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   BFH, 29.11.2000 - I R 87/99   

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BFH, 29.11.2000 - I R 87/99 (https://dejure.org/2000,2147)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - I R 87/99 (https://dejure.org/2000,2147)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - I R 87/99 (https://dejure.org/2000,2147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Herstellungskosten - Preisgestaltung - Rückstellung - Faktischer Leistungszwang

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Werkzeugkostenbeiträge: Bilanzsteuerrechtliche Behandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 5 Abs. 1 Satz 1
    Bilanzierung von Werkzeugkostenbeiträgen eines Kunden in der Automobilbranche - Vereinnahmung als Betriebseinnahmen und Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung - Kein Ansatz einer Anzahlung - Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Auflösung der Rückstellung über 5 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeitsrückstellung für Kundenzuschüsse in Bezug auf Werkzeuge

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verbindlichkeitsrückstellung für Kundenzuschüsse in Bezug auf Werkzeuge

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1
    Gewinnverwirklichung; Passivierung; Rückstellung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 57
  • BB 2001, 718
  • BB 2001, 771
  • DB 2001, 674
  • BStBl 2002, 655
  • BStBl II 2000, 655
  • BStBl II 2002, 655
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.10.1970 - IV R 125/69

    Ausführung laufender Aufträge - Herstellung hochwertiger Stahlformen -

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Behandlung von längerfristig nutzbaren Werkzeugen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1979 IV R 125/69, BFHE 100, 249, BStBl II 1971, 51), die im Streitfall einschlägig ist.

    b) Vor diesem Hintergrund führt die Auflösung der Rückstellung über fünf Jahre dazu, dass der durch die Zuschüsse erzielte Ertrag auf denjenigen Zeitraum verteilt wird, in dem die Klägerin nach den Erwartungen der Vertragsparteien preisgeminderte Teile liefern musste (vgl. dazu auch BFH-Urteil in BFHE 100, 249, BStBl II 1971, 51).

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    Voraussetzung der Rückstellungsbildung ist, dass der Schuldner am Bilanzstichtag mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss und dass ihre Erfüllung nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines selbstständig bewertbaren Wirtschaftsguts führen würde (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417, BStBl II 1999, 18; Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 5 Rz. 361, m.w.N.).
  • BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88

    Anschaffungskosten - Verwendungsrecht - Aktivierung - Bestellung von Gußteilen -

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    Sie wird auch dadurch bestätigt, dass nach der Rechtsprechung des BFH die geleisteten Zahlungen beim Leistenden --hier also bei den Kunden der Klägerin-- als Anschaffungskosten eines Verwendungsrechts zu aktivieren sind (BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 64/88, BStBl II 1989, 830).
  • BGH, 28.01.1991 - II ZR 20/90

    Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    Ein faktischer Leistungszwang reicht für die Annahme einer ungewissen Verbindlichkeit aus (BFH-Urteil vom 31. Mai 1954 IV 549/53 U, BFHE 59, 35, BStBl III 1954, 222; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1991 II ZR 20/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1850; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 362, m.w.N.).
  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    In einem solchen Fall würde die Rückzahlung oder Verrechnung zu Aufwand der Klägerin führen, so dass für die dahin gehende Verpflichtung eine Rückstellung gebildet werden könnte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 4. Februar 1999 IV R 54/97, BFH/NV 1999, 1029).
  • BFH, 31.05.1954 - IV 549/53 U

    Erfordernis eines schriftlichen Vertrages als Voraussetzung zur Bildung einer

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    Ein faktischer Leistungszwang reicht für die Annahme einer ungewissen Verbindlichkeit aus (BFH-Urteil vom 31. Mai 1954 IV 549/53 U, BFHE 59, 35, BStBl III 1954, 222; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1991 II ZR 20/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1850; Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 5 Rz. 362, m.w.N.).
  • FG Hessen, 22.06.1999 - 4 K 3955/96

    Werkzeugkostenbeiträge in der Automobilindustrie

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
    Die Klagen gegen die auf dieser Basis erlassenen Steuerbescheide hat das FG abgewiesen; sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1190 abgedruckt.
  • BFH, 05.06.2014 - IV R 26/11

    Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete

    Ausreichend ist allerdings auch ein faktischer Leistungszwang, dem sich der Steuerpflichtige aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, obwohl keine Rechtspflicht zur Leistung besteht (u.a. BFH-Urteile vom 29. November 2000 I R 87/99, BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655, und vom 10. Januar 2007 I R 53/05, BFH/NV 2007, 1102).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2000 I R 87/99 (BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655).

