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   BFH, 15.05.2002 - I R 92/00   

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https://dejure.org/2002,663
BFH, 15.05.2002 - I R 92/00 (https://dejure.org/2002,663)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2002 - I R 92/00 (https://dejure.org/2002,663)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - I R 92/00 (https://dejure.org/2002,663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EStG § 2; KStG § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versteckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Privatinteresse - Verlustgeschäft - Gewinninteresse - Liebhaberei - Einkünfte - Totalgewinnprognose - Fiktives Entgelt - Unentgeltlich - Neugründung - Unternehmen - Anlaufphase - Gewinn - Betriebsausgaben - ...

  • Judicialis

    EStG § 2; ; KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2; KStG § 8 Abs. 1, 3 S. 2
    VGA bei Verlustgeschäften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 2; KStG § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vercharterung von Booten durch eine GmbH - Bedeutung der Ausübung einer risikoreichen Tätigkeit der GmbH - Bedeutung des Werbeaufwands - Ausübung der Tätigkeit im privaten Interesse ihrer Gesellschafter - Anzustellender Fremdvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 2; KStG § 8 Abs. 1, 3 Satz 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH nur bei Verlustgeschäften aus "Liebhaberei" ("Charter-Yachten")

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensermittlung
    Der zweite Schritt: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Ziff. 2-23)
    Überblick
    Einkunftsarten der Körperschaft
    Einkunftsart(en) bei Kapitalgesellschaften und anderen kaufmännischen Körperschaften
    Auswirkung der allein-gewerblichen Einkunftsart

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, DBA-Spanien Art 7, DBA-Spanien Art 5
    Ausland; Einkünfteerzielungsabsicht; Liebhaberei; Segelyacht; Verdeckte Gewinnausschüttung; Verlust; Yacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 217
  • BB 2002, 2055
  • DB 2002, 2082
  • NZG 2002, 1075
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Ferner ist zu beachten, dass sich die Gewinnaussichten einer neu begonnenen Tätigkeit häufig erst nach einer Anlaufphase beurteilen lassen und dass deshalb Verluste in dieser Phase jedenfalls dann nicht auf ein Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht hindeuten, wenn der Unternehmer auf sie mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen reagiert (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205).

    In einer solchen Situation kann die Anlaufphase den Zeitraum von drei Jahren im Einzelfall deutlich übersteigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205).

  • BFH, 17.02.1993 - I R 3/92

    Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine GmbH ohne Beteiligung der

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Der Grundsatz, dass die Anlaufphase bis zum Eintritt in die Gewinnzone regelmäßig einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreitet, gilt nicht für den Fall der Neugründung eines Unternehmens (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457).

    Das FG hat sich hierzu zwar auf die Rechtsprechung des Senats berufen, nach der ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter sich regelmäßig nur dann auf die Einführung eines neuen Produkts einlassen wird, wenn die Gesellschaft mit diesem Produkt voraussichtlich nach Ablauf von drei Jahren Gewinne machen kann (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Zu den hiernach auch bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden Grundsätzen zählt zum einen, dass der maßgebliche Veranlassungszusammenhang eine innere Tatsache ist, die aus den im Einzelfall erkennbaren äußeren Merkmalen und Verhaltensweisen erschlossen werden muss (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, 205; vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789, 794; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BFH/NV 2002, 413, 414, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Die gegenteilige Ansicht des FG ist mit dem Grundsatz, dass solche Leistungen steuerrechtlich keine verdeckten Einlagen darstellen (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348), nicht vereinbar.
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Zu den hiernach auch bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden Grundsätzen zählt zum einen, dass der maßgebliche Veranlassungszusammenhang eine innere Tatsache ist, die aus den im Einzelfall erkennbaren äußeren Merkmalen und Verhaltensweisen erschlossen werden muss (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, 205; vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789, 794; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BFH/NV 2002, 413, 414, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 123/97

