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   BFH, 18.03.2009 - I R 9/08   

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https://dejure.org/2009,3171
BFH, 18.03.2009 - I R 9/08 (https://dejure.org/2009,3171)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2009 - I R 9/08 (https://dejure.org/2009,3171)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2009 - I R 9/08 (https://dejure.org/2009,3171)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ErbbauRG § 12 Abs. 1 Satz 2; GewStG i. d. F. vor dem JStG 2008 § 8 Nr. 1, § 8 Nr. 2

  • openjur.de

    Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an Grundstücken; Zurechnung von Gebäuden beim Erbbauberechtigten; Unterscheidung zwischen Kaufpreisraten und Veräußerungsrenten; Wagnisbehaftete wiederkehrende Bezüge

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hälftige Anrechnung des im Erbbauzins für Gebäude enthaltenen Zinsanteils auf Gewinn aus Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    GewStG a.F. § 8 Nr. 1; ; GewStG a.F. § 8 Nr. 2; ; ErbbauVO § 12 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8; GewStG § 8; ErbbauRG § 12 Abs. 1
    Vorliegen einer Rente i. S. d. § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz a.F.; Vereinbarung wiederkehrender, nicht der Versorgung des Veräußerers dienender Bezüge als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes; Hälftige Hinzurechnung eines in Erbbauzinsen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Gebäuden beim Erbbauberechtigten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhältnis zwischen § 8 Nr. 1 und 2 GewStG bei Erbbauzinsen für ein bebautes Grundstück ? Keine Rente, wenn als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstands wiederkehrende Bezüge vereinbart werden ? Entgelt bei einem Erbbaurechtsvertrag kann Zinsanteile ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksübertragung und Erbbaurecht in der Gewerbesteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer Rente i. S. d. § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz a.F.; Vereinbarung wiederkehrender, nicht der Versorgung des Veräußerers dienender Bezüge als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes; Hälftige Hinzurechnung eines in Erbbauzinsen ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zinsanteil im Erbbauzins für Eigentumsübergang an Grundstücken

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erbbauzinsen für Bauwerke sind Anschaffungskosten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbeertrag
    Ermittlung des Gewerbeertrags
    Hinzurechnungen nach § 8 GewStG bis 31.12.2007
    Renten und dauernde Lasten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 8 Nr 1, GewStG § 8 Nr 2
    Erbbauzins; Kaufpreis; Rente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 151
  • DB 2009, 1574
  • BStBl II 2010, 560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 22.11.1972 - I R 124/70

    Hinzurechnung von Kaufpreisrenten für einen stillgelegten Betrieb (Teilbetrieb)

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Unter § 8 Nr. 2 GewStG a.F. fallen Renten aller Art (Senatsurteil vom 22. November 1972 I R 124/70, BFHE 108, 202, BStBl II 1973, 403).

    Nach herrschender Meinung regelt § 8 Nr. 2 GewStG a.F. abschließend, unter welchen Voraussetzungen Renten und dauernde Lasten dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen sind (z.B. Kratzsch in Lenski/Steinberg, GewStG, § 8 Nr. 2 Rz 46, m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 108, 202, BStBl II 1973, 403; BFH-Urteil vom 25. November 1992 X R 21/91, BFH/NV 1993, 489; Blümich/Hofmeister, § 8 GewStG Rz 482; Wüllenkemper, EFG 2008, 402; a.A. FG Köln, Urteil vom 20. April 1983 V 354/81 G, EFG 1984, 362; Glanegger/Güroff, GewStG, 6. Aufl., § 8 Nr. 2 Rz 1).

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Diese Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Barwert der Zahlungsverpflichtung, der grundsätzlich unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5, 5% (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes) zu ermitteln ist (BFH-Urteile vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10).

    Die Rechtsprechung, die dem Veräußerer im Rahmen der Betriebsveräußerung bei wagnisbehafteten wiederkehrenden Bezügen ein Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Zuflussversteuerung des Veräußerungsgewinns gewährt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 87, m.w.N.), lässt sich jedenfalls im Streitfall nicht zugunsten einer Einordnung als Rente i.S. von § 8 Nr. 2 GewStG a.F. dienstbar machen.

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78

    Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Wird ein Erbbaurecht an einem bereits bebauten Grundstück bestellt, ist eine einheitliche als "Erbbauzins" bezeichnete Zahlung aufzuteilen in ein Entgelt für die Übertragung des Eigentums an den Bauwerken einerseits und ein Entgelt für die Nutzung des Grund und Bodens andererseits (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1982 VIII R 102/78, BFHE 135, 434, BStBl II 1982, 533).

    Der Erbbauberechtigte wird daher mit der Erbbaurechtsbestellung zivilrechtlicher und regelmäßig auch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes (BFH-Urteil in BFHE 135, 434, BStBl II 1982, 533).