    Das BFH-Urteil in BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655 steht dem nicht entgegen, da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • BFH, 06.02.2013 - I R 62/11

    Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes -

    Denn die Verbindlichkeitsrückstellung soll, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. November 2000 I R 87/99 (BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655) entschieden hat, im Interesse eines periodengerechten Gewinnausweises gewährleisten, dass am Bilanzstichtag verursachte potentiell gewinnmindernde Faktoren in der Bilanz berücksichtigt werden.
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 13/12

    Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung

    Ausreichend ist allerdings auch ein faktischer Leistungszwang, dem sich der Steuerpflichtige aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, obwohl keine Rechtspflicht zur Leistung besteht (u.a. BFH-Urteile vom 29. November 2000 I R 87/99, BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655, und vom 10. Januar 2007 I R 53/05, BFH/NV 2007, 1102; vom 5. Juni 2014 IV R 26/11, BFHE 246, 160, BStBl II 2014, 886).
  • FG Nürnberg, 12.06.2008 - IV 229/05

    Bindung an eine tatsächliche Verständigung - Halbteilungsgrundsatz

    Außerdem beantragte sie, entsprechend dem Urteil des BFH vom 29.11.2000 (I R 87/99, BStBl. II 2002, 655) gewinnmindernde Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

    Ferner wurden - wie zwischen der Betriebsprüfung und Steuerberater B vereinbart - ab dem Veranlagungszeitraum 1992 die Werkzeugkostenbeiträge entsprechend dem BFH-Urteil vom 29.11.2000 (in BStBl. II 2002, 655) berücksichtigt, wobei Steuerberater B dem Finanzamt dazu am 28.11.2002 eine Berechnung der dafür zu bildenden passiven Rechnungsabgrenzungsposten bis einschließlich 1998 sowie für die Minderbeträge bei der Sonderabschreibung und der normalen Abschreibung übermittelte.

    Die Klägerin hat beantragt, die Aktivierung und Passivierung der Werkzeuge und der Werkzeugkostenzuschüsse entsprechend dem Urteil des BFH vom 29.11.2000 (BStBl. II 2002, 655) vorzunehmen.

    wegen der Werkzeugkostenzuschüsse die Rückstellungen/passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend dem BFH-Urteil vom 29.11.2000 (BStBl. II 2002, 655) ab dem Jahr 1987 berücksichtigt werden,3.

    Die Behandlung derWerkzeugkostenzuschüssewurde entsprechend dem BFH-Urteil vom 29.11.2000 (BStBl. II 2000, 655) und der tatsächlichen Verständigung in den Streitjahren umgesetzt.

  • FG Hessen, 14.08.2012 - 10 K 2697/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum an kundenspezifischen mit Werkzeugkostenbeiträgen

    Der Sachverhalt sei anders gelagert als der Sachverhalt, der dem Urteil des BFH vom 29.11.2000 I R 87/99, BStBl II 2002, 655, zu Grunde gelegen habe.

    Unabhängig von der Frage des wirtschaftlichen Eigentums sei die Entscheidung des BFH, BStBl II 2002, 655, aber ohnehin anzuwenden.

    Das Urteil des BFH vom 29.11.2000 I R 87/99, BStBl II 2002, 655 betrifft nur den Fall, dass der Zulieferer zivilrechtlich Eigentümer des fraglichen Werkzeugs ist/bleibt.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach den Grundsätzen des BFH in BStBl II 2002, 655 nicht losgelöst von der Frage nach der Zuordnung der kundenspezifischen Werkzeuge (bei dem Auftraggeber oder bei der Klägerin) in Betracht.