    Keine Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine vGA darin liegen, dass eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und für die Gesellschaft selbst zu Verlusten führen (Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, BFH/NV 1997, 190; vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, BFH/NV 1999, 269; vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173, BFH/NV 2001, 1678).
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn aus dem Fehlen eines brauchbaren wirtschaftlichen Konzepts geschlossen werden kann, dass die Tätigkeit von Anfang an vor allem der Befriedigung privater Interessen --und nicht der Gewinnerzielung-- diente (BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine vGA darin liegen, dass eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und für die Gesellschaft selbst zu Verlusten führen (Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, BFH/NV 1997, 190; vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, BFH/NV 1999, 269; vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173, BFH/NV 2001, 1678).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Schließlich gilt auch für Kapitalgesellschaften, dass Maßstab für die Abgrenzung zwischen einer im Gesellschaftsinteresse und einer im Gesellschafterinteresse übernommenen Tätigkeit die Erzielbarkeit eines Totalgewinns ist, also auf die Gewinnerwartungen für die Zeit von der Aufnahme bis zur voraussichtlichen Beendigung der Tätigkeit abgestellt werden muss (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766; BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
    Zu den hiernach auch bei Kapitalgesellschaften anzuwendenden Grundsätzen zählt zum einen, dass der maßgebliche Veranlassungszusammenhang eine innere Tatsache ist, die aus den im Einzelfall erkennbaren äußeren Merkmalen und Verhaltensweisen erschlossen werden muss (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, 205; vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789, 794; vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BFH/NV 2002, 413, 414, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

  • BFH, 08.08.2001 - I R 106/99

    Devisentermingeschäfte einer GmbH

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

  • FG Hessen, 03.08.2000 - 4 K 5422/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Liebhaberei; Kapitalgesellschaft;

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Der Senat bezog sich dazu auf sein Urteil vom 15. Mai 2002 I R 92/00 (BFHE 199, 217, m.w.N.), wonach eine vGA vorliegen kann, wenn eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und bei der Gesellschaft selbst zu Verlusten führen.

    Im Ausgangspunkt dieser Überlegungen steht die Erkenntnis, dass Kapitalgesellschaften über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen und dass deswegen verlustbringende Aktivitäten, die die Kapitalgesellschaft in gesellschaftsrechtlicher (Mit-)Veranlassung unternimmt, unter den Voraussetzungen einer ertragsteuerrechtlichen sog. Liebhaberei eine vGA der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter auslösen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; in BFHE 199, 217; auch Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 28. November 1991 IV R 122/90, BFHE 166, 257, BStBl II 1992, 342; Gosch, KStG, § 8 Rz 955; Rengers in Blümich, § 8 KStG Rz 60 ff., 63 ff.; Oppenländer, Verdeckte Gewinnausschüttung, 2004, S. 97 ff.).

  • BFH, 13.03.2019 - I R 18/19

    EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre

    c) Nach der Senatsentscheidung vom 15.05.2002 - I R 92/00 (BFHE 199, 217, mit weiteren Nachweisen --m.w.N.--  aus der Rechtsprechung des Senats) kann eine vGA auch vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und bei der Gesellschaft selbst zu Verlusten führen.

    Im Ausgangspunkt dieser Überlegungen steht dabei die Erkenntnis, dass Kapitalgesellschaften über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen und dass deswegen verlustbringende Aktivitäten, die die Kapitalgesellschaft in gesellschaftsrechtlicher (Mit-)Veranlassung unternimmt, unter den Voraussetzungen einer ertragsteuerrechtlichen sog. Liebhaberei eine vGA der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter auslösen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 04.12.1996 - I R 54/95, BFHE 182, 123; in BFHE 199, 217; BFH-Urteil vom 28.11.1991 - IV R 122/90, BFHE 166, 257, BStBl II 1992, 342; Gosch, KStG, 3. Auflage --Aufl.--, § 8 Rz 955; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 60 ff., 63 ff.; Oppenländer, Verdeckte Gewinnausschüttung, 2004, S. 97 ff.).

  • BFH, 12.06.2013 - I R 109/10

    Deutsches Besteuerungsrecht an verdeckter Gewinnausschüttung einer spanischen

    Der Gewinnverzicht beruht so gesehen --aus Sicht der C-S.L.-- auf einer verhinderten Vermögensmehrung in Gestalt der marktüblichen Entgelte, die nach der insoweit maßgebenden deutschen Regelungslage geeignet ist, bei der ausländischen Kapitalgesellschaft nach den auch insoweit einschlägigen Maßstäben des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1999/2002 eine vGA auszulösen (ständige Spruchpraxis des Senats, z.B. Urteile vom 5. März 2008 I R 45/07, BFH/NV 2008, 1534; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123; vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217; Gosch, KStG, 2. Aufl., § 8 Rz 253, m.w.N.; s. auch Senatsurteile vom 16. Dezember 1992 I R 32/92, BFHE 170, 354, BStBl II 1993, 399, und vom 26. August 1993 I R 44/92, BFH/NV 1994, 318), und die bei den Klägern als Anteilseignern zu entsprechenden Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 (i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5) EStG 1997/2002 führt (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. August 2003  11 K 499/98, EFG 2004, 124).

