Rechtsprechung
| BFH, 19.03.1997 - I R 75/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Überstundenvergütung als verdeckte Gewinnausschüttung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung - Überstundenvergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer - Bedeutung des Fremdvergleichs für die Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung und Fremdvergleich
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Keine Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 2 K 1291/95
- BFH, 19.03.1997 - I R 75/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 183, 94
- NJW 1997, 3463
- BB 1997, 1571
- DB 1997, 1596
- BStBl II 1997, 577
Wird zitiert von ... (92)
- BFH, 27.03.2001 - I R 40/00
VGA bei Überstundenvergütungen
Dies indiziert die Veranlassung der Vereinbarung durch das Gesellschaftsverhältnis (Bestätigung der BFH-Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577;… vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804).Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) beurteilte die gesonderte Vergütung der Überstunden unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577;… vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804) als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und andere Ausschüttungen i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung (KStG a.F.).
Die Einsprüche und Klage, mit denen die Klägerin unter anderem geltend machte, die Urteile in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 und in BFH/NV 1997, 804 seien zu Sachverhalten ergangen, von denen sich der Streitfall in entscheidungserheblicher Weise unterscheide, waren erfolglos.
Der erkennende Senat hat in den Urteilen in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 und in BFH/NV 1997, 804 die Auffassung vertreten, die Vereinbarung einer GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer über die gesonderte Vergütung von Überstunden vertrage sich nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers.
Der erkennende Senat hat zwar in den Urteilen in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 und in BFH/NV 1997, 804 die Vereinbarungen über die Vergütung von Überstunden auch deshalb als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst beurteilt, weil fremde Dritte sie wegen der praktisch nicht möglichen Kontrolle der Arbeitszeiten der Geschäftsführer nicht abgeschlossen hätten.
d) Dass zumindest bis zur Veröffentlichung der Urteile in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 und in BFH/NV 1997, 804 und somit auch noch in den Streitjahren GmbH-Geschäftsführer gesonderte Vergütungen für Überstunden erhielten (s. Prühs, DB 1997, 2094;… Lang, a.a.O., § 8 Rz. 1225.2; Deutscher Steuerberaterverband, BB 1998, 621; die im Urteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 angegebenen Urteile der FG;… BFH-Urteil vom 27. Juni 1997 VI R 12/97, BFH/NV 1997, 849 --betr. Fremdgeschäftsführer--), schließt es nicht aus, die mit Gesellschafter-Geschäftsführern abgeschlossenen Vereinbarungen über die Vergütung von Überstunden als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst zu beurteilen.
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05
Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des I. Senats des BFH (grundlegend BFH-Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; ferner vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655), welcher sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 33/02, BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927;… BFH-Beschluss vom 9. April 2003 VIII B 124/02, BFH/NV 2003, 1309), sind Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei, sondern in aller Regel nach Körperschaftsteuerrecht als vGA zu beurteilen und damit nach Einkommensteuerrecht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen (…so bereits im BFH-Beschluss vom 8. März 2000 I B 33/98, BFH/NV 2000, 990).Mit dieser besonderen Stellung des Geschäftsführers verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; ferner BFH-Urteil in BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655).
Ebenso stellt der BFH in mehreren Urteilen (in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577;… vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 I R 152/90, BFHE 167, 42, BStBl II 1992, 690) auf den Gegensatz zwischen Geschäftsführern zu den "normalen" Angestellten ab.
Die Anwendung der vom Bundesministerium der Finanzen unter dem 28. September 1998 (BStBl I 1998, 1194) als Billigkeitsmaßnahme erlassenen Übergangsregelung aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577) zur Behandlung von Zuschlägen an Gesellschafter-Geschäftsführer ist in dem eigenständigen Verfahren wegen der Steuerfestsetzung (Zweigleisigkeit des Verfahrens) nicht zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927, m.w.N.).
- FG Köln, 19.06.2001 - 13 K 5563/00
Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte …
Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 1996 bis 1998 (Bericht vom 12.8.1999) behandelte die Prüferin die für A. ab April 1997 gezahlten Überstundenvergütungen unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.03.1997 I R 75/96 (BStBl II 1997, 577) nicht als Betriebsausgaben, sondern rechnete sie als verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) dem Einkommen der Klägerin hinzu und stellte für die jeweiligen Beträge die Ausschüttungsbelastung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG her.Es habe auch keinerlei Veranlassung bestanden, von den getroffenen Regelungen im Hinblick auf das BFH-Urteil in BStBl II 1997, 577 Abstand zu nehmen, da es erst Mitte September 1997 veröffentlicht worden sei.
