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   BFH, 13.03.1985 - I R 9/81   

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https://dejure.org/1985,6706
BFH, 13.03.1985 - I R 9/81 (https://dejure.org/1985,6706)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1985 - I R 9/81 (https://dejure.org/1985,6706)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1985 - I R 9/81 (https://dejure.org/1985,6706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verwertungsverbots von aus einer Außenprüfung gewonnenen Erkenntnissen - Steuerrechtliche Wirkungen einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Sinn dieser Vorschrift ist es, einem Buchsachverständigen jederzeit zu ermöglichen, den Sollbestand nach dem Kassenbuch mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430).

    Eine Nachkalkulation kann mit einer Teilschätzung aus einem äußeren Betriebsvergleich verbunden werden (vgl. BFHE 135, 11, 21, BStBl II 1982, 430, 435).

    Die im Wege der Schätzung ermittelte Aufteilung in zwei unterschiedlich preiskalkulierte Warengruppen (Backwaren, Feinbackwaren), die von der Klägerin nicht angegriffen wird, genügt den Anforderungen, die im Streitfall an die Schätzungsmethode zu stellen sind (vgl. BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; BFHE 135, 11, 19 f., BStBl II 1982, 430, 434).

  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Sinn dieser Vorschrift ist es, einem Buchsachverständigen jederzeit zu ermöglichen, den Sollbestand nach dem Kassenbuch mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430).

    Die im Wege der Schätzung ermittelte Aufteilung in zwei unterschiedlich preiskalkulierte Warengruppen (Backwaren, Feinbackwaren), die von der Klägerin nicht angegriffen wird, genügt den Anforderungen, die im Streitfall an die Schätzungsmethode zu stellen sind (vgl. BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; BFHE 135, 11, 19 f., BStBl II 1982, 430, 434).

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Die Klägerin hat auch nicht geltend gemacht, durch bestimmte Ermittlungsmaßnahmen des Prüfers für außerhalb des Prüfungszeitraums liegende Veranlagungszeiträume in ihren Rechten verletzt zu sein; die Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen ist nicht festgestellt worden (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984 IV R 244/83, BFHE 140, 518, BStBl II 1984, 790).
  • BFH, 23.02.1984 - IV R 154/82

    Außenprüfung - Auswertung des Prüfungsergebnisses - Prüfungsmaßnahme -

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Ein Verwertungsverbot für die aus einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) gewonnenen Erkenntnisse würde voraussetzen, daß die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung bzw. der auf ihrer Grundlage ergriffenen Prüfungsmaßnahmen angegriffen und in der Folge ihre Rechtswidrigkeit festgestellt worden wäre (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juli 1983 I R 210/79, BFHE 139, 221, BStBl II 1984, 285; vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BFHE 140, 505, BStBl II 1984, 512); dies ist im Streitfall nicht geschehen.
  • BFH, 27.07.1983 - I R 210/79

    Außenprüfungsergebnis - Rechtswidrigkeit einer Prüfungsmaßnahme - Verwertung von

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Ein Verwertungsverbot für die aus einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) gewonnenen Erkenntnisse würde voraussetzen, daß die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung bzw. der auf ihrer Grundlage ergriffenen Prüfungsmaßnahmen angegriffen und in der Folge ihre Rechtswidrigkeit festgestellt worden wäre (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juli 1983 I R 210/79, BFHE 139, 221, BStBl II 1984, 285; vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BFHE 140, 505, BStBl II 1984, 512); dies ist im Streitfall nicht geschehen.
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    In Verhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und einem beherrschenden Gesellschafter wird die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses bereits angenommen, wenn es für die Leistung der Kapitalgesellschaft an einer im voraus getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761).
  • BFH, 02.10.1968 - I R 8/66

    Steuervergünstigungen bei ordnungsgemäßer Buchführung nach dem Vorbild der

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Damit kann dahinstehen, ob ein Buchführungsmangel auch daraus zu folgern wäre, daß nach Feststellung des FG nicht für alle ausgeschriebenen Rechnungen ein Kontokorrentkonto geführt worden ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 I R 8/66 BFHE 94, 319, BStBl II 1969, 157; vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BFHE 124, 157, BStBl II 1978, 307).
  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Nach diesen Feststellungen ist auch nicht davon auszugehen, daß das Sachkonto "Kasse" selbst als (ordnungsmäßiges) Kassenbuch geführt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Eine Gutschrift allein genügt nicht (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 13.03.1985 - I R 9/81
    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschaften außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung sind, auch wenn sie ihrem Umfang nach angemessen wären, verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn nicht von vornherein klar und eindeutig bestimmt ist, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters gezahlt werden soll oder wenn nicht einer entsprechenden Vereinbarung gemäß verfahren wird (BFH-Urteile vom 30. Juli 1975 I R 110/72, BFHE 117, 36, BStBl II 1976, 74; vom 21. Juli 1976 I R 223/74, BFHE 119, 453, BStBl II 1976, 734).
  • BFH, 12.12.1973 - I R 183/71

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei nachträglicher Gehaltszahlung an

  • BFH, 30.07.1975 - I R 110/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung -

  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

  • FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09

    § 32a KStG teilweise verfassungswidrig

    Ein Grundstück im Umlaufvermögen sei mit den üblichen Anschaffungskosten zu aktivieren (BFH-Urteil vom 13.3.1985, BFH/NV 1986, 116; BMF-Schreiben vom 28.5.2002, BStBl. I 2002, 603, Tz. 42 und 43).
  • FG Köln, 18.04.2007 - 13 K 1441/06

