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   BFH, 14.12.2011 - I R 72/10   

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https://dejure.org/2011,7535
BFH, 14.12.2011 - I R 72/10 (https://dejure.org/2011,7535)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2011 - I R 72/10 (https://dejure.org/2011,7535)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - I R 72/10 (https://dejure.org/2011,7535)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • openjur.de

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, HGB § 252 Abs 1 Nr 4 Halbs 1, HGB § 255 Abs 1 S 1, BGB § 414, BGB § 613a
    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • Bundesfinanzhof

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 EStG 1990, § 5 Abs 4 EStG 1990, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 1990, § 252 Abs 1 Nr 4 Halbs 1 HGB, § 255 Abs 1 S 1 HGB
    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • rewis.io

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bilanzierung von betrieblichen Verbindlichkeiten eines Veräußerers wegen steuerlicher Rückstellungsverbote in der Steuerbilanz bei einem Erwerber ohne Vorliegen des Passivierungsverbots

  • datenbank.nwb.de

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Passivierung ?angeschaffter? Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine Bilanzierung von betrieblichen Verbindlichkeiten eines Veräußerers wegen steuerlicher Rückstellungsverbote in der Steuerbilanz bei einem Erwerber ohne Vorliegen des Passivierungsverbots

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Passivierung angeschaffter Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Passivierung angeschaffter Rückstellungen trotz steuerlichem Ausweisverbot

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Passivierung angeschaffter Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 101
  • BB 2012, 696
  • DB 2012, 488
  • DB 2912, 488
  • BStBl II 2017, 1226
  • NZG 2012, 355
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.12.2009 - I R 102/08

    Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerlicher Rückstellungsverbote (hier: für Jubiläumszuwendungen und für Beiträge an den Pensionssicherungsverein) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 16. Dezember 2009 I R 102/08, BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566; entgegen BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011, BStBl I 2011, 627).

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 I R 102/08 (BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566) statt (FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010  6 K 7287/00 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 34).

    Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im Einkommensteuergesetz auch der steuerbilanziellen Beurteilung (gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990) zugrunde zu legen (Senatsurteile in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566; vom 26. April 2006 I R 49, 50/04, BFHE 213, 374, BStBl II 2006, 656, m.w.N.).

    Das hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566, für sog. Drohverlustrückstellungen entschieden, welche ihrerseits nach § 5 Abs. 4a EStG 1997 einem steuerbilanziellen Ansatz- und Ausweisverbot unterfallen.

    Sie ist deswegen vom Erwerber sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz passivisch auszuweisen (vgl. bereits Senatsurteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566, m.w.N.).

    a) Es ist dazu dasjenige zu wiederholen, das schon im Senatsurteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566 erwidert worden ist: Es geht fehl, den eigentlichen Anschaffungsvorgang von der (nachfolgenden) Bilanzierung auf den Bilanzstichtag und auf diese Weise den erfolgsneutralen Anschaffungsvorgang und den rückstellungsgesperrten Bilanzansatz voneinander zu trennen.

    b) Allerdings betraf das Senatsurteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566 (lediglich) die Situation des (internen) Schuldbeitritts.

    Es blieb in jenem Urteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566, jedoch unbeantwortet, ob sich ein abweichendes Ergebnis für die im Streitfall in Rede stehende Situation ergeben könnte, wenn der Verpflichtungserwerber durch eine wechselseitige Vereinbarung mit dem Veräußerer einerseits und dem Verpflichtungsgläubiger andererseits eine Vertragsübernahme (nach § 414 oder --hier-- § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) vereinbart und der Erwerber an Stelle des Veräußerers die Verpflichtung übernimmt.

  • BFH, 17.10.2007 - I R 61/06

    Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Denn auch die Übernahme steuerrechtlich zu Recht nicht bilanzierter Verbindlichkeiten ist Teil des vom Erwerber zu entrichtenden Entgelts (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 I R 61/06, BFHE 219, 529, BStBl II 2008, 555, m.w.N.) und erhöht mithin dessen Anschaffungskosten.
  • BFH, 13.11.1991 - I R 102/88

