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   BFH, 09.06.1993 - I R 89/92   

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https://dejure.org/1993,10343
BFH, 09.06.1993 - I R 89/92 (https://dejure.org/1993,10343)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1993 - I R 89/92 (https://dejure.org/1993,10343)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - I R 89/92 (https://dejure.org/1993,10343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Berufe - Fachberater - Fernmeldeverträge

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 34/01

    Datenschutzbeauftragter kein Freiberufler

    Bei derartigen Beratungen auf interdisziplinären Wissensgebieten ist typischerweise ein eigenständiges Berufsbild anzunehmen, das in seiner völligen Ausrichtung auf Bereiche wie Marktforschung (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 IV R 27/90, BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826, m.w.N.), EDV (Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337), Telekommunikation (BFH-Urteil vom 9. Juni 1993 I R 89/92, BFH/NV 1994, 460) oder wie im Streitfall Datenschutz mit dem des überkommenen Berufs des beratenden Betriebswirts nicht vergleichbar ist.
  • BFH, 26.06.2003 - IV R 41/01

    Katalogberuf i.S.d. § 18 EStG; Datenschutzbeauftragter

    Bei derartigen Beratungen auf interdisziplinären Wissensgebieten ist typischerweise ein eigenständiges Berufsbild anzunehmen, das in seiner völligen Ausrichtung auf Bereiche wie Marktforschung (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 IV R 27/90, BFHE 168, 59, BStBl II 1992, 826, m.w.N.), EDV (Senatsurteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337), Telekommunikation (BFH-Urteil vom 9. Juni 1993 I R 89/92, BFH/NV 1994, 460) oder wie im Streitfall Datenschutz mit dem des überkommenen Berufs des beratenden Betriebswirts nicht vergleichbar ist.
  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 11 K 754/13

    Abzugsfähigkeit einer Abfindungszahlung an einen weichenden Erbprätendenten als

    Auch wird zu den sog. Nachlassregelungs- und Erwerbskosten zutreffend die Auffassung vertreten, es komme für die Abzugsfähigkeit solcher Kosten nicht darauf an, ob sie zur Erfüllung des Erblasserwillens notwendig sind oder (im Rahmen der Anordnungen des Erblassers) auf einem eigenen Willensentschluss des oder der Erben oder sonstigen Erwerber beruhen (so z. B. der BFH in seinem Urteil vom 28. Juni 1995 I R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786; ähnlich Weinmann in Moench/Weinmann, ErbStG, Rz. 79 zu § 10).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 793/98

    Vorliegen freiberuflicher Tätigkeit; Tätigkeit eines Telekommunikationsberaters;

    Aufgabe des Ingenieurs ist es, auf der Grundlage natur- und technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange technische Werke zu planen, zu konstruieren und ihre Fertigung zu überwachen (BFH vom 09.06.1993, I R 89/92, BFH/NV 1994, 460; BFH-Urteil in BFHE 159, 171, BStBl II 1990, 337).
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