  • BFH, 16.09.2014 - X R 38/13

    Erfüllungsrückstand wegen Nachbetreuungspflichten bei einem für einen

    Dieser faktische Leistungszwang sei ausreichend, um eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2000 I R 87/99, BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655).

    aa) Zwar sind die Grundsätze zur Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten auch auf faktische und nicht einklagbare ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten anzuwenden, denen sich ein Kaufmann aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, obwohl keine Rechtspflicht zur Leistung besteht (wegen aus Kulanzgründen zu bewirkender Garantieleistungen s. BFH-Urteil vom 20. November 1962 I 242/61 U, BFHE 76, 307, BStBl III 1963, 113; zur Rücknahmeverpflichtung von Batterien aufgrund der Selbstverpflichtung des brancheneigenen Zentralverbandes vgl. BFH-Urteil vom 10. Januar 2007 I R 53/05, BFH/NV 2007, 1102; s. dazu auch BFH-Beschluss vom 15. März 1999 I B 95/98, BFH/NV 1999, 1205 in dem vorangegangenen Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung; zur Passivierung von Werkzeugkostenzuschüssen bei faktischem Leistungszwang aufgrund einer Branchenübung vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655; s.a. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB, wonach Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet werden, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden).

  • BFH, 09.02.2006 - IV R 33/05

    Rückstellung wegen Patentverletzung auch ohne Kenntnis des Verletzten

    Voraussetzung der Rückstellungsbildung ist (soweit hier von Interesse), dass der Schuldner am Bilanzstichtag mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. November 2000 I R 87/99, BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655, und vom 6. März 2003 XI R 52/01, BFHE 202, 128, BStBl II 2003, 658).
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 52/01

    Inanspruchnahme des Gesellschafters einer vermögenslosen GmbH für deren

    Die Aufwendungen dürfen nicht Anschaffungs- oder Herstellungskosten sein (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl II 2002, 733; vom 29. November 2000 I R 87/99, BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2007 - I R 53/05

    Rückstellungen: ungewisse Verbindlichkeiten, Rücknahmeverpflichtung

    Darüber hinaus kommt es auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Betracht, die Grundsätze zur Rückstellungsbildung auch auf faktische ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten anzuwenden, denen sich ein Kaufmann aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, obwohl keine Rechtspflicht zur Leistung besteht (BGH-Urteil vom 28. Januar 1991 II ZR 20/90, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1890; s. auch Senatsbeschluss vom 15. März 1999 I B 95/98, BFH/NV 1999, 1205; Senatsurteil vom 29. November 2000 I R 87/99, BFHE 194, 57, BStBl II 2002, 655; zustimmend: Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 249 HGB Rz 52; Crezelius in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 5 Rz 122; Fatouros, Der Betrieb --DB-- 2005, 117, 118 f.; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, §§ 4, 5 EStG Rz 870; Hoyos/M. Ring in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 6. Aufl., § 249 HGB Rz 31 und Rz 100 "Produktverantwortung"; Blümich/Schreiber, EStG/KStG/ GewStG, § 5 EStG Rz 794; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 5 Rz 362).
  • FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 902/15

    Einkommensteuer - Zur Bildung einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen,

  • FG Münster, 16.11.2022 - 13 K 3467/19

    Einkommensteuer - Zur Bildung einer Rückstellung für Mitarbeiterboni

  • FG Düsseldorf, 19.02.2008 - 17 K 894/05

    Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen § 1 des AStG verlangen dessen

  • FG Hamburg, 26.05.2016 - 6 K 148/14

    Passivierung von Verbindlichkeiten bei geringer Wahrscheinlichkeit einer

  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 332/01

    Rückstellung wegen Patent- und Schutzrechtsverletzung; einheitlicher und

  • FG Thüringen, 26.06.2014 - 1 K 240/12

    Rückstellung wegen Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 2946/10

    Bildung einer Rückstellung für die in Zusammenhang mit der Veräußerung von beim

  • FG Hessen, 20.12.2004 - 12 Ko 92/02

    Beweisgebühr bei Einholen einer schriftlichen Information

  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2022 - 5 K 1017/19

    EEG-Umlage: Bruttowertschöpfung umfast Zuschüsse, die von späteren Kunden gezahlt

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