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   BFH, 30.01.1980 - I R 89/79   

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https://dejure.org/1980,803
BFH, 30.01.1980 - I R 89/79 (https://dejure.org/1980,803)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1980 - I R 89/79 (https://dejure.org/1980,803)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - I R 89/79 (https://dejure.org/1980,803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 5, 6 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Arzneimittelhersteller - Aktivierung unverkäuflicher Ärztemuster - Herstellungskosten - Überalterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aktivierung von Ärztemustern beim Arzneimittelhersteller mit den Herstelllungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 28
  • DB 1980, 1099
  • BStBl II 1980, 327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Auszug aus BFH, 30.01.1980 - I R 89/79
    Bei Vorräten, die zum Absatz bestimmt sind (Waren), ist davon auszugehen, daß der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung gleich den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, an späteren Zeitpunkten gleich den Wiederbeschaffungskosten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 04.10.1973 - GrS 8/70

    Umfang der Befugnis des BFH - Zweiter Rechtsgang - Aufhebung des Urteils -

    Auszug aus BFH, 30.01.1980 - I R 89/79
    Im gleichen Umfang wie das FG ist auch der erkennende Senat an die dem zurückverweisenden Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden (sog. Selbstbindung des Revisionsgerichts im zweiten Rechtsgang, vgl. BFHE 109, 206, sowie Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Oktober 1973 GrS 8/70, BFHE 110, 322, BStBl II 1974, 12).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BFH, 30.01.1980 - I R 89/79
    Diese Bindung wäre nur dann entfallen, wenn sich im zweiten Rechtsgang ein anderer Sachverhalt ergeben hätte oder wenn nach der Zurückverweisung eine rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten wäre (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Februar 1973 GmS-OGB 1/72, BFHE 109, 206).
  • BFH, 20.10.1976 - I R 112/75

    Arzneimittelhersteller - Bilanzstichtag - Aktivierung der Bestände der

    Auszug aus BFH, 30.01.1980 - I R 89/79
    Auf die Revision des FA wurde diese Entscheidung mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Oktober 1976 I R 112/75 (BFHE 121, 177, BStBl II 1977, 278) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 14/98

    Teilwertabschreibung bei Verlustprodukten

    Sie sind dann betriebsnotwendig, weshalb der gedachte Erwerber schon deshalb keinen Abschlag von den Anschaffungskosten vornehmen würde (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. Januar 1980 I R 89/79, BFHE 130, 28, BStBl II 1980, 327).
  • BFH, 27.10.1983 - IV R 143/80

    Zu den Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf die Anschaffungskosten von

    Deckt dieser Preis nicht mehr die Selbstkosten der Waren zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns, so sind die Anschaffungskosten um den Fehlbetrag zu vermindern (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Mai 1966 IV 252/60, BFHE 86, 28, BStBl III 1966, 370; vom 6. November 1975 IV R 205/71, BFHE 121, 312, BStBl II 1977, 377; vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540; vom 30. Januar 1980 I R 89/79, BFHE 130, 28, BStBl II 1980, 327).
  • BFH, 13.04.1988 - I R 104/86

    Zu den Anschaffungskosten gehört auch ein Entgelt für die Lieferbereitschaft

    Danach ist bei Vorräten davon auszugehen, daß ihr Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung nicht unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt und zu späteren Zeitpunkten den Wiederbeschaffungskosten entspricht (BFH-Urteile vom 13. März 1964 IV 236/63 S, BFHE 79, 529, BStBl III 1964, 426; vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540, und vom 30. Januar 1980 I R 89/79, BFHE 130, 28, BStBl II 1980, 327).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 68/92

    1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von Grundstücken des

    In Ausfüllung dieser Teilwertdefinition ist bei der Bewertung von Umlaufvermögen grundsätzlich davon auszugehen, daß der Teilwert den Wiederbeschaffungskosten entspricht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 30. Januar 1980 I R 89/79, BFHE 130, 28, BStBl II 1980, 327; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, § 6 Anm. 56 b).
  • FG Niedersachsen, 13.11.1997 - XIV 291/93

    Bewertung des Warenbestandes für Betriebsvermögensvergleich; Zulässigkeit der

    Diese - auch von der Klägerin vertretene - Auffassung verkennt, daß bei der Bestimmung des Teilwerts der zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter nicht auf den Einzelveräußerungserlös des jeweiligen Einzelwirtschaftsgutes abzustellen ist, sondern auf den Wert des Einzelwirtschaftsgutes im Rahmen eines Gesamtkaufpreises des Betriebes (vgl. BFH-Urteil vom 30.01.1980 I R 89/79, BStBl II 1980, 327 zu Ärztemustern).
  • FG Köln, 12.08.1999 - 10 K 3108/98

    Voraussetzungen einer ausschüttungsbedingten Teiwertabschreibung

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es gerechtfertigt, in der Regel als Untergrenze des Schätzungsrahmens für den Teilwert den gemeinen Wert (Einzelveräußerungspreis) anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 30.01.1980 I R 89/79, BStBl II 1980, 327, 329, für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und BFH-Urteil vom 05.11.1981 IV R 103/79, BStBl II 1982, 258 ; Schmidt/Glanegger, a.a.O., Tz 226 und 228; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG , 21. Aufl., § 6 Tz 616).
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