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   BFH, 10.07.2002 - I R 88/01   

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https://dejure.org/2002,1576
BFH, 10.07.2002 - I R 88/01 (https://dejure.org/2002,1576)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2002 - I R 88/01 (https://dejure.org/2002,1576)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - I R 88/01 (https://dejure.org/2002,1576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3, Abs. 4 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Nachholverbot - Einkommensteuer - Pensionsrückstellung - Wirtschaftsjahr - Berechnung - Teilwert

  • Judicialis

    EStG § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; EStG § 6a Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 6a Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1, S. 3, Abs. 4 S. 1
    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3, Abs. 4 Satz 1
    Nachholverbot für Zuführungen zur Pensionsrückstellung - Auch bei aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger berechneter Rückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachholverbot bei zu niedriger Pensionsrückstellung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Nachholverbot bei zu niedriger Pensionsrückstellung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6a Abs 4
    Nachholverbot; Pensionsrückstellung; Pensionszusage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 437
  • BB 2002, 2218
  • BB 2002, 2438
  • DB 2002, 2194
  • BStBl II 2003, 936
  • NZG 2003, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 641/84

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorzeitiges Ausscheiden - Wartezeit -

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Allerdings habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18. März 1986 3 AZR 641/84 (Der Betrieb --DB-- 1986, 1930) entschieden, dass einem aktiven Arbeitnehmer, der mit unverfallbarer Anwartschaft wegen Invalidität aus dem Unternehmen ausscheide, quotierte Altersleistungen zustünden.

    Darauf deutet das vom FG herangezogene Schreiben des Lebensversicherungsunternehmens hin, wonach man die Berechnungsmethode gewechselt habe, um nunmehr dem --im Zeitpunkt der ursprünglichen Rückstellungsberechnung bereits bekannten-- BAG-Urteil in DB 1986, 1930, Rechnung zu tragen.

  • BFH, 17.05.2000 - I R 25/98

    Bildung einer Pensionsrückstellung: Maßgeblicher Dienstbeginn

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Dabei kann dahinstehen, ob die unterbliebene Zuführung zu einer Pensionsrückstellung trotz der gesetzlich bestimmten Beschränkungen in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG möglich wäre, wenn sie irrtümlich falsch berechnet worden wäre (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Mai 2000 I R 25/98, BFH/NV 2001, 154; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Band II: Steuerrecht, 3. Aufl., Rz. 525; Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 2. Aufl., § 6a Rn. 46, jeweils m.w.N.; weiter gehend Büchele, Der Betrieb 1999, 67; Riemer, Betriebliche Altersversorgung 2000, 425; Kauffmann in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 6a Rz. 89 für den Fall der Bilanzberichtigung).
  • BFH, 24.07.1990 - VIII R 39/84

    Zur Höhe der Rückstellung für Versorgungsleistungen an ehemalige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Soweit die Rechtsprechung dennoch mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), ist dies auf besondere, im Streitfall nicht gegebene Sachverhalte beschränkt.
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 2/93

    Bei der Bemessung der Pensionsrückstellung können auch freiwillig gezahlte

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Soweit die Rechtsprechung dennoch mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), ist dies auf besondere, im Streitfall nicht gegebene Sachverhalte beschränkt.
  • BFH, 27.07.1994 - II R 122/91

    Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen für Abschlußzeitpunkte vor dem 1.

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Die Richttafeln von Heubeck, die in der Praxis üblicherweise als Rechnungsgrundlage der Teilwertermittlung von Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegt werden, entsprechen diesen anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 27. Juli 1994 II R 122/91, BFHE 175, 384, BStBl II 1995, 14, m.w.N.; Bundesminister der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 9. April 1984, BStBl I 1984, 260, und vom 16. Februar 1984, DB 1984, 588).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 36/90

    Zeitliche Anwendbarkeit der Änderung des § 15 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Soweit die Rechtsprechung dennoch mit Blick auf den Gesetzeszweck Ausnahmen vom Nachholverbot zugelassen hat (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1990 VIII R 39/84, BFHE 161, 504, BStBl II 1992, 229; vom 7. Juli 1992 VIII R 36/90, BFHE 169, 53, BStBl II 1993, 26, beide für den Fall der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vom 9. November 1996 IV R 2/93, BFHE 179, 106, BStBl II 1996, 589 für den Fall der Veranlassung einer bestimmten Berechnung durch das FA), ist dies auf besondere, im Streitfall nicht gegebene Sachverhalte beschränkt.
  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 383/00

    Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - I R 88/01
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 248 abgedruckt.
  • BFH, 13.02.2008 - I R 44/07

    Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen

    Denn das Nachholverbot gilt auch dann, wenn die Zuführung zur Pensionsrückstellung in den früheren Wirtschaftsjahren aus Rechtsunkenntnis oder wegen Irrtums unterblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 88/01, BFHE 199, 437, BStBl II 2003, 936; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2007 3 K 82/03, EFG 2007, 1863, m.w.N.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen -BMF- vom 11. Dezember 2003, BStBl I 2003, 746; Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz 152; Gosch in Kirchhof, a.a.O., § 6a Rz 47; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 6a Rz 61; a.A. Höfer, BetrAVG, a.a.O., Rz 635; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 2. Teil, Rz 948; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, EStG, § 6a Rz 197; Weiland in Lademann, EStG, § 6a Rz 324; Büchele, DB 1999, 67).

    Indes kommt dieser Zweck in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG allenfalls in typisierter Weise zum Ausdruck und kann der Vorschrift keine subjektive Voraussetzung entnommen werden (Senatsurteil in BFHE 199, 437, BStBl II 2003, 936).

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 82/03

    Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei

    In den im Einspruchsverfahren vorgelegten Schriftsätzen, auf die sie zur Begründung ihrer Klage verweisen lässt, beruft sie sich auf die Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juli 2002 I R 88/01 (BStBl II 2003, 936 ), in dem zwar klargestellt worden sei, dass das Nachholverbot aufgrund der Gesetzeslage auch dann uneingeschränkt gelte, wenn die Zuführung aufgrund eines Rechtsirrtums unterblieben sei, etwa weil die Rückstellung aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger als möglich berechnet worden sei, und dass seine Anwendung auch nicht von der Absicht missbräuchlicher Gewinnverlagerung abhänge.

    Der BFH hat es in seinen Urteilenvom 17. Mai 2000 I R 25/98 (BFH/NV 2001, 154) sowievom 10. Juli 2002 I R 88/01 (BStBl II 2003, 936 ) ausdrücklich offen gelassen, ob die Nachholung in Vorjahren unterbliebener Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung trotz der gesetzlich bestimmten Beschränkungen in § 6 a Abs. 4 Satz 1 EStG möglich wäre, wenn die Zuführungsbeträge irrtümlich falsch berechnet worden wären.

    (2) Der Wortlaut des § 6 a Abs. 4 Satz 1 EStG ist insoweit eindeutig (so auch der BFH in seinem Urteil vom 10. Juli 2002, a.a.O.).

    In seinen bisherigen Entscheidungen (zuletzt in denjenigenvom 17. Mai 2000 I R 25/98, BFH/NV 2001, 154, sowievom 10. Juli 2002 I R 88/01, BStBl II 2003, 936) hat der BFH zur Frage der Geltung des Nachholverbots bei vorausgegangenen Berechnungsfehlern sowie bei versehentlichen Verstößen gegen zwingende Bewertungsvorschriften noch keine Aussagen getroffen, sich solcher vielmehr ausdrücklich enthalten.

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 1327/07

    Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei

    Der BFH hat es in seinen Urteilen vom 17. Mai 2000 I R 25/98 (BFH/NV 2001, 154) sowie vom 10. Juli 2002 I R 88/01 (BStBl II 2003, 936 ) ausdrücklich offen gelassen, ob die Nachholung in Vorjahren unterbliebener Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung trotz der gesetzlich bestimmten Beschränkungen in § 6 a Abs. 4 Satz 1 EStG möglich wäre, wenn die Zuführungsbeträge irrtümlich falsch berechnet worden wären.

    (2) Der Wortlaut des § 6 a Abs. 4 Satz 1 EStG ist insoweit eindeutig (so auch der BFH in seinem Urteil vom 10. Juli 2002, a.a.O.).

    In seinen bisherigen Entscheidungen (zuletzt in denjenigen vom 17. Mai 2000 I R 25/98, BFH/NV 2001, 154, sowie vom 10. Juli 2002 I R 88/01, BStBl II 2003, 936) hat der BFH zur Frage der Geltung des Nachholverbots bei vorausgegangenen Berechnungsfehlern sowie bei versehentlichen Verstößen gegen zwingende Bewertungsvorschriften noch keine Aussagen getroffen, sich solcher vielmehr ausdrücklich enthalten.

