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   BFH, 26.08.1993 - I R 86/92   

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https://dejure.org/1993,1980
BFH, 26.08.1993 - I R 86/92 (https://dejure.org/1993,1980)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1993 - I R 86/92 (https://dejure.org/1993,1980)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1993 - I R 86/92 (https://dejure.org/1993,1980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen - Erfindung - Lizenzvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung - Nutzung eines Patents durch die Betriebsgesellschaft bei gleichzeitiger Lizenzvergabe an fremde Dritte - Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens - Bedeutung einer territorial begrenzten Nutzungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 341
  • BB 1994, 57
  • DB 1994, 258
  • BStBl II 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.10.1988 - III R 258/84

    Steuerliche Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - I R 86/92
    In seinem Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 258/84 (BFH/NV 1989, 321) bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) diese Rechtsauffassung bezogen auf den Erhebungszeitraum 1975.

    Das FG hat sich insoweit auf das zwischen den Beteiligten ergangene BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 321 bezogen.

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - I R 86/92
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Vermietung von Wirtschaftsgütern an eine Kapitalgesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) in der im Streitjahr 1982 geltenden Fassung, wenn die Wirtschaftsgüter für die Kapitalgesellschaft eine wesentliche Grundlage ihres Betriebes bilden und der oder die Inhaber des überlassenen Vermögens ihren Willen auch in der Kapitalgesellschaft durchsetzen können (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63).
  • BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87

    1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - I R 86/92
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Überlassung von Lizenzen durch einen freien Erfinder an eine GmbH zu beurteilen, an der er selbst beteiligt ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455; vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86

    Personelle Verfelchtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung trotz

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - I R 86/92
    Nach diesen Grundsätzen ist auch die Überlassung von Lizenzen durch einen freien Erfinder an eine GmbH zu beurteilen, an der er selbst beteiligt ist (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 151/86, BFHE 156, 138, BStBl II 1989, 455; vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415).
  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

    dd) Die sachliche Verflechtung, nämlich Überlassung eines Wirtschaftsguts an die Betriebskapitalgesellschaft als eine wesentliche Betriebsgrundlage für sie, liegt bei einem Erfinder vor, wenn er das immaterielle Wirtschaftsgut der ihm weiterhin gehörenden Erfindung mit den damit zusammenhängenden Schutzrechten der Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt, das heißt zur Auswertung mittels Produktion und Vertrieb des Gegenstands der Erfindung oder zum Abschluss weiterer Lizenzverträge, ungeachtet des Vorbehalts eigener weiterer Lizenzverträge (vgl. BFH vom 26. August 1993 I R 86/92, BFHE 172, 341, BStBl II 1994, 168;vom 21. Oktober 1988 III R 258/84, BFH/NV 1989, 321).
  • FG Düsseldorf, 29.08.2013 - 13 K 4451/11

    Begünstigte (Teil-)Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung - Fortsetzung einer

    Ob zum Zeitpunkt der Veräußerung im Streitjahr 2006 auch in der Überlassung der Patente und sonstigen Rechte eine wesentliche Betriebsgrundlage zu sehen war, was nach der BFH-Rechtsprechung grds. möglich ist (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 1.6.1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545; vgl. zum erforderlichen Umsatzanteil etwa BFH-Urteile vom 11.7.1989 VIII R 151/85, BFH/NV 1990, 99; vom 26.8.1993 I R 86/92, BFHE 172, 341, BStBl II 1994, 168), erscheint im Streitfall nicht zweifelsfrei, da aus Sicht des Senats nach Einblick in das Patentregister Zweifel bestehen, ob alle oder die Mehrzahl der in der Anlage 4 zum Kaufvertrag vom 13.7.2006 aufgeführten Patente noch wirksam waren.
  • FG Baden-Württemberg, 09.01.1998 - 12 K 119/95

    Vorliegen einer steuerbegünstigten Teilbetriebsveräußerung ; Überlassung von

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  • BFH, 21.07.1995 - I B 2/95

    Nutzungsüberlassung einer Erfindung an einen anderen

    Das FG ist auch nicht von dem BFH-Urteil vom 26. August 1993 I R 86/92 (BFHE 172, 341, BStBl II 1994, 168) abgewichen.
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