  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Grundsätzlich sind laufende Zahlungen, die für die Übereignung eines oder mehrerer Wirtschaftsgüter zu erbringen sind und bei denen sich Leistung und Gegenleistung nach der Vorstellung der Vertragsparteien gleichwertig gegenüber stehen, als ratenweise erbrachte Kaufpreiszahlungen anzusehen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, BStBl II 1975, 173).

    Denn wagnisbehaftet sind wiederkehrende Bezüge nur, wenn sie mit Risiken verbunden sind, die über die zeitlich gestreckte Umschichtung und die damit verbundene Gefahr einer Geldentwertung hinausgehen (BFH-Urteil in BFHE 114, 79, BStBl II 1975, 173).

  • BFH, 25.11.1992 - X R 21/91

    Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die wirtschaftlich mit der

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Nach herrschender Meinung regelt § 8 Nr. 2 GewStG a.F. abschließend, unter welchen Voraussetzungen Renten und dauernde Lasten dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen sind (z.B. Kratzsch in Lenski/Steinberg, GewStG, § 8 Nr. 2 Rz 46, m.w.N.; Senatsurteil in BFHE 108, 202, BStBl II 1973, 403; BFH-Urteil vom 25. November 1992 X R 21/91, BFH/NV 1993, 489; Blümich/Hofmeister, § 8 GewStG Rz 482; Wüllenkemper, EFG 2008, 402; a.A. FG Köln, Urteil vom 20. April 1983 V 354/81 G, EFG 1984, 362; Glanegger/Güroff, GewStG, 6. Aufl., § 8 Nr. 2 Rz 1).
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn sie lebenslang zu zahlen sind oder bei fester Laufzeit von mehr als 10 Jahren primär der Versorgung oder bei besonders langer Zeit mindestens auch der Versorgung des Berechtigten dienen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306; vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 222, m.w.N.).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Diese Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Barwert der Zahlungsverpflichtung, der grundsätzlich unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5, 5% (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes) zu ermitteln ist (BFH-Urteile vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87; vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Von einer Rente ist bei der Vereinbarung wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögensgegenständen nur auszugehen, wenn die Leistungen der Versorgung des Bezugsberechtigten dienen sollen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676).
  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn sie lebenslang zu zahlen sind oder bei fester Laufzeit von mehr als 10 Jahren primär der Versorgung oder bei besonders langer Zeit mindestens auch der Versorgung des Berechtigten dienen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306; vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 222, m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 60/06

    Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last beim Gewerbeertrag

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
    Dies hat zur Folge, dass die für die Übertragung des Eigentums an den Bauwerken gezahlten laufenden Beträge nicht als Nutzungsentgelt für das Erbbaurecht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE 217, 100, BStBl II 2007, 654), sondern als Anschaffungskosten der Gebäude zu beurteilen sind.
  • BFH, 12.05.1999 - IV B 52/98

    Betriebliche Veräußerungsrente

  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

  • FG Nürnberg, 17.10.1984 - V 354/81
  • FG Köln, 20.10.1983 - V 354/81
  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06

    Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus

  • BFH, 11.11.2010 - IV R 17/08

    Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen: Kein Wahlrecht zur

    c) Ausnahmsweise hat der Veräußerer nach ständiger Rechtsprechung ein Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung des Veräußerungsgewinns nach den §§ 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses (§ 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 EStG), wenn er einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen langfristig wiederkehrende, wagnisbehaftete Bezüge veräußert (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 18. März 2009 I R 9/08, BFHE 225, 151, BStBl II 2010, 560, unter II.3.b bb der Gründe; vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532, unter II.2.a der Gründe; Senatsurteil vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, unter 1. der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Um solche Bezüge handelt es sich, wenn sie lebenslang zu zahlen sind oder bei fester Laufzeit von mehr als zehn Jahren primär der Versorgung oder bei besonders langer Laufzeit mindestens auch der Versorgung des Berechtigten dienen (BFH-Urteil in BFHE 225, 151, BStBl II 2010, 560, unter II.3.b bb der Gründe; Senatsurteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, unter 1. der Gründe).

  • FG Nürnberg, 28.10.2022 - 7 K 803/21

    Keine Sanktionswirkung bei Vollverzinsung

    Ausnahmsweise hat der Veräußerer nach ständiger Rechtsprechung ein Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung des Veräußerungsgewinns nach den §§ 16, 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses (§ 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 EStG), wenn er einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen langfristig wiederkehrende, wagnisbehaftete Bezüge veräußert (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. März 2009 I R 9/08, BFHE 225, 151, BStBl II 2010, 560, m.w.N.).
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