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   BFH, 24.03.1998 - I R 88/97   

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https://dejure.org/1998,2190
BFH, 24.03.1998 - I R 88/97 (https://dejure.org/1998,2190)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1998 - I R 88/97 (https://dejure.org/1998,2190)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1998 - I R 88/97 (https://dejure.org/1998,2190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Gesellschaftergeschäftsführer; Grundstück; Irrtum; Rückgängigmachung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Ist die Forderung dagegen eine Einlageforderung, so ist die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht ausgeschlossen, wenn sie der Rückgängigmachung einer vGA dient (Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 72/92

    - Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (Senatsurteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 [BFH 23.06.1993 - I R 72/92], BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (Senatsurteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 [BFH 23.06.1993 - I R 72/92], BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Unter einer vGA i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 11. Dezember 1991 I R 49/90, BFHE 166, 545 [BFH 11.12.1991 - I R 49/90], BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (Senatsurteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51 [BFH 23.06.1993 - I R 72/92], BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • FG Saarland, 10.07.1997 - 1 K 49/95

    Körperschaftsteuer; Buchungsfehler und Gewinntantieme ohne Verlustausgleich

    Auszug aus BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
    Die Urteilsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 1214 abgedruckt.
  • BFH, 22.11.2023 - I R 9/20

    Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

    Dass im Rahmen des Tatbestands der vGA ausnahmsweise subjektive Elemente von Bedeutung sein können, zeigt sich beispielsweise darin, dass die durch einen Buchungsfehler des steuerlichen Beraters irrtumsbedingt ausgelösten Vermögensverschiebungen zu korrigieren sind (Senatsurteil vom 24.03.1998 - I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374; s.a. Köster, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2020, 431, 432; derselbe, DStZ 2020, 925, 934).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Er hat vielmehr insbesondere für Schadensersatzansprüche auch entschieden, dass die durch den Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu korrigierende Vermögensminderung anhand der Steuerbilanz zu ermitteln sei, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 360, m.w.N.; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, 126; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, 192; vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374).

    Werde eine solche Forderung auf Grund eines Bilanzierungsfehlers oder -irrtums nicht aktiviert, so sei die Steuerbilanz zu berichtigen (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 361; in BFHE 182, 190, 192; in BFH/NV 1998, 1374).

    Eine vGA liege insoweit nicht vor; sie sei vielmehr erst dann gegeben, wenn die Gesellschaft auf die Schadensersatzforderung --endgültig-- verzichte (BFH-Urteil in BFHE 182, 358; in BFH/NV 1998, 1374).

    Dementsprechend hat der I. Senat im Urteil in BFH/NV 1998, 1374 für die dort zu beurteilenden Bereicherungs- und Ersatzansprüche eine Aktivierungspflicht angenommen, "weil keine verdeckte Gewinnausschüttung vorgelegen habe, (und deshalb) die Ansprüche auch nicht der Rückgängigmachung einer solchen dienten; (damit) liege keine Vermögensminderung als Voraussetzung für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung vor".

  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Zwar können Bilanzierungsfehler, die eine Vermögensverlagerung zugunsten der Gesellschafter abbilden, unter Umständen dann nicht zur Annahme einer vGA führen, wenn sie ohne Kenntnis und Billigung der Gesellschafter erfolgt sind (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374; Senatsbeschluss vom 17. November 1999 I B 38/99, BFH/NV 2000, 751 --Leitsatz--; BFH-Beschluss vom 5. April 2004 X B 130/03, BFHReport 2004, 779; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 666).
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