  • BFH, 14.01.2009 - I R 5/08

    "Nachholverbot" für Pensionsrückstellung bei Berechnungsfehler

    Vielmehr hat der Senat bereits entschieden, dass § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG auch Fälle erfasst, in denen der Steuerpflichtige infolge eines Rechtsirrtums die Rückstellung entweder gar nicht oder nicht in der zulässigen Höhe gebildet hatte (Senatsurteile vom 10. Juli 2002 I R 88/01, BFHE 199, 437, BStBl II 2003, 936, und in BFHE 220, 429, BStBl II 2008, 673; ebenso Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 11. Dezember 2003, BStBl I 2003, 746).
  • FG Köln, 21.03.2007 - 13 K 2806/04

    Rückdeckungsansprüche und Pensionsverpflichtungen als unabhängig voneinander zu

    Zunächst stützte er sich auf das Urteil des BFH vom 10.7.2002 I R 88/01 (BStBl II 2003, 936), wonach das Eingreifen des Nachholverbots nicht von der subjektiven Voraussetzung der Absicht einer willkürlichen Gewinnverschiebung abhängig sei.

    Insbesondere rechtfertigt der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gekommene Zweck der Verhinderung willkürlicher Gewinnverschiebungen nicht die Einfügung eines entsprechenden negativen Tatbestandsmerkmals im Wege der Gesetzesanalogie (vgl. dazu auch Urteil des BFH vom 10.7.2002 I R 88/01, BFHE 199, 437, BStBl II 2003, 936).

  • FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20

    Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität

    Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn die Ursache für die bisher geringere Rückstellung "in der Sphäre des Staates" liegt (BFH, Urteil vom 14. Januar 2009, I R 5/08, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 2009, 457), beispielsweise, wenn die Bildung der Pensionsrückstellung aufgrund einer dieser Bildung bis dahin entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung unterlassen wurde (BFH, Urteil vom 24. Juli 1990, VIII R 39/84, BStBl II 1992, 229) oder wenn eine bestimmte Berechnung durch das Finanzamt veranlasst war (BFH, Urteil vom 9. November 1995, IV R 2/93, BStBl II 1996, 589), nicht aber allgemein in Fällen von entschuldbaren Rechtsirrtümern (BFH, Urteile vom 14. Januar 2009, I R 5/08, BStBl II 2009, 457 und vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936, zustimmend Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a Rn. 152 m.w.N., Stand Juni 2022).

    Die in der Literatur zum Teil vertretene entgegenstehende Ansicht, wonach nur absichtliche Gewinnverschiebungen vom Nachholverbot erfasst seien (vgl. Nachweise bei Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, Stand Juni 2022, § 6a Rn. 152) ist abzulehnen, da es dem Tatbestand insoweit an einem entsprechenden subjektiven Element fehlt (BFH, Urteil vom 10. Juli 2002, I R 88/01, BStBl II 2003, 936).

  • FG Niedersachsen, 06.10.2005 - 6 K 195/03

    Begrenzung der Zuführung zur Pensionsrückstellung im Sinne des Nachholverbots;

    Die Gründe, warum eine mögliche Bilanzierung in den Vorjahren unterblieben ist, sind unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 88/01, BStBl II 2003, 936), insbesondere gelangt das Nachholverbot gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG auch dann zur Anwendung, wenn - wie hier - der Klägerin nicht der Vorwurf einer willkürlichen Gewinnverschiebung zu machen ist, sondern die unterlassene Bilanzierung auf einem Rechtsirrtum beruht.
  • FG München, 13.03.2017 - 7 K 1620/14

    Pensionsverpflichtung, Rückdeckungsversicherung, Pensionsrückstellung,

    Das Nachholverbot für Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung, die in einem vorherigen Wirtschaftsjahr unterblieben sind, gilt auch bei einer Rückstellung, die in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr aufgrund einer zulässigen Berechnungsmethode niedriger als möglich berechnet worden ist (BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 88/01, BStBl II 2003, 936).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 6 K 9136/07

    Abtretung der Anwartschaft aus einer Rückdeckungsversicherung für noch nicht

    Dem Senat erschließt sich daher nicht, weshalb das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 (I R 88/01, BStBl. II 2003, 936) eine Nachholung zulassen sollte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 K 1613/04

    Zum Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Zum Nachholverbot hat es der BFH in seiner bisherigen Rechtsprechung dahinstehen lassen, ob die unterbliebene Zuführung zu einer Pensionsrückstellung trotz der gesetzlich bestimmten Beschränkungen in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG möglich wäre, wenn sie irrtümlich zu gering berechnet worden wäre (BFH-Urteile vom 10. Juli 2002 - I R 88/01, BStBl II 2003, 936 und vom 17. Mai 2000 - I R 25 /88, BFH/NV 2001, 154 ).
  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - 4 K 19/05

    Abziehbarkeit des Abschlags vom Nennwert einer durch Factoring vorzeitig liquide

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