Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1998 - I R 73/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2653
BFH, 11.02.1998 - I R 73/97 (https://dejure.org/1998,2653)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1998 - I R 73/97 (https://dejure.org/1998,2653)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - I R 73/97 (https://dejure.org/1998,2653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Wirkungen des Abschlusses einer Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage an einen Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pensionszusage bei Neugründungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Rückdeckungsversicherung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 2094
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BFH, 11.02.1998 - I R 73/97
    Mit Urteil vom 30. September 1992 I R 75/91 (BFH/NV 1993, 330) hat der erkennende Senat u.a. entschieden, daß ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abzuschätzen vermag.

    Der Senat ist in seiner Entscheidung in BFH/NV 1993, 330 davon ausgegangen, daß erst einige Jahre nach Gründung eines Unternehmens gesicherte Erkenntnisse über die künftige Ertragsentwicklung vorliegen.

  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 11.02.1998 - I R 73/97
    Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur mittelbar im Interesse der Gesellschafter, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu handeln (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251 [BFH 28.11.1991 - I R 13/90], BStBl II 1992, 359; Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungs-Steuergesetz, Anhang § 8 KStG Rdnr. 174).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus BFH, 11.02.1998 - I R 73/97
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (so ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH- Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 11.02.1998 - I R 73/97
    Darüber hinaus hat sie im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG keine Bedeutung (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 11.02.1998 - I R 73/97
    Darüber hinaus hat sie im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG keine Bedeutung (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487).
  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Die ohne Beachtung dieser unter Fremden üblichen Fristen zugesagte Pension war damit im Zusagezeitpunkt als vGA zu beurteilen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670; BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999, BStBl I 1999, 512 Tz. 1), was sich sowohl auf die erstmalige Bildung der Pensionsrückstellung als auch auf die nachfolgenden Rückstellungszuführungen auswirkt.
  • BFH, 08.11.2000 - I R 70/99

    Jahr

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Pensionszusage u.a. dann vGA sein, wenn sich eine neu gegründete Gesellschaft zu Gunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer hohen Pensionsverpflichtung belastet, bevor ihre Ertragsaussichten zuverlässig eingeschätzt werden können (Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262).

    Denn der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung kann zwar dort, wo der Gesellschaft selbst ausreichende Mittel fehlen, die Erfüllbarkeit einer Pensionsverpflichtung absichern und auf diese Weise Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zusage ausräumen (Senatsurteil in BFH/NV 1998, 1262, 1263).

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B.: Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.
  • BFH, 20.12.2000 - I R 15/00

    Pensions- und Invalididtätszusage an GmbH-Gesellschafter

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Pensionszusage u.a. dann vGA sein, wenn sich eine neu gegründete Gesellschaft zu Gunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer hohen Pensionsverpflichtung belastet, bevor ihre Ertragsaussichten zuverlässig eingeschätzt werden können (Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262).
  • BFH, 20.08.2003 - I R 99/02

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.
  • FG Köln, 13.09.2001 - 13 K 8063/00

    Steuerliche Anerkennung von Teilen der Geschäftsführervergütung; Steuerliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, wird ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abzuschätzen vermag (vgl. BFH-Urteile vom 30.9.1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330, und vom 11.2.1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262).

    Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur mittelbar im Interesse der Gesellschafter zu handeln, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 1262 und BFH-Urteil vom 28.11.1991 I R 13/90, BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 14/00

    Pensionsverpflichtung, Finanzierung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Pensionszusage u.a. dann vGA sein, wenn sich eine neu gegründete Gesellschaft zu Gunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer hohen Pensionsverpflichtung belastet, bevor ihre Ertragsaussichten zuverlässig eingeschätzt werden können (Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262).
  • FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02

    Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei

    b) Wie der BFH und der erkennende Senat wiederholt entschieden haben (vgl. z.B. Urteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.
  • BFH, 06.11.2007 - I B 95/07

    Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

    Der Abschluss einer solchen Versicherung, der nach der Senatsrechtsprechung allein als Indiz für die Ernsthaftigkeit einer Versorgungsverpflichtung zu werten ist (Senatsurteile vom 30. Juli 1997 I R 65/96, BFHE 184, 297, BStBl II 1998, 402; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670), war ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG für die Frage, ob eine "arbeitnehmerfinanzierte Versorgung" im Streitjahr vorlag, nicht erheblich.
  • FG Köln, 12.12.2000 - 13 K 5746/00

    Probezeit vor Erteilung der Pensionszusage

    In seinem Urteil vom 11.2.1998 I R 73/97 (BFH/NV 1998, 1262 ) hat der BFH wiederholt, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu errichteten Kapitalgesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pensionszusage erteilen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft zuverlässig abzuschätzen vermag; wann dies der Fall sei, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles.
  • BFH, 15.09.2004 - I B 30/04

    Darlegung grundsätzlicher Bedeutung bei Pensionszusage

  • FG Köln, 30.08.1999 - 13 K 3922/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Fehlen einer Rückdeckungsversicherung für eine

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

  • FG Köln, 26.11.1998 - 13 K 147/96

    Lebensversicherung für GmbH-Gesellschafter

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2006 - 1 K 372/02

    Knapp vier Jahre zwischen der Neugründung der GmbH und der Erteilung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 6 K 1198/98

    Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für eine

  • FG Köln, 07.12.1999 - 13 K 6191/95

    Gesellschafter-Gebäude: Baumaßnahmen auf Kosten der GmbH

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht