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Rechtsprechung
   BFH, 26.02.1975 - I R 72/73   

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https://dejure.org/1975,231
BFH, 26.02.1975 - I R 72/73 (https://dejure.org/1975,231)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1975 - I R 72/73 (https://dejure.org/1975,231)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1975 - I R 72/73 (https://dejure.org/1975,231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Brauerei - Zuschuß - Bierlieferungsrecht - Aktivierungspflichtige Herstellungskosten - Abfüllkosten - Faßbier - Flaschenbier - Herstellungskosten - Wirtschaftsgut - Rechnungsabgrenzungsposten - Biersteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aktivierung von Bierlieferungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 243
  • DB 1975, 2017
  • BStBl II 1976, 13
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.1973 - I R 206/71

    Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Anzahlungen - Inkrafttreten des

    Auszug aus BFH, 26.02.1975 - I R 72/73
    Der Umstand, daß die Entstehung der Biersteuerschuld unabhängig davon ist, ob das Bier in Erfüllung einer Lieferverpflichtung oder aus sonstigem Anlaß (wie hier das Verbringen in eine eigene Niederlage der Brauerei) aus der Brauerei entfernt wird, verbietet es, sie -- wie z. B. die Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1973 I R 206/71, BFHE 110, 116, BStBl II 1973, 774) -- dem Vertriebsbereich zuzurechnen.

    Da sie jedoch ebensowenig wie die Umsatzsteuer auf Anzahlungen Aufwand einer bestimmten Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt (vgl. BFH-Urteil I R 206/71), entfällt seit dem Inkrafttreten des neuen Aktiengesetzes diese Möglichkeit (§ 152 Abs. 9 AktG, § 5 Abs. 3 EStG).

  • BFH, 21.01.1971 - IV R 51/69

    Verlag - Kosten für Buchumschläge - Reservestücke - Überdrucke - Umlaufvermögen -

    Auszug aus BFH, 26.02.1975 - I R 72/73
    Ob das BFH-Urteil vom 21. Januar 1971 IV R 51/69 (BFHE 101, 224, BStBl II 1971, 304), das diese Frage bezüglich der Schutzumschläge von Büchern entschieden habe, im Streitfalle anwendbar sei, könne dahinstehen, da jedenfalls nach der Verkehrsanschauung das Bier und seine Umschließung als das verkaufsfertige Produkt (Faß-, Flaschen-, Dosenbier) gelte.

    Der BFH hat es im Urteil IV R 51/69 abgelehnt, die Kosten für die Schutzumschläge von Büchern dem Vertriebsbereich zuzuordnen.

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 26.02.1975 - I R 72/73
    Der Begriff des Wirtschaftsguts sei, was die Frage seiner Ausfüllung und der Aktivierbarkeit der von ihm erfaßten Sachen und Rechte betreffe, bis zum Inkrafttreten des AktG 1965 und des EStG 1969 steuerrechtlich als weitgehend unabhängig vom Handelsrecht verstanden worden (vgl. Beschluß des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291).

    Die steuerrechtlichen Gründe, die nach dem BFH-Beschluß GrS 2/68 gegen die Anerkennung handelsrechtlicher Wahlrechte sprechen, gelten auch für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des neuen Aktiengesetzes und der §§ 5, 6 EStG n. F.

  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein

    Auszug aus BFH, 26.02.1975 - I R 72/73
    Bei dieser Sach- und Rechtslage braucht der Senat nicht zu prüfen, ob die Aufwendungen auch im Verhältnis der Klägerin zu den Verpächtern zu aktivierungsfähigen Wirtschafsgütern geführt haben (vgl. dazu das Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443).
  • BFH, 05.08.1958 - I 70/57 U

    Anrechnung der auf den Gewerbeertrag entfallenden Gewerbesteuer auf die

    Auszug aus BFH, 26.02.1975 - I R 72/73
    Da der Senat die Zurechnung der Abfüllkosten zu den Vertriebskosten als keine mögliche Rechtsauffassung ansieht, bleibt schon aus diesem Grund für die Annahme eines Wahlrechts, wie es der BFH in dem Urteil vom 5. August 1958 I 70/57 U (BFHE 67, 306, BStBl III 1958, 392) für die Behandlung der auf den Gewerbeertrag entfallenden Gewerbesteuer angenommen hat, kein Raum.
  • BFH, 09.07.1969 - I R 38/66