    Infolgedessen spielt es keine Rolle, ob die C-S.L. in den Streitjahren als ausländische Kapitalgesellschaft --abweichend von einer deutschen Kapitalgesellschaft (vgl. Senatsurteile in BFHE 182, 123; vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540; vom 8. August 2001 I R 106/99, BFHE 196, 173, BStBl II 2003, 487; in BFHE 199, 217; vom 31. März 2004 I R 83/03, BFHE 206, 58; vom 17. November 2004 I R 56/03, BFHE 208, 519, und vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961)-- über eine sog. außerbetriebliche Sphäre verfügt haben mag.

  • BFH, 27.07.2016 - I R 8/15

    VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes

    Maßstab dafür, ob dies der Fall ist, sind diejenigen Kriterien, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und sog. Liebhaberei entwickelt worden sind (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217; in BFHE 208, 519; vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

    Denn im Rahmen des vorzunehmenden Fremdvergleichs kommt es auf die Lage im jeweils zu beurteilenden Veranlagungszeitraum an und ist deshalb nicht darauf abzustellen, ob die Tätigkeit bei rückschauender Betrachtung wirtschaftlich erfolgversprechend war oder nicht (Senatsurteil in BFHE 199, 217).

    Der Senat hat insoweit zwar anerkannt, dass vorübergehende Verluste in einer Anlaufphase jedenfalls dann nicht auf ein Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht hindeuten, wenn der Unternehmer auf sie mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen reagiert (Senatsurteil in BFHE 199, 217).

  • BFH, 27.07.2016 - I R 12/15

    VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Maßstab dafür, ob dies der Fall ist, sind diejenigen Kriterien, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und sog. Liebhaberei entwickelt worden sind (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217; in BFHE 208, 519; vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

    Denn im Rahmen des vorzunehmenden Fremdvergleichs kommt es auf die Lage im jeweils zu beurteilenden Veranlagungszeitraum an und ist deshalb nicht darauf abzustellen, ob die Tätigkeit bei rückschauender Betrachtung wirtschaftlich erfolgversprechend war oder nicht (Senatsurteil in BFHE 199, 217).

    Der Senat hat insoweit zwar anerkannt, dass vorübergehende Verluste in einer Anlaufphase jedenfalls dann nicht auf ein Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht hindeuten, wenn der Unternehmer auf sie mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen reagiert (Senatsurteil in BFHE 199, 217).

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Insbesondere hohe Werbeausgaben sprechen jedenfalls auf den ersten Blick dafür, dass der Wunsch, am Markt erfolgreich tätig zu sein, ernsthaft und mit Nachdruck verfolgt wird (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217, unter II.5.a).
  • BFH, 27.07.2016 - I R 71/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 7. 2016 I R 12/15 - vGA bei

    Maßstab dafür, ob dies der Fall ist, sind diejenigen Kriterien, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und sog. Liebhaberei entwickelt worden sind (vgl. dazu Senatsurteile vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217; in BFHE 208, 519; vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

    Denn im Rahmen des vorzunehmenden Fremdvergleichs kommt es auf die Lage im jeweils zu beurteilenden Veranlagungszeitraum an und ist deshalb nicht darauf abzustellen, ob die Tätigkeit bei rückschauender Betrachtung wirtschaftlich erfolgversprechend war oder nicht (Senatsurteil in BFHE 199, 217).

    Der Senat hat insoweit zwar anerkannt, dass vorübergehende Verluste in einer Anlaufphase jedenfalls dann nicht auf ein Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht hindeuten, wenn der Unternehmer auf sie mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen reagiert (Senatsurteil in BFHE 199, 217).

  • BFH, 13.03.2019 - I R 66/16

    Dauerdefizitärer Betrieb einer Schwimmhalle

    Nach der Senatsentscheidung vom 15.05.2002 - I R 92/00 (BFHE 199, 217, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats) kann eine vGA auch vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und bei der Gesellschaft selbst zu Verlusten führen.

    Im Ausgangspunkt dieser Überlegungen steht dabei die Erkenntnis, dass Kapitalgesellschaften über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen und dass deswegen verlustbringende Aktivitäten, die die Kapitalgesellschaft in gesellschaftsrechtlicher (Mit-)Veranlassung unternimmt, unter den Voraussetzungen einer ertragsteuerrechtlichen sog. Liebhaberei eine vGA der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter auslösen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 04.12.1996 - I R 54/95, BFHE 182, 123; in BFHE 199, 217; BFH-Urteil vom 28.11.1991 - IV R 122/90, BFHE 166, 257, BStBl II 1992, 342; Gosch, KStG, 3. Aufl., § 8 Rz 955; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 60 ff., 63 ff.; Oppenländer, Verdeckte Gewinnausschüttung, 2004, S. 97 ff.).