Danach sei das BFH-Urteil in BStBl II 1997, 577 für Lohnzahlungszeiträume vor dem 1.1.1998 nicht anzuwenden, soweit nicht aus anderen Gründen eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege.
Dies indiziert ihre Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 577, …und vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804).
Damit verträgt sich keine Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden, selbst wenn Arbeitszeitvereinbarungen der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zivilrechtlich nicht widersprechen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1997, 577).
Auch wenn in den BFH-Urteilen in BStBl II 1997, 577, und in BFH/NV 1997, 804, die fehlende Kontrollmöglichkeit und das damit für die Gesellschaft verbundene (wirtschaftliche) Risiko als gewichtiger Grund für die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung dargestellt ist, so ist nach Auffassung des Gerichts bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung doch entscheidend auf die Organstellung und das Aufgabenbild des Geschäftsführers abzustellen.
Die Klägerin kann sich auch im übrigen nicht mit Erfolg darauf berufen, daß der BFH in den vorgenannten Urteilen in BStBl II 1997, 577, und BFH/NV 1997, 804, darauf hingewiesen hat, daß es im Einzelfall überzeugende betriebliche Gründe geben kann, die ausnahmsweise eine schuldrechtliche Veranlassung der mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Überstundenvergütung begründen können.
Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die einschlägigen BFH-Urteile in BStBl II 1997, 577 und BFH/NV 1997, 804, erst nach dem Abschluß des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer ergangen sind.
- BFH, 14.07.2004 - I R 111/03
Steuerrecht - Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?
Zahlt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin nicht immer eine verdeckte Gewinnausschüttung (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, und vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655).*).Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/86, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655;… Senatsbeschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991, m.w.N.).
Das gilt namentlich dann, wenn die zusätzliche Vergütung nur für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt werden soll, da eine solche Regelung die Annahme rechtfertigt, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen die in § 3b EStG vorgesehene Steuervergünstigung verschafft werden soll (Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
Dann liegt keine vGA vor (Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577;… Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2000 I B 19/99, BFH/NV 2000, 990;… vom 8. März 2000 I B 33/98, BFH/NV 2000, 990).
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 …
Der Bundesfinanzhof definiert die verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in ständiger Rechtsprechung als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens (d. h. des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. nur BFHE 199, 144, 145; 183, 94, 95; 156, 155, 156).Hier ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bereits dann anzunehmen, wenn die Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 183, 94, 95; 172, 51, 54; 156, 155, 156).
aa) Der Bundesfinanzhof definiert die verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in ständiger Rechtsprechung als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens (d. h. des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. nur BFHE 199, 144, 145; 183, 94, 95; 156, 155, 156).
Hier ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis bereits dann anzunehmen, wenn die Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter nicht auf einer klaren, von vornherein abgeschlossenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (vgl. BFHE 183, 94, 95; 172, 51, 54; 156, 155, 156).
- FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte …
Auch der BFH habe in seiner Entscheidung vom 19.3.1997 (BStBl II 1997, 577 ) eingeräumt, dass es im Einzelfall überzeugende betriebliche Gründe geben könne, die für die unübliche Vereinbarung sprächen.Der BFH hatte bis zu dem auch von dem Beklagten zitierten Urteil vom 19. März 1997 ( I R 75/96, BStBl. II 1997, 577) in einer Entscheidung vom 2.2.1994 lediglich beiläufig und ausdrücklich ohne Bindung für das erstinstanzliche Gericht ausgeführt, dass ihm kein allgemeiner Erfahrenssatz bekannt sei, wonach ein Geschäftsführer für temporäre Mehrbelastungen keine Erhöhung seiner Vergütung beanspruchen könne (…BFH-Urteil vom 2. Febr. 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440).
Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 79 und vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 , m.w.N.).
a) Überstundenvergütungen sind nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits dem Grunde nach als vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu beurteilen, wenn die Vereinbarung dieser Form der Geschäftsführervergütung von dem abweicht, was voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen vereinbart hätten (BFH-Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 …und vom 8. April 1997 I R 66/96 BFH/NV 1997, 804).
Zum anderen stellt der BFH maßgeblich auch auf die fehlende Überwachungsmöglichkeit "der GmbH" ab, die die Berechtigung entsprechender Forderungen ihres Geschäftsführers nicht überprüfen könne und für die ein unkalkulierbares Risiko entstünde, wenn sie sich allein auf dessen Angaben verlassen müsste (BFH in BStBl II 1997, 577 ).
- BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06
Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu …
Diese Würdigung ist zumindest möglich, weil das Verhältnis zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer von einem besonderen Vertrauen der Gesellschafter getragen wird und es den Gesellschaftern entscheidend auf das Ergebnis des Arbeitseinsatzes des Geschäftsführers ankommt und nicht --jedenfalls nicht vorrangig-- darauf, dass der Geschäftsführer eine bestimmte Anzahl von Stunden für die GmbH tätig ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577). - BFH, 07.10.2008 - I B 23/08
Zuschläge zur Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit als verdeckte …
a) Der Senat hat wiederholt entschieden, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA sind (z.B. Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655;… Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369;… vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192, …und vom 17. September 2007 I B 65/07, BFH/NV 2008, 249).Diese Beurteilung gilt namentlich dann, wenn sich die Vereinbarung auf die Vergütung von Überstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit beschränkt und wenn zudem eine Gewinntantieme vereinbart ist (Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
Zum einen existierten auch bereits vor Vereinbarung der streitbefangenen Regelungen im Oktober 1996 finanzgerichtliche Urteile, in denen die Beurteilung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA in Rede stand (vgl. z.B. Urteil des FG des Saarlandes vom 8. Februar 1994 1 K 135/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 676; weitere Nachweise im Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, unter II.2.b).
Rechnen musste die Klägerin insbesondere auch mit dem Argument der fehlenden Kontrollmöglichkeit auf willkürliches Verhalten bei Fremdgeschäftsführern; denn dieses Argument findet sich schon im Senatsurteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577.
- BFH, 08.03.2000 - I B 33/98
Gesellschafter-Geschäftsführer : Überstundenvergütung vGA?
Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 19. März 1997 I R 75/96 (BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577) begehrt, ist die Beschwerde unbegründet.In ihm wird ausgeführt, der Streitfall habe keine grundsätzliche Bedeutung, da der BFH in dem Urteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, bereits grundsätzlich dargelegt habe, unter welchen Umständen vereinbarte Überstundenzuschläge zu vGA führen.
Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (…Urteile vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804; in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
Sie ist bereits durch die Urteile in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 und in BFH/NV 1997, 804 geklärt (s.o. II. 2.).
- BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
GmbH - Probezeit vor Erteilung einer Pensionszusage
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577). - BFH, 08.03.2000 - I B 90/98
Gesellschafter-Geschäftsführer : Überstundenvergütung vGA?
- BFH, 28.01.2004 - I R 50/03
GmbH - Abgeltung für entgangenen Urlaub keine vGA
- BFH, 07.10.2008 - I B 24/08
- BFH, 07.10.2008 - I B 23/06
- FG Bremen, 08.05.2008 - 1 K 63/07
Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage; Beurteilung einer Sonderzahlung als …
- FG Berlin, 22.06.2004 - 7 K 7147/02
Abschreibung eines Darlehens als verdeckte Gewinnausschüttung
- BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Tätigkeit nach Erreichen des …
- FG Köln, 13.09.2001 - 13 K 8063/00
Steuerliche Anerkennung von Teilen der Geschäftsführervergütung; Steuerliche …
- BFH, 14.10.2004 - I B 106/04
NZB: Gesellschafter-Geschäftsführer - Überstundenvergütung als vGA
- BFH, 07.10.2008 - I B 23
Zuschläge zur Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit als verdeckte …
- BFH, 14.07.2004 - I R 24/04
VGA - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07
Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot; …
- BFH, 28.02.2000 - I B 126/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlung von Überstundenvergütungen an …
- BFH, 07.02.2007 - I B 69/06
NZB: vGA - Überstundenvergütung
- BFH, 24.02.2009 - I B 208/08
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überstundenvergütung für den …
- FG München, 12.10.2004 - 6 V 2363/04
Überstunden eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte …
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - 10 K 954/09
Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der Zahlung von nach § 3b EStG …
- FG Düsseldorf, 28.01.2003 - 6 K 5749/00
- FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von …
- FG Nürnberg, 04.11.2003 - I 290/00
Steuerrecht - Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?
- OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 23 U 178/04
Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehlern bei der Gestaltung eines …
- BFH, 19.06.2000 - I B 110/99
Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen
- BFH, 11.02.1998 - I R 73/97
Pensionszusage bei Neugründungen
- BFH, 08.11.2000 - I B 6/00
- FG Köln, 20.11.2003 - 13 K 1009/02
Zuschläge an den Gesellschafter-GF für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als …
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 1680/07
Berichtigung materieller Fehler gem. § 177 AO bei durch materiell-rechtlich …
- FG Hamburg, 14.03.2000 - II 193/99
Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Zuwendung kann durch
- BFH, 17.12.2003 - I R 25/03
VGA bei Vereinbarung von Honorarabrechnungen nach Stundensätzen für freiberuflich …
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 22/03
Zuschläge für geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit eines …
- FG Berlin, 11.11.2003 - 7 K 7072/02
Zur Frage, wann die Überlassung eines Gesellschaftsgrundstücks an einen …
- FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 271/03
Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH als vGA; …
- BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
VGA: Überstundenvergütung
- FG Nürnberg, 21.07.1998 - I 118/98
- FG München, 20.11.2001 - 6 K 3763/00
Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer im Gastronomiegewerbe; …
- BFH, 18.03.2002 - I B 156/01
Nur-Gewinntantieme
- BFH, 27.03.2001 - I B 52/00
- BFH, 19.06.2006 - I B 4/06
Keine Zulassung der Revision wegen unrichtiger Sachverhaltswürdigung durch FG
- BFH, 27.09.2007 - I B 31/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei kumulativer Begründung der …
- BFH, 28.02.2000 - I B 19/99
Überstundenvergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; vGA
- FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00
Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA
- BFH, 19.06.2001 - I B 14/00
- FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98
Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage; …
- FG Brandenburg, 20.08.2002 - 2 K 151/00
Angemessenheit des Gehaltes eines für mehrere Gesellschaften nebeneinander …
- FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96
Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA
- FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01
Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht …
- FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 15 K 637/04
Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich; …
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 3 K 220/96
Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei …
- FG Düsseldorf, 24.09.2002 - 6 K 220/99
Wasserversorgungsunternehmen; Abwassergebühren-Inkasso; Frischwasserverbrauch; …
- FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 355/00
Umsatztantieme im Maklergewerbe als vGA
- FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97
- FG Köln, 26.11.1998 - 13 K 147/96
Lebensversicherung für GmbH-Gesellschafter
- FG Düsseldorf, 08.12.1998 - 6 K 3661/93
AStG
- FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen
- FG München, 16.07.2002 - 6 K 1910/98
Zahlungen einer GmbH an beherrschende ausländische Gesellschafterin für …
- FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
Novation eines Grundstückskaufpreises in ein steuerrechtlich nicht …
- FG Hessen, 07.05.2004 - 4 K 2572/02
Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen bei …
- FG Düsseldorf, 01.02.2005 - 6 K 2099/04
Verdeckte Gewinnausschüttung; Inkasso; Kommunale Abwassergebühren; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2006 - 1 K 372/02
Knapp vier Jahre zwischen der Neugründung der GmbH und der Erteilung von …
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 6 K 432/06
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Überstundenvergütung an …
- FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 40/98
Überstundenvergütung bei Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 11/97
Verdeckte Gewinnausschüttung, Witwe, Pensionszusage, Überversorgung, …
- FG München, 12.04.2005 - 6 K 247/03
Umsatztantieme als vGA
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2006 - 1 K 296/03
Bemessung einer Gewinntantieme durch Verrechnung von Verlusten mit …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03
VGA bei Pensionszusage ohne ausreichende Unternehmens-Erprobung, …
- FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96
- FG München, 13.07.1999 - 7 K 2915/97
Angemessenheit einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantieme
- FG Köln, 07.12.1999 - 13 K 6191/95
Gesellschafter-Gebäude: Baumaßnahmen auf Kosten der GmbH
- FG Düsseldorf, 29.02.2000 - 6 K 1596/95
Auflösung einer Rückstellung; Rechnungsabgrenzung - Übernahme der …
- FG Saarland, 07.05.2002 - 1 K 74/02
Bindung der Rechtsprechung an Übergangsregelungen der Finanzverwaltung
- FG München, 14.05.2002 - 7 K 3264/00
- FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
Erwerb eigener Anteile als verdeckte Gewinnausschüttung; Abfindung eines lästigen …
- FG München, 01.03.2005 - 6 K 696/02
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Lizenzzahlungen an ausländische …
- FG München, 12.04.2005 - 6 K 3120/03
Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 AO und Ermittungspflicht des …
- BFH, 27.09.2007 - I B 33/07
- BFH, 27.09.2007 - I B 34/07
- BFH, 27.09.2007 - I B 32/07
- FG Düsseldorf, 09.11.1999 - 6 K 7372/97
Verdeckte Gewinnausschüttung; Überstundenvergütung; …
- FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 968/98
Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG München, 24.09.2002 - 6 K 2274/02
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nachtarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschlägen; …
- FG München, 19.11.2003 - 7 K 5337/02
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Mietverhältnis ohne klare Vereinbarung; …
- FG München, 28.11.2006 - 6 K 578/06
Lizenzzahlungen innerhalb eines Konzerns als vGA
- FG München, 02.10.2007 - 6 K 2108/05
Verdeckte Gewinnausschüttung: Sonn- und Feiertagszuschläge an …
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