    Mangel der Verzinslichkeit - Gegenleistung - Darlehnsgewährung - Beiträge zu

    Auszug aus BFH, 26.02.1975 - I R 72/73
    Denn die Darlehen waren für die Klägerin mit dem Vorteil der Bierlieferungsrechte ausgestattet, die wiederum nach dem Inhalt der Verträge oder jedenfalls nach den Vorstellungen beider Vertragsteile Gegenleistungen für die Gewährung der Darlehen darstellten (BFH-Urteil vom 9. Juli 1969 I R 38/66, BFHE 96, 559, BStBl II 1969, 744).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

    Im Übrigen stellt auch ein Bierlieferungsrecht ein Wirtschaftsgut dar (BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13), obwohl es sich ebenfalls nur um einen Anspruch auf Abschluss künftiger Kaufverträge handelt und noch unsicher ist, ob der Gastwirt überhaupt einen weiteren Bierbezugsbedarf hat.
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut jeder greifbare betriebliche Vorteil ist, für den der Erwerber eines Betriebs etwas aufwenden würde (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13; vom 18. Juni 1975 I R 24/73, BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, unter C.II. und die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Korn, a.a.O., § 4 Rz. 245 bis 254; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 93 bis 96; zum Verhältnis der Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" näher Gschwendtner, Mietereinbauten als Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut im Sinne des Handels- und Steuerbilanzrechts, in Handels- und Steuerbilanzen, Festschrift zum 70. Geburtstag von Heinrich Beisse, 1997, S. 215, 222 f.); das ist bei teilfertigen Bauten und bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise der Fall.
  • BFH, 28.05.1979 - I R 1/76

    Keine Aktivierung von Leistungsschutzrechten, wenn ein Schallplattenhersteller

    Die Neufassung der §§ 5 und 6 EStG durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 16. Mai 1969 (BGBl I 1969, 421, BStBl I 1969, 320) hat klargestellt (vgl. zu den bis dahin bestehenden unterschiedlichen Auffassungen Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 4 EStG, Anm. 16 a), wann Wirtschaftsgüter bilanziert und damit in den Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 EStG einbezogen werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13).

    Dementsprechend ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu beurteilen, ob ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut überhaupt vorliegt und welche Wirtschaftsgüter im Rahmen des der steuerlichen Gewinnermittlung dienenden Vermögensvergleichs anzusetzen sind; wie sie im einzelnen zu bewerten sind, bestimmt sich nach § 6 EStG (vgl. BFH-Urteil I R 72/73; Herrmann-Heuer, a. a. O.; Blümlich-Falk, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 5 IV 1 b).

    b) Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im Einkommensteuergesetz nicht definiert (Zum Verhältnis des Begriffes Wirtschaftsgut zum Begriff Vermögensgegenstand vgl. BFH-Urteil I R 72/73).

    Der BFH faßt den Begriff "Wirtschaftsgut" in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil I R 72/73) weit und versteht darunter nicht nur Gegenstände i. S. des bürgerlichen Rechts (Sachen und Rechte), sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten läßt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind.

  • BFH, 03.08.1993 - VIII R 37/92

    Bilanzierung - Rückgriffsansprüche

    a) Die Belieferungsrechte aus Abonnentenverträgen stellen handels- und steuerrechtlich immaterielle Wirtschaftsgüter dar (vgl. zum immateriellen Wirtschaftsgut BFH-Urteile vom 10. August 1989 X R 176-177/87, BFHE 158, 53, BStBl II 1990, 15; vom 18. Januar 1989 X R 10/86, BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, 550; zum Belieferungsrecht BFH-Urteile vom 14. März 1979 I R 37/75, BFHE 127, 386, BStBl II 1979, 470, 472; vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13; vom 5. August 1970 I R 180/66, BFHE 100, 89, BStBl II 1970, 804, 805; Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 12. Februar 1941 VI 303/40, RStBl 1941, 499).

    § 153 Abs. 3 AktG galt als Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung auch für die Klägerin zu 1. § 5 Abs. 2 EStG hat die Maßgeblichkeit dieses Grundsatzes ordnungsmäßiger Buchführung für die Steuerbilanz bestätigt (BFH-Urteil in BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13).

    Das - ggf. auch erst durch die Vereinbarung mit dem Vertragspartner begründete - immaterielle Wirtschaftsgut (vgl. BFHE 169, 163, BStBl II 1992, 977, m. w. N.) muß Gegenstand eines gegenseitigen Vertrages sein, bei dem Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden und bei dem die Leistung der einen Vertragspartei in der Übertragung des Wirtschaftsgutes besteht (vgl. BFH-Urteile vom 12. August 1982 IV R 184/79, BFHE 136, 280, BStBl II 1982, 696, 699; BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13, 14).

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Es genügt für die Annahme eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsguts, daß der von ihm verkörperte Vermögenswert zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden kann (BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13, und ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 148/90, BFHE 166, 472, BStBl II 1992, 383).
  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Zwar hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter als einlagefähig angesehen und dabei die Bilanzierungsfähigkeit nach Bilanzrecht beurteilt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13; vom 19. Mai 1982 I R 102/79, BFHE 136, 105, BStBl II 1982, 631; vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747).
  • BFH, 14.12.1993 - VIII R 13/93

    1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine

    Vielmehr kann er nur zusammen mit einem lebenden Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil auf einen Erwerber übergehen oder nutzungsweise überlassen werden (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, 830 m. w. N.; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113, 114; vom 14. Februar 1978 VIII R 158/73, BFHE 124, 447, BStBl II 1979, 99; vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13).
  • BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92

    Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten

  • BFH, 05.05.1983 - IV R 18/80

    Spirituosenhersteller - Erwerb von Spirituosen - Branntweinsteuer -

  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

  • BFH, 10.08.1989 - X R 176/87

    Güterfernverkehrsgenehmigungen sind selbständig bewertbare immaterielle

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 52/96

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

  • BFH, 22.03.1989 - II R 15/86

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Güterfernverkehrsgenehmigung -

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

  • FG Hamburg, 28.10.2003 - VI 171/01

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Deputatzigaretten

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 249/80

    Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes - Betriebsausgabe - Elektrizitätswerk

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

  • BFH, 04.03.1976 - IV R 78/72

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

  • BFH, 20.08.1986 - I R 41/82

    Vorlagebeschluß an den großen Senat zu den Fragen, - ob ein unentgeltlicher

  • FG Münster, 01.02.2008 - 9 K 2367/03

    Auftragsbestand als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

  • BFH, 03.03.1978 - III R 30/76

    Abgrenzung - Herstellungskosten - Vertriebskosten - Verpackungskosten -

  • FG Münster, 11.04.2011 - 9 K 209/08

    Teilwertabschreibungen für eine Darlehensforderung gegen eine 100 %-ige

  • BFH, 23.04.1975 - I R 236/72

    Unverzinsliche Darlehn - Nennbetrag - Anschaffungskosten der Forderung -

  • BFH, 26.02.1980 - VIII R 80/77

    Kostenbeitrag eines Fuhrunternehmers für den betriebsgerechten Ausbau einer

  • FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 163/08

    Verfassungsmäßigkeit von § 5a Einkommenssteuergesetz (EStG); Steuerliche

  • BFH, 04.05.1977 - I R 27/74

    Revisionsbeklagter kann mangelnde Sachaufklärung nicht rügen, soweit er seine

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 160/95

    Streit im Normenkontrollverfahren um die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes

  • FG Niedersachsen, 23.11.2011 - 4 K 161/10

    Wirksame Bekanntgabe einer Betriebsprüfungsanordnung und Aktivierung eines

  • BFH, 06.12.1978 - I R 35/78

    Anspruch auf verbilligten Nachbezug - Rohstoffe - Bezugsberechtigungsschein

  • FG Düsseldorf, 26.04.2011 - 13 K 1159/09

    Aktivierung von Aufwendungen für die Umstellung des Computersystems auf das

  • FG Hamburg, 01.02.2000 - II 370/97

    Mitgliedsbeiträge an den Erdölbevorratungsverband

  • BFH, 23.06.1978 - III R 22/76

    Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirtschaftlicher Vorteil - Immaterielles

