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   BFH, 18.12.2019 - I R 72/17   

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https://dejure.org/2019,58474
BFH, 18.12.2019 - I R 72/17 (https://dejure.org/2019,58474)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2019 - I R 72/17 (https://dejure.org/2019,58474)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - I R 72/17 (https://dejure.org/2019,58474)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AStG § 1 Abs 1, AStG § 1 Abs 4, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA POL 2003 Art 9 Abs 1, AEUV Art 49
    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AStG vom 16.05.2003, § 1 Abs 4 AStG vom 16.05.2003, Art 9 Abs 1 OECDMustAbk, Art 9 Abs 1 DBA POL 2003, Art 49 AEUV
    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen

  • IWW

    § 1 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz), § ... 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO), § 1 Abs. 1 AStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 2 FGO, § 3c Abs. 2 EStG, § 367 Abs. 2 Satz 2 AO, § 1 Abs. 4 AStG, §§ 13, 15, 18, 21 EStG, Art. 9 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, § 1 AStG, § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Einkünftekorrektur nach dem AStG; Begriff der fremdüblichen Bedingungen i.S. von § 1 Abs. 1 AStG

  • rewis.io

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Einkünftekorrektur nach dem AStG

  • datenbank.nwb.de

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1, OECDMustAbk Art 9
    Außensteuerrecht, Teilwertabschreibung, Darlehen, Schwestergesellschaft, Sperrwirkung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AStG § 1 Abs 1 ; OECDMustAbk Art 9

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.02.2019 - I R 73/16

    Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - I R 72/17
    NV: Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Polen 2003) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).

    NV: § 1 Abs. 1 AStG ist mit dem Recht der EU vereinbar, soweit die Vorschrift die Minderung des Bilanzgewinns aufgrund der Abschreibung von Darlehensforderungen korrigiert (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).

    Entgegen der Auffassung des FG ist jedoch die durch die Teilwertabschreibung eingetretene Minderung des Steuerbilanzgewinns nach § 1 Abs. 1 AStG zu neutralisieren (vgl. Senatsurteil vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 17 ff.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senatsurteils in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 21 Bezug genommen.

    Zur Begründung wird wiederum auf das Senatsurteil in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 24 ff. Bezug genommen.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 13, 18 Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung wird erneut auf das Senatsurteil in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 23 Bezug genommen.

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394, Rz 13, 18 ausgeführt, dass dann, wenn die Ausreichung von Fremdkapital durch einen Gesellschafter eine unzureichende Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital ausgleicht und diese Finanzierung die Voraussetzung dafür ist, dass die darlehensempfangende Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion (weiter) erfüllen kann, eine unterschiedliche Behandlung von Einlage und Darlehensausfall mit Rücksicht auf den unionsrechtlich anerkannten Geltungsanspruch der Gewinnabgrenzung nach Maßgabe fremdüblicher Bedingungen ausgeschlossen ist.

  • FG Münster, 18.05.2017 - 3 K 2872/14

    Hinzurechnungsbesteuerung - Hinzurechnung einer TWA auf ein der

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - I R 72/17
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.05.2017 - 3 K 2872/14 G,F aufgehoben.

    Die dagegen erhobene Klage hatte weitgehend Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Münster vom 18.05.2017 - 3 K 2872/14 G,F).

  • EuGH, 31.05.2018 - C-382/16

    Hornbach-Baumarkt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - I R 72/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --früher: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften-- (EuGH) stellt eine Regelung wie diejenige des § 1 Abs. 1 AStG eine zur Wahrung der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit (Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrags von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002, Nr. C 325, 1) dar (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union i.d.F. des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Union 2008, Nr. C 115, 47; EuGH-Urteil Hornbach-Baumarkt vom 31.05.2018 - C-382/16, EU:C:2018:366, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2018, 580).
  • BFH, 25.07.2019 - IV R 47/16

    Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - I R 72/17
    Das FG hat zwar zutreffend angenommen, dass das FA im Rahmen des Einspruchsverfahrens die zuvor "brutto" festgestellten Einkünfte in einem geänderten Gewinnfeststellungsbescheid "netto" feststellen durfte, da die Klägerin mit dem ursprünglichen Einspruch sowohl den Gesamtgewinn als auch die gesonderte Feststellung nach § 3c Abs. 2 EStG angefochten hatte (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.07.2019 - IV R 47/16, BFHE 265, 273, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2015 - I R 29/14

    Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - I R 72/17
    Es hat sich --aus seiner Sicht konsequent-- mit der Fremdvergleichsproblematik nicht näher befasst, weil es sich der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteile vom 17.12.2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, und vom 24.06.2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) angeschlossen hat, nach der unter der Geltung der Art. 9 Abs. 1 des Musterabkommens der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD-Musterabkommen --OECD-MustAbk--) nachgebildeten Bestimmungen, zu denen auch der im Streitfall einschlägige Art. 9 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen  vom 14.05.2003 (BGBl II 2004, 1305, BStBl I 2005, 350) --DBA-Polen 2003-- gehört, eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG nur dann möglich sein sollte, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis seiner Höhe nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhalte.
  • BFH, 17.12.2014 - I R 23/13

    Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1

    Auszug aus BFH, 18.12.2019 - I R 72/17
    Es hat sich --aus seiner Sicht konsequent-- mit der Fremdvergleichsproblematik nicht näher befasst, weil es sich der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteile vom 17.12.2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261, und vom 24.06.2015 - I R 29/14, BFHE 250, 386, BStBl II 2016, 258) angeschlossen hat, nach der unter der Geltung der Art. 9 Abs. 1 des Musterabkommens der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD-Musterabkommen --OECD-MustAbk--) nachgebildeten Bestimmungen, zu denen auch der im Streitfall einschlägige Art. 9 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen  vom 14.05.2003 (BGBl II 2004, 1305, BStBl I 2005, 350) --DBA-Polen 2003-- gehört, eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG nur dann möglich sein sollte, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis seiner Höhe nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhalte.
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