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Tätigung eines im

    Die steuerliche Beurteilung der Folgekosten knüpft insoweit an die Behandlung des Anschaffungsvorgangs an, nach der das Grundstück nur in Höhe der angemessenen Anschaffungskosten zu aktivieren ist und der Überpreis als Aufwand mit außerbilanzieller Korrektur als vGA erfasst werden muss (vgl. zu diesen steuerbilanziellen Grundsätzen BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 9/81, BFH/NV 1986, 116; BMF-Schreiben vom 28. Mai 2002 IV A 2-S 2742-32/02, BStBl I 2002, 603).
  • FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14

    Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für den Erwerb eines Einzelunternehmens von

    Aufgrund der geringeren Aktivierung werden dann in der Folge nur entsprechend geringere AfA-Beträge erfolgswirksam (vgl. BFH-Urteil vom 13.3.1985 I R 9/81, BFH/NV 1986, 116, unter III.1.; vgl. hierzu auch etwa Gosch, 3. Aufl., § 8 KStG Rz. 485; Rengers in Blümich, § 8 KStG Rz. 422, dort auch zu anderen diskutierten Lösungen, welche jedoch im Ergebnis zu den gleichen Gewinnauswirkungen führen).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 136/84

    Prüfungsintensität bei der Ermittlung einer verdeckten Gewinnausschüttung an

    Ist - wie im Streitfall nach den Darlegungen der Klägerin - ein monatliches Gehalt vereinbart, dann ist die Vereinbarung grundsätzlich nur vollzogen, wenn die Vergütung auch tatsächlich monatlich - also im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (§ 614 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) - geleistet wird (BFH-Urteile vom 18. Mai 1972 I R 165/70, BFHE 106, 69, BStBl II 1972, 721; vom 19. Januar 1977 I R 193/74, nicht veröffentlicht - NV - vom 13. März 1985 I R 9/81, NV).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 15/82

    Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Maßnahmen sich innerhalb einer gültigen Prüfungsanordnung hielten, über diese hinausgingen oder außerhalb eines formellen Prüfungsverfahrens getroffen wurden (BFH-Urteile in BFHE 140, 505, 506 f., BStBl II 1984, 512; vom 13. März 1985 I R 9/81, BFH / NV 1986, 116).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8171/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Formeller Fremdvergleich - Sperrwirkung des Art. 9

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für den Fall, dass eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut zu einem überhöhten Preis erwirbt, eine Vermögensminderung in der Höhe des Teils des Kaufpreises anzusetzen, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (BFH, Urteil vom 13. März 1985 - I R 9/81 -, Rn. 18, juris; ebenso FG Münster, Urteil vom 21. Februar 2018 10 K 2253/14 K, F EFG 2018, 976).
  • FG München, 17.05.2011 - 13 V 357/11

    Gewinnzuschätzungen bei einem die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe

    Insoweit hat der beschließende Senat nach summarischer Prüfung auch Zweifel, ob die Kalkulation des FA Unterschiede zwischen verschiedenen Warengruppen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 9/81, BFH/NV 1986, 116; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2004 IV B 143-144/02, BFH/NV 2005, 359) ausreichend berücksichtigt.
  • FG Nürnberg, 20.01.1998 - I 365/95

    Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

    Denn es ist unstreitig, daß in Höhe der von der Klägerin zu Unrecht angesetzten AfA der Gewinn und damit das Einkommen der Klägerin korrigiert werden muß (vgl. dazu Achenbach, a.a.O.; Dötsch, in Dötsch/Eversberg/Jost/Witte, KStG, § 27 Anm. 188; Blümich/Rengers, KStG, § 8 Anm. 422; Urteil des BFH vom 13.03.1985 I R 9/81 , BFH/NV 1986, 116).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als Vermögensminderung bei einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für den Fall, dass eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut zu einem überhöhten Preis erwirbt, eine Vermögensminderung in der Höhe des Teils des Kaufpreises anzusetzen, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (BFH, Urteil vom 13. März 1985 - I R 9/81 -, Rn. 18, juris; ebenso FG Münster, Urteil vom 21. Februar 2018 10 K 2253/14 K, F EFG 2018, 976 ).
  • BFH, 08.09.1993 - I R 27/93

    Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Wohnungsbau-GmbH (§ 20

    Sollte, wovon das FG in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 9/81, BFH/NV 1986, 116; vgl. auch Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, 2. Aufl., S. 128), ausgeht, die streitigen Honorarzahlungen in Höhe von 30000 DM im Jahr 1982 nicht zu aktivieren sein, weil sie gesellschaftsrechtlich motiviert waren, so wäre der Buchwert der halbfertigen Arbeiten zum 1. Januar 1983 um 30000 DM niedriger, so daß sich nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 8 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG beim Verkauf des Bauobjekts X 1983 ein um 30000 DM höherer Gewinn ergäbe als von der Klägerin erklärt.
  • FG Hessen, 27.02.2003 - 4 K 4949/01

    Außenprüfung; Prüfungsanordnung; Erweiterung; Prüfungszeitraum - Erweiterung des

  • FG Sachsen, 28.09.2004 - 5 K 1540/01

    Schmiergelder als verdeckte Gewinnausschüttung; Körperschaftsteuer 1993

  • FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 200/94

    Körperschaftsteuer; Vertragsdurchführung und verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 85/95

    Körperschaftsteuer; Vermittlungsprovisionen für den Geschäftsführer

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