  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Maßstab dafür, ob dies der Fall ist, können diejenigen Kriterien sein, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und sog. Liebhaberei entwickelt worden sind (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 I R 92/00, BFHE 199, 217).
  • FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3264/02

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei der Vercharterung von Booten

    Auf die Revision der Klägerin hob der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 15. Mai 2001 I R 92/00 das Urteil des erkennenden Senats auf und verwies das Verfahren an das Finanzgericht zurück.

    Ein Indiz hierfür ist, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Risiken die Gewinnchancen so deutlich überwiegen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 GmbHG) das Geschäft nicht für Rechnung der Gesellschaft übernommen hätte (BFH-Urteil vom 15.5.2001 I R 92/00, BFHE 199, 217).

    Demzufolge deuten Verluste in der Anlaufphase jedenfalls dann nicht auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht hin, wenn der Steuerpflichtige darauf mit betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen reagiert (BFH BFHE 199, 217 m.w.N).

    Außer Acht zu lassen sind jedoch unentgeltliche Dienstleistungen der Gesellschafter (BFH BFHE 199, 217).

  • BFH, 19.12.2007 - I R 83/06

    Spenden an Kirche als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • BFH, 06.04.2005 - I R 86/04

    Aufwendungen für eine Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers als

  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

  • BFH, 16.02.2005 - I B 154/04

    Verlustträchtige Geschäfte (Wertpapiergeschäfte) einer KapG

  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

  • BFH, 14.07.2004 - I R 9/03

    Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften

  • BFH, 05.03.2008 - I R 45/07

    Ankauf, Unterhalten und Finanzieren eines Wirtschaftsguts als verdeckte

  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 3 K 1239/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks in

  • FG Münster, 21.01.2020 - 6 K 1384/18

    Gewerbesteuer - Ist der Betrieb von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im

  • BFH, 11.02.2003 - I B 159/01

    VGA; Geschäfte mit Verlustrisiko

  • FG Köln, 18.04.2007 - 13 K 1441/06

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Tätigung eines im

  • FG Köln, 22.01.2015 - 10 K 3204/12

    Kostenmiete, ortsübliche Miete

  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 3181/05

    Gesetzliche Neuregelung der kommunalen Querfinanzierung verstößt nicht gegen

  • FG Köln, 22.08.2007 - 13 K 4234/03

    Behandlung von Zinsaufwendungen für ein Darlehen als verdeckte

  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02

    Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei

  • FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 3252/13

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft für erneute Steuerbescheide mit gesonderter

  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische

  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 3 K 1342/09

    Kapitalanlage gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8312/04

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung einer GmbH: keine Gewinnabsaugung

  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 3 K 1347/09

    Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft ohne Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 02.12.2008 - X B 68/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - unvollständige Aufzeichnung der

  • BFH, 02.12.2008 - X B 53/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - unvollständige Aufzeichnung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - 5 K 2546/00

    Anwendung der zu Kapitalgesellschaften bei Risikogeschäften entwickelten

  • BFH, 14.06.2004 - I R 9/03
  • FG Düsseldorf, 07.02.2006 - 6 K 6095/03

    Kommunale Kapitalgesellschaft; Gemeindliche Aufgaben; Organschaft;

  • FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12

    Zur fremdüblichen Bemessung des Mietentgeltes

  • FG Saarland, 09.07.2014 - 1 K 1332/12

    Aufwendungen für Geburtstagsfeier vGA? (§ 8 Abs. 3 KStG) - Annahme einer

  • BFH, 11.04.2005 - I B 127/04

    Gewinnerzielungsabsicht; Klärungsfähigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 6 K 261/02

    Schätzung bei Nichterfüllung der Erklärungspflicht - besonders schwerwiegender

  • FG Münster, 20.11.2014 - 12 K 3758/11

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach

  • FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 15 K 637/04

    Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich;

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8229/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Verzichts auf vereinbarte Pachterhöhungen und

  • FG Hamburg, 18.01.2006 - V 302/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerdefizitärem Betrieb

  • FG Thüringen, 22.10.2014 - 3 K 702/13

    Einkommensteuerliche Behandlung des vom Auswärtigen Amt an einen im Kosovo

  • FG München, 22.07.2008 - 6 V 554/08

    Betriebsstätte in Spanien - nicht dauernd benutzte feste Einrichtung -

  • FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99

    Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose

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