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   BFH, 17.03.2010 - I R 69/08   

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https://dejure.org/2010,4995
BFH, 17.03.2010 - I R 69/08 (https://dejure.org/2010,4995)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - I R 69/08 (https://dejure.org/2010,4995)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - I R 69/08 (https://dejure.org/2010,4995)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • openjur.de

    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 1 Abs 4, EStG § ... 38 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 42d, EStG § 49 Abs 1 Nr 4, EStG § 50 Abs 5, DBA FRA Art 13 Abs 1 S 1, DBA FRA Art 13 Abs 5, EStG § 1 Abs 4, EStG § 38 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 42d, EStG § 49 Abs 1 Nr 4, EStG § 50 Abs 5
    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • Bundesfinanzhof

    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 EStG 2002, § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 42d EStG 2002, § 49 Abs 1 Nr 4 EStG 2002, § 50 Abs 5 EStG 2002
    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 EStG 2002, § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 42d EStG 2002, § 49 Abs 1 Nr 4 EStG 2002, § 50 Abs 5 EStG 2002
    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • doppelbesteuerung.eu

    Grenzgängerregelung einmal anders herum | Einkommen, Grenzgänger. Arbeitgeber, Grenzgänger, Haftung

  • rewis.io

    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • rewis.io

    Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone führen zu Nichtrückkehrtagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich (DBA-Frankreich) auf einen in Frankreich ansässigen und in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Nichtrückkehrtage bei Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.11.2009 - I R 84/08

    Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Dienstreisen außerhalb der Grenzzone führen hierbei auch insoweit zu Nichtrückkehrtagen, als sie im Ansässigkeitsstaat durchgeführt werden (Anschluss an Senatsurteil vom 11. November 2009 I R 84/08, BFHE 227, 410, BFH/NV 2010, 527).

    Der Senat hat mit dem Urteil vom 11. November 2009 I R 84/08 (BFHE 227, 410, BStBl II 2010, 390) entschieden, dass eintägige Dienstreisen außerhalb der Grenzzone zu Nichtrückkehrtagen führen, wenn der Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht zugleich innerhalb der Grenzzone gearbeitet hat; bloße Transferreisen innerhalb der Grenzzone sind insoweit unbeachtlich.

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Dort ist ausgeführt, dass eine Veranlagung des A zur Einkommensteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 5 EStG 1997/2002 ausscheide (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II.2.b) und die Klägerin sich ferner damit einverstanden erklärt habe, als Haftende anstelle des A in Anspruch genommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2.b dd; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • BFH, 20.06.1990 - I R 157/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Berufsfreiheit - Inserate in gemeindlichen

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Dort ist ausgeführt, dass eine Veranlagung des A zur Einkommensteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 5 EStG 1997/2002 ausscheide (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II.2.b) und die Klägerin sich ferner damit einverstanden erklärt habe, als Haftende anstelle des A in Anspruch genommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2.b dd; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • BFH, 19.07.1995 - VI B 28/95

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen als lohn- und

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Dort ist ausgeführt, dass eine Veranlagung des A zur Einkommensteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 5 EStG 1997/2002 ausscheide (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II.2.b) und die Klägerin sich ferner damit einverstanden erklärt habe, als Haftende anstelle des A in Anspruch genommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2.b dd; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32).
  • BFH, 25.11.2002 - I B 136/02

    Grenzgängerregelung im DBA-Frankreich

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Zur Festlegung der Höchstgrenze für diese sog. Nichtrückkehrtage kann auf die Verständigungsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zur Anwendung der Grenzgängerregelung zurückgegriffen werden (Senatsbeschluss vom 25. November 2002 I B 136/02, BFHE 201, 119, BStBl II 2005, 375).
  • BFH, 11.11.2009 - I R 15/09

    Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Der Zweck der Grenzgängerregelung steht der Einbeziehung der Dienstreisetage mit auswärtiger Übernachtung im Ansässigkeitsstaat in die Berechnung der Nichtrückkehrtage nicht entgegen, da es hierfür nicht auf die Beziehung des Arbeitnehmers zum Ansässigkeitsstaat als solchem, sondern allein darauf ankommt, ob die persönliche Bindung des Arbeitnehmers an den Wohnort gelockert wird (vgl. zu Art. 15a DBA-Schweiz 1992 Senatsurteil vom 11. November 2009 I R 15/09, BFHE 227, 449).
  • FG Baden-Württemberg, 10.06.2008 - 11 K 21/06

    Grenzgänger - DBA Frankreich Art. 13 Abs. 5 - Dienstreisen in Ansässigkeitsstaat

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
    Der hiergegen erhobenen Klage gab das FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, mit Urteil vom 10. Juni 2008  11 K 21/06, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1857, statt.
  • BFH, 12.10.2011 - I R 15/11

    Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1

    Denn der Kläger war in Deutschland auch außerhalb des in Art. 13 Abs. 5 Buchst. b DBA-Frankreich umschriebenen deutschen Grenzgebiets (s. dazu BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 645) tätig; dabei überschritt der zeitliche Umfang dieser Tätigkeit die in einer Verständigungsvereinbarung der Vertragsstaaten (BMF-Schreiben in BStBl I 1980, 88; später BMF-Schreiben in BStBl I 2006, 304) angeführte Anzahl der "unschädlichen" 45 Tage im jeweiligen Jahr (zur Rechtmäßigkeit des Rückgriffs auf die Verständigungsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in dieser Frage s. Senatsurteile vom 11. November 2009 I R 84/08, BFHE 227, 410, BStBl II 2010, 390; vom 17. März 2010 I R 69/08, BFH/NV 2010, 1634).
  • BFH, 09.10.2014 - I R 34/13

    Besteuerung von Grenzgängern - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Das FG konnte auch nicht feststellen, dass die Kläger an mehr als 45 Tagen außerhalb des Grenzgebietes gearbeitet hätten, sodass insofern keine schädlichen Nichtrückkehrtage (vgl. etwa Senatsurteil vom 17. März 2010 I R 69/08, BFH/NV 2010, 1634) vorliegen.

    Für das DBA-Frankreich 1959/1989 hat der Senat unter Anschluss an Tz. 3 der insoweit maßgebenden Verständigungsvereinbarung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. April 2006, BStBl I 2006, 304) daher ausgeführt, dass Tätigkeiten im Ansässigkeitsstaat nur insoweit nicht zu den Nichtrückkehrtagen zählen, als sie vom Arbeitnehmer innerhalb der dortigen Grenzzone ausgeübt worden sind (Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1634).

    ccc) Auf die Frage, ob die Höchstgrenze von 45 Nichtrückkehrtagen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 1634) in derartigen Fällen zu modifizieren ist, braucht im vorliegenden Fall nicht eingegangen zu werden, da nach den bindenden Feststellungen des FG keine Nichtrückkehrtage vorgelegen haben.

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