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Und gleichermaßen verhält es sich hinsichtlich der "erworbenen" Zahlungspflichten gegenüber dem PSVaG: Solche (künftigen) Pflichten unterfielen jedenfalls im Streitjahr (zur möglicherweise abweichenden Regelungsentwicklung des Insolvenzschutzes in der betrieblichen Altersversorgung seit 2006 s. z.B. Höfer/Veit/ Verhuven, BetrAVG, Band 11, 7. Aufl., Rz 2467.8) einem handelsbilanziellen Ansatzwahlrecht, was steuerbilanziell ein Ansatzverbot nach sich zieht; der Senat hält an seiner diesbezüglichen Spruchpraxis (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1991 I R 102/88, BFHE 166, 222, BStBl II 1992, 336; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406) fest.
  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Und gleichermaßen verhält es sich hinsichtlich der "erworbenen" Zahlungspflichten gegenüber dem PSVaG: Solche (künftigen) Pflichten unterfielen jedenfalls im Streitjahr (zur möglicherweise abweichenden Regelungsentwicklung des Insolvenzschutzes in der betrieblichen Altersversorgung seit 2006 s. z.B. Höfer/Veit/ Verhuven, BetrAVG, Band 11, 7. Aufl., Rz 2467.8) einem handelsbilanziellen Ansatzwahlrecht, was steuerbilanziell ein Ansatzverbot nach sich zieht; der Senat hält an seiner diesbezüglichen Spruchpraxis (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1991 I R 102/88, BFHE 166, 222, BStBl II 1992, 336; vom 6. Dezember 1995 I R 14/95, BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406) fest.
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07

    Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Der Senat schließt sich damit der überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an (z.B. FG Münster, Urteil vom 15. Juni 2011  9 K 1292/07 K, BB 2011, 2800, mit Zustimmung von Oser, BB 2011, 2802, --zur Pensionsrückstellung--; Schlotter, Unternehmensbesteuerung 2010, 635; Schlotter/Pinkernell, FR 2011, 689; U.Prinz, FR 2011, 1015, 1020 f.; U.Prinz/Adrian, BB 2011, 1646, dieselben, Steuer und Bilanz 2011, 171; Emig/Walter, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2010, 2124; Buciek, FR 2010, 426; Schönherr/Krüger, Deutsches Steuerrecht 2010, 1709; Schultz, Der Betrieb --DB-- 2011, 608; Geberth/Höhn, DB 2010, 1905; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 899; anders z.B. Meurer, BB 2011, 1259 und 1714; Pitzke/Klein, NWB 2011, 2276; Siegel, FR 2011, 781; M.Prinz, FR 2010, 426, und FR 2011, 445).
  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 7287/00

    Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Passivierungsverbot bei Betriebserwerb;

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 I R 102/08 (BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566) statt (FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010  6 K 7287/00 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 34).
  • BFH, 07.07.2011 - IX R 2/10

    Erwerb von unverkörperten Mitgliedschaftsrechten an einer AG - Entstehung von

    Auszug aus BFH, 14.12.2011 - I R 72/10
    Der Senat schließt sich damit der überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an (z.B. FG Münster, Urteil vom 15. Juni 2011  9 K 1292/07 K, BB 2011, 2800, mit Zustimmung von Oser, BB 2011, 2802, --zur Pensionsrückstellung--; Schlotter, Unternehmensbesteuerung 2010, 635; Schlotter/Pinkernell, FR 2011, 689; U.Prinz, FR 2011, 1015, 1020 f.; U.Prinz/Adrian, BB 2011, 1646, dieselben, Steuer und Bilanz 2011, 171; Emig/Walter, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2010, 2124; Buciek, FR 2010, 426; Schönherr/Krüger, Deutsches Steuerrecht 2010, 1709; Schultz, Der Betrieb --DB-- 2011, 608; Geberth/Höhn, DB 2010, 1905; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 899; anders z.B. Meurer, BB 2011, 1259 und 1714; Pitzke/Klein, NWB 2011, 2276; Siegel, FR 2011, 781; M.Prinz, FR 2010, 426, und FR 2011, 445).
  • BFH, 12.12.2012 - I R 28/11

    Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen - Ansatz mit den Anschaffungskosten -

    Im Zuge der Ausgliederung übernommene Pensionsverpflichtungen sind sowohl in der Eröffnungsbilanz als auch in den Folgebilanzen der übernehmenden Gesellschaft mit den Anschaffungskosten und nicht mit den Teilwerten nach Maßgabe des § 6a Abs. 3 EStG 2002 anzusetzen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 I R 102/08, BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566, und vom 14. Dezember 2011 I R 72/10, BFHE 236, 101) .

