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   BFH, 09.08.2000 - I R 75/99   

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https://dejure.org/2000,7321
BFH, 09.08.2000 - I R 75/99 (https://dejure.org/2000,7321)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2000 - I R 75/99 (https://dejure.org/2000,7321)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2000 - I R 75/99 (https://dejure.org/2000,7321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Einbringung eines Unternehmens - Sachgründung - Aufdeckung stiller Reserven - Beteiligung am Stammkapital - Einbringungsgeborene Anteile - Liquidation - Liquidationserlös - Anrechenbare Körperschaftsteuer - Gewinn aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus Kapitalvermögen - ...

  • Judicialis

    UmwStG 1977 § 21; ; UmwStG 1977 § ... 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; UmwStG 1977/1995 § 21 Abs. 2 Nr. 3; ; KStG § 30 Abs. 2 Nr. 4; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 17 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 21 Abs 1, UmwStG § 21 Abs 2 Nr 3, EStG § 34
    Ermäßigter Steuersatz; Gesellschaft mbH; Gesellschafter; Liquidation; Tarif; Umwandlung; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.04.1994 - VIII R 2/93

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als begünstigter Veräußerungsvorgang i. S.

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 75/99
    Vom Bundesfinanzhof (BFH) ist durch Urteil vom 19. April 1994 VIII R 2/93 (BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705), auf welches im Einzelnen, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen wird, entschieden worden, dass der Gewinn aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft bei ihrem Alleingesellschafter nach §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigt ist.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den vom FA hervorgehobenen Ausführungen des BFH unter I. 1. b der Entscheidungsgründe in BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705.

    Es ist Teil der Gesamtdividende und erhöht dementsprechend den ausgeschütteten Gewinn ebenso wie den nach einer Liquidation ausgekehrten Betrag (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG; BFH-Urteile vom 26. Juni 1991 XI R 24/89, BFHE 165, 206, BStBl II 1991, 877; in BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705).

    Unterschiede zu dem vom BFH in BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705 entschiedenen Fall der Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der eine im Betriebsvermögen gehaltenen 100%ige Beteiligung i.S. von § 16 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 EStG besteht, sind insoweit nicht ersichtlich.

  • BFH, 26.06.1991 - XI R 24/89

    Nettodividende und anzurechnende Körperschaftsteuer sind derselben Einkunftsart

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 75/99
    Es ist Teil der Gesamtdividende und erhöht dementsprechend den ausgeschütteten Gewinn ebenso wie den nach einer Liquidation ausgekehrten Betrag (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG; BFH-Urteile vom 26. Juni 1991 XI R 24/89, BFHE 165, 206, BStBl II 1991, 877; in BFHE 175, 243, BStBl II 1995, 705).
  • BFH, 15.09.1988 - IV R 75/87

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als Betriebsaufgabe des

    Auszug aus BFH, 09.08.2000 - I R 75/99
    Hier wie dort geht es um die steuerliche Erfassung des Gewinns aus der Auflösung und der Liquidation einer Kapitalgesellschaft, die auch im Regelungszusammenhang des § 16 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 EStG zum Untergang der 100%igen Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft führen und die deshalb deren Veräußerung oder Aufgabe gleichwertig sind (BFH-Urteil vom 15. September 1988 IV R 75/87, BFHE 155, 511, BStBl II 1991, 624).
  • FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05

    Veräußerung von Bezugsrechten

    Wird es veräußert, enthält der bezugsberechtigte Altaktionär eine Ausgleich in Höhe des bei ihm sonst eintretenden Verlustes (BFH-Urteil vom 21. August 1996 I R 75/99, BFH/NV 1997, 314).

    Diese Ausgleichsvergütung stellt wirtschaftlich eine Teilveräußerung von Gesellschaftsanteilen dar (BFH-Urteil vom 21. August 1996 aaO) und nicht eine von einem Wirtschaftsgut mit Substrat losgelöste, der Realisierung einer bloßen Wertdifferenz gleichkommende Vermögensmehrung dar (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638).

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