    Organschaft; Mehrabführung; Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Zeitpunkt der

    Denn selbst wenn tatsächlich in dem Gewinnabführungsvertrag gleichzeitig ein den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG gesehen werden könnte, scheitert eine zeitliche Zuordnung der Körperschaftsteueränderung zu dem Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr endete, für das die Mehrabführung stattfand, an der Tatsache, dass sich der entsprechende Beschluss der Gesellschafterversammlung nicht auf ein Wirtschaftsjahr beziehen konnte, das zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses bereits abgelaufen war, wie es nach der Rechtsprechung des BFH für die Anwendung des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG erforderlich ist (vgl. ausdrücklich: BFH-Urteil vom 17. Oktober 1990 I R 67/89, BStBl II 1991, 734).
  • FG Düsseldorf, 31.01.1995 - 6 K 291/90

    Einspruchsverfahren gegen Körperschaftsteuerbescheid, Klageerhebung; Bewertung

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  • FG Düsseldorf, 12.03.1999 - 6 V 5207/98

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung für eine "Mehrabführung" im Rahmen eines

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