    Das hat der Senat erst in jüngerer Zeit wiederholt bekundet, nämlich in seinem Urteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566 für sog. Drohverlustrückstellungen, welche ihrerseits nach § 5 Abs. 4a EStG 1997 einem steuerbilanziellen Ansatz- und Ausweisverbot unterfallen, sowie in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 72/10 (BFHE 236, 101) für Jubiläumsrückstellungen und das entsprechende Verbot in § 5 Abs. 4 (i.V.m. § 52 Abs. 6) EStG 1990, und an dieser Rechtsprechung hält er unverändert fest.

    Wegen weiterer Einzelheiten und Nachweise ist, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die vorzitierten Senatsurteile zu verweisen, welchen die Verwaltungspraxis zwar nicht gefolgt ist (s. BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011, BStBl I 2011, 627), welche ansonsten aber überwiegend Zustimmung erfahren haben (z.B. --im Anschluss an Senatsurteil in BFHE 236, 101 und jeweils m.w.N.-- Schlotter, Betriebs-Berater --BB-- 2012, 951, 954; Beckert/Hagen, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2012, 119, 123; U. Prinz/Adrian, NWB Unternehmensteuern und Bilanzen 2012, 259; Bareis, Finanz-Rundschau --FR-- 2012, 385; Höhn/Geberth, GmbH-Rundschau 2012, 405; Kahle/ Vogel, Die Unternehmensbesteuerung 2012, 493; Schönherr/ Krüger, Deutsches Steuerrecht 2012, 829; Hahne, BB 2012, 697, 698; Höfer, DB 2012, 2130 [unter ausdrücklicher Aufgabe der von ihm bislang vertretenen Auffassung, vgl. Höfer/Veit/ Verhuven, a.a.O., Rz 66.4]; Günkel/Bongaerts in Prinz/Kanzler [Hrsg.], NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Rz 5602 ff.; Forst/Schaaf, daselbst, Rz 2233 f.; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., § 249 HGB Rz 226; anders nur Siegel, FR 2012, 388; M. Prinz, FR 2012, 409, und 779, 780 [wie schon zuvor, vgl. Siegel, FR 2011, 781; M. Prinz, FR 2010, 426, und FR 2011, 445]).

  • BFH, 12.12.2012 - I R 69/11

    Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen - Verlustrücktrag bei

    Betriebliche Pensionsverpflichtungen aufgrund einer sog. Direktzusage, welche beim Veräußerer den steuerlichen Rückstellungsbeschränkungen nach § 6a EStG 1997 unterworfen sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, nicht mit dem besonderen Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG 1997, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm --auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen-- ausschließlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 I R 102/08, BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566, und vom 14. Dezember 2011 I R 72/10, BFHE 236, 101; entgegen BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011, BStBl I 2011, 627) .

    Das hat der Senat erst in jüngerer Zeit wiederholt bekundet, nämlich in seinem Urteil in BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566 für sog. Drohverlustrückstellungen, welche ihrerseits nach § 5 Abs. 4a EStG 1997 einem steuerbilanziellen Ansatz- und Ausweisverbot unterfallen, sowie in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011 I R 72/10 (BFHE 236, 101) für Jubiläumsrückstellungen und das entsprechende Verbot in § 5 Abs. 4 (i.V.m. § 52 Abs. 6) EStG 1990, und an dieser Rechtsprechung hält er unverändert fest: Für beide Aufwandspositionen ordnet das Gesetz von den handelsbilanziellen Ansätzen abweichende, spezifisch steuerbilanzielle Ansatzverbote an.