  • BFH, 09.07.1981 - IV R 35/78

    Darlehn - Nennwert - Gegenleistung - Teilwertabschreibung - Zinsverlust

  • BFH, 02.06.1976 - I R 20/74

    Erfindung - Erteilung von Patenten in mehreren Ländern - Verschiedene

  • BFH, 08.04.1992 - I R 41/88

    Entscheidungsfindung über die Konsolidierung des Verlustabzugs im Jahr des

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 43/79

    Erhöhung des Geschäftswerts - Vertragsauflösung - Entschädigung

  • BFH, 31.03.1976 - I R 85/74

    Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaft - Kaufmann - Ausschaltung eines

  • BFH, 10.08.1989 - X R 177/87

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Selbständige Bewertung -

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73   

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https://dejure.org/1974,6254
OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.04.1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. April 1974 - I R 72/73, I R 78/73 (https://dejure.org/1974,6254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung; Rechtsschutzbedürfnis für eine Hauptsacheklage bei Befolgung einer entsprechenden einstweiligen Anordnung; Übertragung der Rechtssetzungsbefugnis auf die Exekutive; Grundgesetzliche Kriterien zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.

    Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422, gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678]).

    Nicht er bestimmt daher die äußersten Grenzen für die Übertragung von Normensetzungsbefugnissen auf die Exekutive; ausschlaggebend ist insoweit vielmehr die Erkenntnis, daß das Grundgesetz das Prinzip der Gewaltenteilung versteht als ein Mittel zur Mäßigung der Staatsherrschaft durch die Verteilung der politischen Macht auf sich gegenseitig bei ihrer Ausübung kontrollierende und hemmende Herrschaftsträger (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59]).

    Das bedingt zwar die Unveränderbarkeit des Kernbereichs der drei Gewalten und schließt es aus, deren Gleichgewichtigkeit etwa durch den Entzug oder die Preisgabe ihnen von der Verfassung zugeschriebener typischer Aufgaben zu beseitigen, zwingt andererseits aber nicht zu einer absoluten Trennung, sondern ermöglicht mannigfache gegenseitige Verschränkungen der Gewalten (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59]).

    Das schließt vom Grundsatz her jedoch allein eine originäre Befugnis gleichen Inhalts der Exekutive aus und nötigt nicht zu einem absoluten Verbot, sondern lediglich zur sachgerechten Beschränkung der Möglichkeit, diese Befugnis auf die vollziehende Gewalt wenigstens zu übertragen: Der Gesetzgeber darf sich seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung nicht pauschal entledigen und muß die Grenzen der bloß abgeleiteten Kompetenz der Exekutive von Fall zu Fall bedenken und so deutlich machen, daß entschieden werden kann, ob sie vom Verordnungsgeber beachtet worden sind (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [60]).

    Letztere genügen daher ebenso wie etwa die inhaltlich fast gleichgelagerte Regelung der Art. 107, 118 HessVerf (dazu BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [58]; HessStGK, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; Groß, DÖV 1962, 54 [55]) den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG und schließen deshalb die entsprechende Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf saarländische Ermächtigungsnormen generell aus (so schon der zwischen den Beteiligten ergangene Senatsbeschluß I W 63/73 vom 22.11.1973).

  • StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 295

    Verfassungsmäßigkeit des Erlasses von gerichtlichem Verfahrensrecht durch die

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Art. 80 Abs. 1 GG enthält nur eine von mehreren möglichen Ausformungen dieses Verfassungsgrundsatzes (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] ; HessStGH, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; OVG Saarlouis, AS 11 7 [10]; in diese Richtung nunmehr auch BVerwG, DÖV 1971, 422, gegen BVerwG in E 21, 258 [260] und in DVBl. 1970, 676 [678]).

    Letztere genügen daher ebenso wie etwa die inhaltlich fast gleichgelagerte Regelung der Art. 107, 118 HessVerf (dazu BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [58]; HessStGK, DÖV 1960, 341 und DÖV 1969, 634; Groß, DÖV 1962, 54 [55]) den Anforderungen des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG und schließen deshalb die entsprechende Anwendung des Art. 80 Abs. 1 GG auf saarländische Ermächtigungsnormen generell aus (so schon der zwischen den Beteiligten ergangene Senatsbeschluß I W 63/73 vom 22.11.1973).

