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   BFH, 28.03.1984 - I R 83/81   

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https://dejure.org/1984,17215
BFH, 28.03.1984 - I R 83/81 (https://dejure.org/1984,17215)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1984 - I R 83/81 (https://dejure.org/1984,17215)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1984 - I R 83/81 (https://dejure.org/1984,17215)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1983 - VIII R 54/79

    Einkommensteuerbescheid - Zulässigkeit eines Einspruch - Bekanntgabe eines

    Auszug aus BFH, 28.03.1984 - I R 83/81
    NV: Ein Steuerbescheid kann bereits dann wirksam mit einem Rechtsbehelf (hier: Einspruch) angefochten werden, wenn er zwar noch nicht bekanntgegeben wurde, der Steuerpflichtige aber mit der Möglichkeit der bereits bewirkten Bekanntgabe rechnen mußte (Ausführungen zum Sinn und Zweck des § 355 AO 1977; vgl. BFH-Urteil vom 25.1.1983 VIII R 54/79; keine Abweichung von den BFH-Urteilen vom 13.12.1973 I R 143/73 und vom 8.4.1983 VI R 209/79).
  • BFH, 08.04.1983 - VI R 209/79

    Lohnsteuer - Anfechtung - Antrag

    Auszug aus BFH, 28.03.1984 - I R 83/81
    NV: Ein Steuerbescheid kann bereits dann wirksam mit einem Rechtsbehelf (hier: Einspruch) angefochten werden, wenn er zwar noch nicht bekanntgegeben wurde, der Steuerpflichtige aber mit der Möglichkeit der bereits bewirkten Bekanntgabe rechnen mußte (Ausführungen zum Sinn und Zweck des § 355 AO 1977; vgl. BFH-Urteil vom 25.1.1983 VIII R 54/79; keine Abweichung von den BFH-Urteilen vom 13.12.1973 I R 143/73 und vom 8.4.1983 VI R 209/79).
  • BFH, 13.12.1973 - I R 143/73

    Rechtsbehelf - Anfechtung vor Bekanntgabe - Schriftlicher Bescheid - Wirksame

    Auszug aus BFH, 28.03.1984 - I R 83/81
    NV: Ein Steuerbescheid kann bereits dann wirksam mit einem Rechtsbehelf (hier: Einspruch) angefochten werden, wenn er zwar noch nicht bekanntgegeben wurde, der Steuerpflichtige aber mit der Möglichkeit der bereits bewirkten Bekanntgabe rechnen mußte (Ausführungen zum Sinn und Zweck des § 355 AO 1977; vgl. BFH-Urteil vom 25.1.1983 VIII R 54/79; keine Abweichung von den BFH-Urteilen vom 13.12.1973 I R 143/73 und vom 8.4.1983 VI R 209/79).
  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

    Allerdings ist ausnahmsweise ein wirksamer Einspruch gegen einen noch nicht wirksam bekanntgegebenen Bescheid zulässig, wenn der Steuerpflichtige mit der Möglichkeit der bereits bewirkten Bekanntgabe rechnen musste (BFH-Urteil vom 28.03.1994 I R 83/81, juris; wohl bestätigt durch BFH-Urteil vom 14.11.2012 II R 14/11, BFH/NV 2013, 693).
  • BFH, 14.11.2012 - II R 14/11

    Rechtsbehelf vor Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; erneute Bekanntgabe eines

    Das FG verweist insoweit zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 28. März 1984 I R 83/81 (nicht veröffentlicht).
  • FG Düsseldorf, 17.11.2010 - 4 K 1775/10

    Klageerhebung durch fremdsprachige Klageschrift - Übersetzung nach Ablauf der

    Dem Fall einer Bekanntgabe müssen nach dem § 355 AO zugrunde liegenden Zweck, wirksamen Rechtschutz zu ermöglichen, solche Fälle gleichgestellt werden, in denen zwar der Steuerbescheid ihm noch nicht persönlich bekannt gegeben wurde, der Steuerpflichtige aber mit der Möglichkeit einer bereits bewirkten ordnungsgemäßen Bekanntgabe rechnen musste (BFH, Urteil vom 28.03.1984 I R 83/81 juris- Dokument).
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