    Wegen weiterer Einzelheiten und Nachweise ist, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die vorzitierten Senatsurteile zu verweisen, welchen die Verwaltungspraxis zwar nicht gefolgt ist (s. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 24. Juni 2011, BStBl I 2011, 627), welche ansonsten aber überwiegend Zustimmung erfahren haben (z.B. --im Anschluss an Senatsurteil in BFHE 236, 101, und jeweils m.w.N.-- Schlotter, Betriebs-Berater --BB-- 2012, 951, 954; Beckert/Hagen, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2012, 119, 123; U. Prinz/Adrian, NWB Unternehmensteuern und Bilanzen --StuB-- 2012, 259; Bareis, Finanz-Rundschau --FR-- 2012, 385; Höhn/Geberth, GmbH-Rundschau 2012, 405; Kahle/ Vogel, Die Unternehmensbesteuerung 2012, 493; Schönherr/ Krüger, Deutsches Steuerrecht 2012, 829; Hahne, BB 2012, 696, 698; Höfer, Der Betrieb --DB-- 2012, 2130 [unter ausdrücklicher Aufgabe der von ihm bislang vertretenen Auffassung, vgl. Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht --BetrAVG--, Band II: Steuerrecht/Sozialabgaben, HGB/IFRS, 9. Aufl., Rz 66.4]; Günkel/Bongaerts in Prinz/Kanzler [Hrsg.], NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Rz 5602 ff.; Forst/Schaaf, daselbst, Rz 2233 f.; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., § 249 HGB Rz 226; anders nach wie vor beharrend nur Siegel, FR 2011, 781 und FR 2012, 388; M. Prinz, FR 2010, 426, FR 2011, 445, sowie FR 2012, 409 und 779, 780).

  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Ergänzend verweist die Klägerin auf weitere ihre Auffassung unterstützende Stellungnahmen in der Literatur (Hinweis auf Littmann/Bitz/Pust, § 6a EStG Rz 139 und 233; Ahrend/Förster/Rössler, 2. Teil, Rz 231) sowie jüngere Rechtsprechung zum Ansatz von Rückstellungen bei Übernahme der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Zuge eines entgeltlichen Betriebserwerbs (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 102/08, DStR 2010, 265 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 J 7287/00 K, EFG 2011, 34, Revision anhängig unter Az. I R 72/10).

    offenlassend FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 K 7287/00 K, EFG 2011, 34, zur Übernahme von unter § 5 Abs. 4 EStG fallenden Verpflichtungen für Dienstjubiläen sowie der handels- und steuerrechtlich nicht rückstellungsfähigen künftigen Verpflichtung zur Zahlung Beiträge an den Pensionssicherungsverein, Revision anhängig unter dem Az. I R 72/10), soweit die Vereinbarung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht (vgl. zum entsprechenden Vorbehalt bei einer vertraglich vereinbarten Aufteilung eines Kaufpreises etwa Kulosa in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 6 EStG Rz 118; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 342, jeweils m.w.N.).

    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die vom BFH in der vorgenannten Entscheidung allgemein ausgeführten Grundsätze zur Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen auch dann gelten, wenn wie im Streitfall bei einem entgeltlichen Betriebserwerb eine Pensionsverpflichtung ohne jegliche sonstige Veränderung nach § 613a BGB vom Erwerber übernommen wird (so auch FG Düsseldorf in EFG 2011, 34, zur Übernahme von unter § 5 Abs. 4 EStG fallenden Verpflichtungen für Dienstjubiläen sowie der handels- und steuerrechtlich nicht rückstellungsfähigen künftigen Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an den Pensionssicherungsverein, Revision anhängig unter dem Az. I R 72/10; zu § 5 Abs. 4a EStG in diese Richtung auch Buciek, FR 2010, 426; anders und für einen "Erwerbsgewinn" oder "Anschaffungsertrag" in diesem Fall M. Prinz, FR 2010, 426, 428; nicht ganz klar Gosch, BFH-PR 2010, 123, 124, einerseits unter 6. zum hier gegebenen Fall des § 6a EStG, andererseits unter 4. zu § 5 Abs. 4a EStG).

  • BFH, 21.05.2014 - I R 85/12

    Entgelte für sog. Dauerschulden bei Freistellungsverpflichtung

    Die entsprechende Freistellungsverpflichtung ist von der Klägerin sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz passivisch auszuweisen (s. allgemein Senatsurteile vom 16. Dezember 2009 I R 102/08, BFHE 227, 478, BStBl II 2011, 566; vom 14. Dezember 2011 I R 72/10, BFHE 236, 101).
  • FG Nürnberg, 10.08.2021 - 1 K 528/20

    Rücklagenbildung bei Pensionsübernahmen

    Mit dem Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz-AIFM-StAnpG) wollte der Gesetzgeber mit § 4f und § 5 Abs. 7 EStG Gestaltungsmöglichkeiten ausschließen, die sich durch die Rechtsprechung des BFH (Urteile I R 102/08 und I R 72/10) eröffnet hatten.
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