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   BFH, 29.05.1996 - I R 70/95   

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https://dejure.org/1996,5969
BFH, 29.05.1996 - I R 70/95 (https://dejure.org/1996,5969)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1996 - I R 70/95 (https://dejure.org/1996,5969)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - I R 70/95 (https://dejure.org/1996,5969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Gesellschafterstellung bei Anwendung von § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer als Subunternehmer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2 J: 1977
    Angemessenheit; Verdeckte Gewinnausschüttung; Vorsteuerabzug; Vorteilsausgleich; Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1807
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.10.1995 - I R 127/94

    Wettbewerbsverbot des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 70/95
    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 127/94 (BFHE 179, 258) ausgeführt, daß nur an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles entschieden werden könne, ob der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft einen dieser erteilten Auftrag durch eigene personelle und sach liche Mittel oder aber durch einen Sub unternehmer durchführen lassen werde.
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 70/95
    Verstöße gegen den Verhaltensmaßstab des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters rechtfertigen es regelmäßig nicht, das gesamte Entgelt als vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - I R 70/95
    Vielmehr kommt es auf die Gesellschafterstellung im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Entstehung der Verbindlichkeit an, die als vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 beurteilt werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 [BFH 14.03.1990 - I R 6/89], BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Hier zielt nach der Rechtsprechung des BFH dann, wenn eine tatsächlich getroffene Entgeltsvereinbarung nicht bereits dem Grunde nach unüblich ist, der Fremdvergleichsmaßstab auf die Ermittlung des unangemessenen Teils des Entgelts (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703; vom 29. Mai 1996 I R 70/95, BFH/NV 1997, 65).
  • FG Münster, 14.10.2002 - 9 K 3730/99

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an Alleingesellschafter

    Vielmehr kann die Kapitalgesellschaft ihren Gesellschafter zumindest dann umfassend als Subunternehmer einsetzen, wenn sie nach den Gesamtumständen des Einzelfalls von vornherein nicht in der Lage war, die Aufträge mit eigenen Mitteln und/oder mit fremden Arbeitnehmern zu erbringen (vgl. BFH-Urteile vom 12.10.1995 I R 127/94, BFHE 179, 258 ; vom 29.05.1996 I R 70/95, BFH/NV 1997, 65).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.07.1997 - 3 K 2663/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, kann eine GmbH grundsätzlich Aufträge an ihren Geschäftsführer als Subunternehmer gegen Leistung eines angemessenen Entgelts weitergeben (vgl. BFH-Urteil vom 30. August 1995 I R 155/94 , BFHE 178, 371; Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 127/94 , BFHE 179, 258; Urteil vom 29. Mai 1996 I R 70/95 , BFHNV 1997, 65), ohne dadurch vGA auszulösen.
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