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Vorschrift besagt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so unbestimmt sein darf, "daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (so schon BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] [60]), und wird von diesem Grundsatz ausgehend heute vom Bundesverfassungsgericht dahin verstanden (zusammenfassend BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.] mit weiteren Nachweisen; zur Entwicklung insoweit auch OVG Saarlouis, AS 11, 7 [10 f]), daß der Gesetzgeber selbst die Entscheidung treffen müsse, bestimmte Fragen überhaupt zu regeln, und sowohl die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen als auch anzugeben habe, welchem Ziel sie dienen solle: Der Gesetzgeber muß selbst schon etwas bedacht und gewollt haben und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll, wobei außer dem Text des Gesetzes auch der Zusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden können (Leibholz-Rink, a.a.O., Anm. 7 zu Art. 80).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Daß dies auf den schriftlichen Teil der Prüfung zutrifft, kann indes keinem vernünftigen Zweifel unterliegen: Die vom Prüfling zu fertigenden Arbeiten sind in besonderem Maße als Mittel zur Erprobung der hier in Rede stehenden spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten geeignet, und dem nachfolgenden Prüfungsgespräch kommt im Vergleich mit diesem Prüfungsabschnitt nur geringere Bedeutung zu (zum Stellenwert der schriftlichen Prüfung auch BVerwGE, DVBl. 1972, 182 [185] = NJW 1971, 1957 [BVerwG 07.05.1971 - BVerwG VII C 51.70] ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Vorschrift besagt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so unbestimmt sein darf, "daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (so schon BVerfGE 1, 14 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BVG 1/51] [60]), und wird von diesem Grundsatz ausgehend heute vom Bundesverfassungsgericht dahin verstanden (zusammenfassend BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.] mit weiteren Nachweisen; zur Entwicklung insoweit auch OVG Saarlouis, AS 11, 7 [10 f]), daß der Gesetzgeber selbst die Entscheidung treffen müsse, bestimmte Fragen überhaupt zu regeln, und sowohl die Grenzen einer solchen Regelung festzusetzen als auch anzugeben habe, welchem Ziel sie dienen solle: Der Gesetzgeber muß selbst schon etwas bedacht und gewollt haben und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll, wobei außer dem Text des Gesetzes auch der Zusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden können (Leibholz-Rink, a.a.O., Anm. 7 zu Art. 80).
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Nichts anderes als ein solches vom Gesetzgeber vorgedachtes "Programm" aber stellen die vorstehend im einzelnen angeführten, im Wege der Auslegung des Gesetzes Nr. 703 ermittelten gesetzgeberischen Leitgedanken dar, weshalb dem saarländischen Gesetzgeber auch aus dieser Sicht nicht vorgeworfen werden kann, "er habe sich der Verantwortung für den Inhalt der Rechtsverordnung begeben und der Exekutive einen ihr nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht zukommenden Wirkungsbereich überlassen" (BVerwGE 21, 258 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 334.63] [261]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Etwas anderes mag gelten, soweit es um die Verleihung und Begrenzung autonomer Satzungsgewalt geht, hinsichtlich deren Art. 80 Abs. 1 GG nicht greift (zuletzt BVerfGE 32, 346 [BVerfG 23.02.1972 - 2 BvL 36/71] [361] mit weiteren Nachweisen) und mit der sich auch bezeichnenderweise die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner hier abgelehnten Auffassung herangezogenen Entscheidungen ausschließlich (BVerfG in E 26, 228 [236], und NJW 1972, 1504) oder doch zumindest in erster Linie (BVerfG, NJW 1972, 1561) befassen.
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes

    Auszug aus OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73
    Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.
  • OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage;

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

  • OVG Bremen, 07.10.1975 - I BA 4/75
    Demgemäß sind in der Rechtsprechung ähnliche Ermächtigungen zum Erlaß von Prüfungsordnungen wiederholt für ausreichend erachtet worden (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.06.1973, ESVGH 24, 220 [223] ; BayVerfGH, E vom 07.12.1967, VerfGH 20, 213 [216], und E vom 09.04.1968, VerfGH 21, 59 [61 f.]; vgl. auch OVG Saarlouis, Urteil vom 18.04.1974, NJW 1975, 132).
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