Rechtsprechung
   BFH, 07.03.2018 - I R 89/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17333
BFH, 07.03.2018 - I R 89/15 (https://dejure.org/2018,17333)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2018 - I R 89/15 (https://dejure.org/2018,17333)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2018 - I R 89/15 (https://dejure.org/2018,17333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes, § ... 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 8 Abs. 1 KStG, § 4d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 KStG, § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 4d EStG, § 6a EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Anerkennung der Versorgungszusage zugunsten eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei Umwandlung von Gehaltsansprüchen in einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Versorgungszusage: Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung - Wechsel des Durchführungswegs

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4d; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Steuerliche Anerkennung der Versorgungszusage zugunsten eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei Umwandlung von Gehaltsansprüchen in einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Steuerliche Anerkennung einer durch Entgeltumwandlung des Gesellschafter-Geschäftsführers finanzierten Versorgungszusage trotz fehlender Erdienbarkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Barlohnumwandlung - und ihre Erdienbarkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerseitig finanzierte Altersversorgung und die Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Erdienbarkeit bei einer Barlohnumwandlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versorgungszusage: Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung - Wechsel des Durchführungswegs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, GewStG § 7 S 1
    Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Versorgungskasse, Barlohnumwandlung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 110
  • ZIP 2018, 2322
  • NZA 2019, 26
  • BB 2018, 1557
  • BB 2018, 1826
  • BB 2019, 45
  • DB 2018, 1834
  • DB 2018, 2524
  • BStBl II 2019, 70
  • NZG 2018, 1037
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.07.2016 - I R 33/15

    Sog. Erdienensdauer bei einer Unterstützungskassenzusage

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    Die Zuwendungen sind dann nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (Senatsurteil vom 20. Juli 2016 I R 33/15, BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    Diese auf die steuerrechtliche Beurteilung von Direktzusagen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze sind auf mittelbare Versorgungszusagen, wie z.B. rückgedeckte Unterstützungskassenzusagen, grundsätzlich übertragbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    Im Regelfall stellt demnach die fehlende Erdienbarkeit ein gewichtiges --aber dennoch widerlegbares-- Indiz für die (Mit-)Veranlassung des Versorgungsversprechens durch das Gesellschaftsverhältnis dar (Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    Die Indizwirkung kann im Einzelfall aber entkräftet werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66, m.w.N.).

    b) Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66 die tatrichterliche Würdigung einer Änderung des Durchführungswegs als Neuzusage mit der Folge einer (erneuten) Erdienbarkeitsprüfung nicht beanstandet.

    Der dem Urteil in BFHE 254, 428, BStBl II 2017, 66 zugrundeliegende Sachverhalt war vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass mit der Änderung des Durchführungswegs zugleich eine Erhöhung der zugesagten Versorgungsleistungen verbunden war.

  • BFH, 23.09.2008 - I R 62/07

    Sog. Erdienensdauer bei nachträglicher Erhöhung einer Pensionszusage gegenüber

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    c) Im Übrigen ist die Erdienbarkeit nicht nur bei Erstzusagen, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung einer bereits erteilten Pensionszusage zu prüfen (Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter, auf dessen mutmaßliches Verhalten es für den hypothetischen Fremdvergleich ankommt, würde einem Angestellten eine Altersversorgung folglich regelmäßig nur dann versprechen, wenn dieser voraussichtlich noch mindestens zehn Jahre für das Unternehmen tätig sein wird (Senatsurteil in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39), er dem Betrieb in dieser Zeitspanne also die Treue hält.

    Somit wurde nicht nur das steuerrechtlich maßgebliche Rechtsregime für die Zusage gewechselt (Direktzusage i.S. des § 6a EStG einerseits, Unterstützungskasse gemäß § 4d EStG andererseits), sondern zugleich ein Lebenssachverhalt verwirklicht, der nach allgemeinen Grundsätzen eine Erdienbarkeitsprüfung auslöst (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022), so dass die grundsätzlich dem Tatgericht obliegende Gesamtwürdigung des Vorgangs als Neuzusage mangels entsprechender Revisionsrügen nicht zu beanstanden war.

