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   BFH, 18.02.2004 - I R 78/03   

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https://dejure.org/2004,12752
BFH, 18.02.2004 - I R 78/03 (https://dejure.org/2004,12752)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2004 - I R 78/03 (https://dejure.org/2004,12752)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - I R 78/03 (https://dejure.org/2004,12752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 § 120 Abs. 2 S. 1, 3
    Wiedereinsetzung - verlorengegangener Schriftsatz

  • datenbank.nwb.de

    Begr. des Wiedereinsetzungsantrags bei verlorengegangenem Schriftsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 2, KStG § 1 Abs 1 Nr 6
    Betrieb gewerblicher Art; Betriebsaufspaltung; Gemeinde; Verlust; Wirtschaftliche Identität

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.1999 - X B 81/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachung

    Auszug aus BFH, 18.02.2004 - I R 78/03
    Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist die rechtzeitige Aufgabe zur Post durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546; in BFH/NV 1995, 1002).

  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 18.02.2004 - I R 78/03
    Wird ein Wiedereinsetzungsantrag mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist die rechtzeitige Aufgabe zur Post durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen, die mit hinreichender Sicherheit den Schluss auf die Richtigkeit des zur Entschuldigung Vorgetragenen zulassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 1999 X B 81/99, BFH/NV 2000, 546; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte geltend macht, er selbst habe das Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 546; in BFH/NV 1995, 1002).

  • BFH, 07.02.1997 - III B 146/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz

    Auszug aus BFH, 18.02.2004 - I R 78/03
    Dazu gehören u.a. Kopien von Fristen- oder Postausgangsbüchern (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674).

    Die Klägerin oder ihr Prozessbevollmächtigter haben auch nicht dargelegt, dass und aus welchen Gründen objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 674; in BFH/NV 1999, 67).

  • BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98

    Haftung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Fristverlängerung ufgrund Erkrankung -

    Auszug aus BFH, 18.02.2004 - I R 78/03
    Stehen derartige Beweismittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung, können sie regelmäßig auch nicht durch eine dementsprechende eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten ersetzt werden (BFH-Beschlüsse vom 12. November 1996 III R 13/96, BFH/NV 1997, 420; vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 45).

    Die Klägerin oder ihr Prozessbevollmächtigter haben auch nicht dargelegt, dass und aus welchen Gründen objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 674; in BFH/NV 1999, 67).

  • BFH, 12.11.1996 - III R 13/96

    Darlegung von fehlendem Veschulden für die Versäumung einer Frist für die

    Auszug aus BFH, 18.02.2004 - I R 78/03
    Stehen derartige Beweismittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung, können sie regelmäßig auch nicht durch eine dementsprechende eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten ersetzt werden (BFH-Beschlüsse vom 12. November 1996 III R 13/96, BFH/NV 1997, 420; vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 45).
  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 213/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG, 2 Wochen Frist

    Allein mit den Angaben des Beschwerdeführers, auch wenn diese durchaus plausibel erscheinen und dafür eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt worden ist, lässt sich der Vollbeweis des Eingangs bei Gericht nicht führen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03, der regelmäßig nicht einmal für die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten des die Wiedereinsetzung Begehrenden ausreichen lässt; Beschluss des Senats vom 30.10.2013, Az.: L 15 SF 231/13 E), zumal der Beschwerdeführer selbst darauf hingewiesen hat, dass er sich nicht mehr so exakt erinnern könne, als dass ein Irrtum völlig ausgeschlossen werden könnte.

    Vielmehr geht beispielsweise der BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03, und vom 23.12.2005, Az.: VI B 110/05) davon aus, dass jedenfalls dann, wenn die Fristeinhaltung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit fraglich ist, eine eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten allein grundsätzlich nicht geeignet ist, die rechtzeitige Aufgabe zur Post zu beweisen.

  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 15 SF 338/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für die Wahrnehmung eines

    Vielmehr geht beispielsweise der BFH in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03) davon aus, dass jedenfalls dann, wenn die Fristeinhaltung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit fraglich ist, eine eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten allein nicht geeignet ist, die rechtzeitige Aufgabe zur Post zu beweisen.
  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

    Allein mit den Angaben des Antragstellers, auch wenn diese durchaus nicht abwegig erscheinen, lässt sich der Vollbeweis des Eingangs bei Gericht nicht führen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03, der regelmäßig nicht einmal für die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten des die Wiedereinsetzung Begehrenden ausreichen lässt).
  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 15 SF 231/13

    Beschwerdeausschluss, Wiedereinsetzungsfrist, Vollbeweis, Vergütungsantrag,

    Allein mit den Angaben der Beschwerdegegnerin, auch wenn diese durchaus plausibel erscheinen, lässt sich der Vollbeweis des Eingangs bei Gericht nicht führen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03, der regelmäßig nicht einmal für die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten des die Wiedereinsetzung Begehrenden ausreichen lässt).
  • LSG Bayern, 14.08.2013 - L 15 SF 253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Wiedereinsetzung gem

    Allein mit den Angaben der Antragstellerin, auch wenn diese durchaus plausibel erscheinen, lässt sich der Vollbeweis des Eingangs bei Gericht nicht führen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18.02.2004, Az.: I R 78/03, der regelmäßig nicht einmal für die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten des die Wiedereinsetzung Begehrenden ausreichen lässt).
  • BFH, 22.09.2005 - V B 137/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung

    Wird ein Wiedereinsetzungsantrag --wie hier-- mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, so genügt es nicht, dass die Richtigkeit des Vortrags anwaltlich versichert wird; zur Glaubhaftmachung des Vortrags gehört auch die Vorlage vorhandener objektiver Beweismittel (Fristenkontrollbuch, Postausgangsbuch) oder die Darlegung, weshalb diese Beweismittel nicht vorgelegt wurden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002; vom 18. Februar 2004 I R 78/03, BFH/NV 2004, 804).
  • BFH, 23.12.2005 - VI B 110/05

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung

    Dazu gehören u.a. Kopien von Fristen- oder Postausgangsbüchern (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2004 I R 78/03, BFH/NV 2004, 804, m.w.N.; in BFH/NV 2002, 533).
  • BFH, 27.04.2006 - V B 179/05

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Stehen derartige Beweismittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung, können sie regelmäßig nicht durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 78/03, BFH/NV 2004, 804, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2005 - V B 138/04

    Versäumnis der Beschwerdebegründungsfrist

    Wird ein Wiedereinsetzungsantrag --wie hier-- mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, so genügt es nicht, dass die Richtigkeit des Vortrags anwaltlich versichert wird; zur Glaubhaftmachung des Vortrags gehört auch die Vorlage vorhandener objektiver Beweismittel (Fristenkontrollbuch, Postausgangsbuch) oder die Darlegung, weshalb diese Beweismittel nicht vorgelegt wurden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002; vom 18. Februar 2004 I R 78/03, BFH/NV 2004, 804).
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