  • BFH, 20.05.2015 - I R 17/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    c) Im Übrigen ist die Erdienbarkeit nicht nur bei Erstzusagen, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung einer bereits erteilten Pensionszusage zu prüfen (Senatsurteile vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; vom 20. Mai 2015 I R 17/14, BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022).

    Somit wurde nicht nur das steuerrechtlich maßgebliche Rechtsregime für die Zusage gewechselt (Direktzusage i.S. des § 6a EStG einerseits, Unterstützungskasse gemäß § 4d EStG andererseits), sondern zugleich ein Lebenssachverhalt verwirklicht, der nach allgemeinen Grundsätzen eine Erdienbarkeitsprüfung auslöst (Senatsurteile in BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39; in BFHE 250, 82, BStBl II 2015, 1022), so dass die grundsätzlich dem Tatgericht obliegende Gesamtwürdigung des Vorgangs als Neuzusage mangels entsprechender Revisionsrügen nicht zu beanstanden war.

  • FG Thüringen, 25.06.2015 - 1 K 136/15

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Beitragszahlungen einer

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. Juni 2015 1 K 136/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Thüringer Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit Urteil vom 25. Juni 2015 1 K 136/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1634) statt.

  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    Demgemäß ist auch nicht darauf einzugehen, ob --wie vom FG angenommen-- eine vGA aufgrund der Saldierung der Beitragszahlungen an die Unterstützungskasse mit den Gehaltsminderungen ausgeschlossen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. November 2015 I R 26/15, BFHE 252, 359, BStBl II 2016, 489).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    Da es für die Entscheidung des Streitfalls nicht darauf ankommt, muss der Senat hier jedoch nicht dazu Stellung nehmen, inwiefern z.B. sprunghafte Gehaltsanhebungen im Vorfeld der Entgeltumwandlung, die Vollumwandlung des Barlohns mit der Folge einer sog. "Nur-Pension" (dazu Senatsurteil vom 7. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204; Höfer/Kaiser, DStR 2003, 274; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1098) oder mit Risiko- und Kostensteigerungen für das Unternehmen verbundene Zusagen einer Prüfung am Maßstab des Fremdvergleichs standhalten würden.
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    aa) Das Merkmal der Erdienbarkeit fußt auf der Vorstellung, dass es sich bei der betrieblichen Altersversorgung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers in Anerkennung längerer Betriebszugehörigkeit und in Erwartung weiterer Betriebstreue handelt (grundlegend Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 412, BStBl II 1995, 419).
  • BFH, 21.02.2018 - I R 60/16

    Kein Verlustausgleich bei echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 21. Februar 2018 I R 60/16 (BFHE nn).
  • BFH, 03.12.1999 - I B 3/99

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
    aa) Das Merkmal der Erdienbarkeit fußt auf der Vorstellung, dass es sich bei der betrieblichen Altersversorgung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers in Anerkennung längerer Betriebszugehörigkeit und in Erwartung weiterer Betriebstreue handelt (grundlegend Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 412, BStBl II 1995, 419).
  • BFH, 28.10.2020 - X R 32/18

    Berücksichtigung von im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses geleisteten

    Eine insoweit unangemessene Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses kommt bei sprunghaften Gehaltsanhebungen im Vorfeld der Entgeltumwandlung, bei einer "Nur-Pension" oder bei mit Risiko- und Kostensteigerungen für das Unternehmen verbundenen Zusagen in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 07.03.2018 - I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70, Rz 26).

    So hat er u.a. ausgeführt, die Indizwirkung der fehlenden Erdienbarkeit für die außerbetriebliche Veranlassung einer Versorgungszusage sei regelmäßig entkräftet, wenn bestehende Gehaltsansprüche des herrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers zugunsten seiner Altersversorgung umgewandelt würden, sofern die Vereinbarung über die Entgeltumwandlung als solche den Anforderungen des sog. formellen Fremdvergleichs genüge (Urteil vom 07.03.2018 - I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70, Rz 19).

    So kann regelmäßig in der Entgeltumwandlung keine ungewöhnliche oder unangemessene Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses gesehen werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, unter II.3., Rz 21) bzw. besteht regelmäßig keine Veranlassung, die Entgeltumwandlung am Maßstab der Erdienbarkeit zu prüfen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70, Rz 19 und Rz 21).

    Darüber hinaus nimmt die BFH-Rechtsprechung (nur) den gegenwärtigen unmittelbaren Veranlassungszusammenhang in den Blick und sieht es für die Wertung einer regelmäßig anzunehmenden betrieblichen Veranlassung als entscheidend an, dass im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung der Aufwand des Arbeitgeber-Ehegatten aus dem Arbeitsverhältnis betragsmäßig unverändert bleibt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 332, BStBl II 2008, 973, unter II.3., Rz 21) bzw. der Arbeitnehmer wirtschaftlich betrachtet ausschließlich über sein eigenes (künftiges) Vermögen disponiert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70, Rz 21).

    Dies kommt bei sprunghaften Gehaltsanhebungen im Vorfeld der Entgeltumwandlung, bei Vollumwandlung des Barlohns mit der Folge einer sog. "Nur-Pension" (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.2010 - I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41, Rz 35, und in BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204, unter II.B.3.a) oder bei mit Risiko- und Kostensteigerungen für das Unternehmen verbundenen Zusagen in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70, Rz 26).

    Letzteres ist --ähnlich dem vom im BFH-Urteil in BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70 zugrundeliegenden Sachverhalt-- jedenfalls dann ohne weiteres denkbar, wenn es sich um einen leitenden Mitarbeiter handelt und der Arbeitgeber die Folgen einer Zusage nicht zu tragen hat.

    Mit dieser Begründung wird auch angesichts der besonderen Stellung der Klägerin die regelmäßig anzunehmende betriebliche Veranlassung nicht in Frage gestellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70, Rz 21).

  • FG Düsseldorf, 16.11.2021 - 6 K 2196/17

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage

    Der BFH hat mit Urteil vom 07.03.2018 (I R 89/15, BStBl II 2019, 70) entschieden, dass die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit scheitert, wenn bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden.

    Diese Überlegungen treffen laut BFH (Urteil vom 07.03.2018 I R 89/15, BStBl II 2019, 70) auf eine Altersversorgung, die der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung, also durch den Verzicht auf Teile des ihm ohnehin zustehenden Arbeitslohns selbst finanziert, nicht zu.

  • FG Nürnberg, 02.04.2019 - 1 K 836/18

    Körperschaftsteuer

    Die Rechtsprechung habe bereits bei der Erdienbarkeit die Ansicht der Finanzverwaltung zu Entgeltumwandlungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern gekippt (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 07. März 2018 - I R 89/15 -, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70).

    Ganz im Gegenteil hat der BFH in seinem Urteil vom 07.03.2018 (I R 89/15 a.a.O) klargestellt, dass er beide Personengruppen in dem zu entscheidenden Aspekt der Erdienbarkeit gleichstellt.

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer

    Allerdings müsse die Entgeltumwandlungsvereinbarung als solche den Anforderungen des sog. formellen Fremdvergleichs genügen (BFH-Urteil vom 7. März 2018 I R 89/15, BFHE 261, 110, Deutsches Steuerrecht 2018, 1359).
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 1865/20

    Berechnung des Grundlohns nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG: Der Grundlohn umfasst

    Bei jeder Form der durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersversorgung disponiert der Arbeitnehmer wirtschaftlich betrachtet über sein eigenes (künftiges) Vermögen, indem er Aktivbezüge zugunsten künftiger Altersbezüge zurücklegt (BFH, Urteil vom 7. März 2018 I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70).
  • FG Hessen, 29.09.2021 - 4 K 1476/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltszuführungen des beherrschenden

    Er finanziert sich durch den Verzicht auf die Auszahlung des ihm ohnehin zustehenden Arbeitslohnes und dessen Einzahlung auf ein Investmentkonto selbst eine Altersversorgung (vergleiche auch BFH Urteil vom 7. März 2018, I R 89/15, BStBl II 2019, 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht