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   BFH, 28.06.2006 - I R 92/05   

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https://dejure.org/2006,3235
BFH, 28.06.2006 - I R 92/05 (https://dejure.org/2006,3235)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2006 - I R 92/05 (https://dejure.org/2006,3235)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - I R 92/05 (https://dejure.org/2006,3235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 8; DBA-Bulgarien Art. 13, Art. 22 Abs. 1 Buchst. a; DBA-Jugoslawien Art. 15, Art. 24 A... bs. 1 Buchst. a; DBA-Kasachstan Art. 14, Art. 23 Abs. 2 Buchst. a; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18; OECDMustAbk Art. 5 Abs. 1, Art. 7, Art. 14

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 8; DBA-Bulgarien Art. 13, Art. 22 Abs. 1 Buchst. a; DBA-Jugoslawien Art. 15, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a; DBA-Kasachstan Art. 14, Art. 23 Abs. 2 Buchst. a; EStG § 2 Abs. 1 N... r. 3, § 18; OECDMustAbk Art. 5 Abs. 1, Art. 7, Art. 14

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    AO 1977 § 8; DBA-Bulgarien Art. 13, Art. 22; DBA-Jugoslawien Art. 15, Art. 24; DBA-Kasachstan Art. 14, Art. 23; EStG § 2, § 18; OECDMustAbk Art. 5, Art. 7, Art. 14
    Besteuerungsrecht für im Ausland erbrachte Beratungsleistungen - Zurechnung einer festen Einrichtung zur Tätigkeitsausübung

  • Judicialis

    AO 1977 § 8; ; DBA-Bulgarien Art. 13; ; DBA-Bulgarien Art. 22 Abs. 1 Buchst. a; ; DBA-Jugoslawie... n Art. 15; ; DBA-Jugoslawien Art. 24 Abs. 1 Buchst. a; ; DBA-Kasachstan Art. 14; ; DBA-Kasachstan Art. 23 Abs. 2 Buchst. a; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 18; ; OECDMustAbk Art. 5 Abs. 1; ; OECDMustAbk Art. 7; ; OECDMustAbk Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung einer festen Geschäftseinrichtung

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung einer festen Geschäftseinrichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kurzfristige Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten im DBA-Ausland ? Anforderungen an eine feste Einrichtung i. S. des Art. 14 OECD-MA a. F. ? Räume müssen mehr als sechs Monate zur Nutzung zur Verfügung stehen ? Zuordnung von Einkünften zu einer festen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Feste Geschäftseinrichtung im Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feste Geschäftseinrichtung im Ausland

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    "Feste Einrichtung" eines Selbstständigen im Ausland mit Doppelbesteuerungsabkommen; Annahme einer festen Einrichtung bei Nutzung überlassener Räumlichkeiten über mehr als ein halbes Jahr hinweg jeweils für mehrere Tage; "Betriebstätte" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung selbstständig Tätiger im Ausland von Aufenthaltsdauer oder "fester Einrichtung" abhängig

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Selbstständige Arbeit im Ausland kostet weniger Steuern

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Zur festen Geschäftseinrichtung eines Selbstständigen im anderen Vertragsstaat

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1 Abs 1, DBA-Bulgarien Art 13, DBA-Jugoslawien Art 15, DBA-Kasachstan Art 14
    Doppelbesteuerungsabkommen; Feste Einrichtung; Tätigkeitsstaat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 295
  • BB 2007, 155
  • BB 2007, 91
  • DB 2007, 1065
  • BStBl II 2007, 100
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 14.09.2005 - 7 K 6293/04

    Freiberufliche Tätigkeit; Ausland; Inländische unbeschränkte Steuerpflicht; Feste

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der gegen den entsprechend geänderten Einkommensteuerbescheid erhobenen Klage mit Urteil vom 14. September 2005 7 K 6293/04 E, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 52, statt.
  • BFH, 12.10.1978 - I R 69/75

    Zur Frage der beschränkten Steuerpflicht von nachträglich erzielten inländischen

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Sie muss jedoch --auch während seiner Abwesenheit-- dazu bestimmt sein, der jeweiligen Berufstätigkeit zu dienen (Senatsurteil vom 12. Oktober 1978 I R 69/75, BFHE 126, 209, BStBl II 1979, 64; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Art. 14 MA Rz. 67; anderer Ansicht Prokisch in Vogel/Lehner, a.a.O., Art. 14 Rz. 26).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Allein ein sachlicher Zusammenhang zwischen seinen Beraterverträgen und der dort ausgeübten Tätigkeit genügt für die Zurechnung einer festen Geschäftseinrichtung ebenso wenig wie ein gelegentliches Verweilen in Räumen, die dem Unternehmer von seinem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 3/02

    Bau- und Montagearbeiten als Betriebsstätte i.S. des DBA-Luxemburg

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Dabei ist zu beachten, dass ein Teil des erzielten Gewinns stets dem Bereich der Geschäftsleitung zuzuordnen ist (Senatsurteile vom 19. November 2003 I R 3/02, BFHE 204, 145, BStBl II 2004, 932 a.E.; vom 9. Juli 2003 I R 4/02, BFH/NV 2004, 83).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 77/91

    Auslegung der ständigen Einrichtung in Art. 12 Abs. 2 Satz 1 DBA Frankreich

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Wie aus der Definition des Begriffs der Betriebsstätte in Art. 5 Abs. 1 OECDMustAbk ersichtlich, liegt eine feste Einrichtung demnach vor, wenn eine bestimmte selbständige unternehmerische Tätigkeit durch eine Geschäftseinrichtung mit einer festen örtlichen Bindung ausgeübt wird (Senatsurteile vom 2. Dezember 1992 I R 77/91, BFHE 170, 126, zum Begriff der "ständigen" Einrichtung in Art. 12 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und Grundsteuern vom 21. Juli 1959, BGBl II 1961, 398, i.d.F. vom 9. Juni 1969, BGBl II 1970, 719, --DBA-Frankreich--, und vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462).
  • BFH, 19.05.1993 - I R 80/92

    Annahme eines festen Mittelpunktes bei selbständiger Arbeit i. S. des DBA-Italien

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist hierfür eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten anzusetzen (Senatsurteil vom 19. Mai 1993 I R 80/92, BFHE 171, 297, BStBl II 1993, 655 hinsichtlich des gleichbedeutenden Merkmals "fester Mittelpunkt" in Art. 7 Abs. 1 des Abkommens zwischen dem Deutschen Reiche und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung anderer Fragen auf dem Gebiete der direkten Steuern vom 31. Oktober 1925 --DBA-Italien 1925--, RGBl 1925, 1145; zustimmend Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 21. Mai 1997 96/14/0084, IStR 1999, 633 zum DBA-Österreich-Schweiz; OECD-MK zu Art. 5 Nr. 6; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Art. 14 MA Rz. 70; Züger in Gassner/Lang/Lechner, Die Betriebsstätte im Recht der Doppelbesteuerung, S. 51 f.: Richtwert 12 Monate; Prokisch in Vogel/ Lehner, DBA, 4. Aufl., Art. 14 Rz. 24; Krüger, IStR 1998, 104, 108, jeweils weniger als sechs Monate).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 4/02

    Wiedereinsetzung - verzögerte Postbeförderung

    Auszug aus BFH, 28.06.2006 - I R 92/05
    Dabei ist zu beachten, dass ein Teil des erzielten Gewinns stets dem Bereich der Geschäftsleitung zuzuordnen ist (Senatsurteile vom 19. November 2003 I R 3/02, BFHE 204, 145, BStBl II 2004, 932 a.E.; vom 9. Juli 2003 I R 4/02, BFH/NV 2004, 83).
  • FG Sachsen, 30.11.2017 - 1 K 123/17

    Unbeschränkte Steuerpflicht - feste Geschäftseinrichtung eines Flugzeugingenieurs

    Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Einkünfte dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 - I R 92/05, BFHE 214, 295 , BStBl II 2007, 100 Rz. 15).

    (2) Eine feste Einrichtung erfordert nicht nur eine Einrichtung, die Grundlage einer Unternehmertätigkeit sein kann, sie muss auch in zeitlicher Hinsicht von gewisser Dauer sein (BFH-Urteile vom 28. Juni 2006 - I R 92/05, BFHE 214, 295 , BStBl II 2007, 100 Rz. 18; in BStBl II 1993, 462 Rz. 48).

    Eine Einrichtung, die nur vorübergehend der selbständigen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist, ist nicht "fest" (BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 18; FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juni 1992 - 13 K 560/88 E, EFG 1993, 42 Rz. 37).

    Nach der Rspr. des BFH ist hierfür i.d.R. eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten anzusetzen, da es anderenfalls an einer intensiven wirtschaftlichen Bindung mittels einer festen örtlichen Einrichtung zu dem anderen Vertragsstaat fehlt (BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 18 f.).

    (4) Da dem anderen Vertragsstaat das Besteuerungsrecht schon dann zusteht, wenn der Person die feste Einrichtung "gewöhnlich" zur Verfügung steht, ist für die Annahme einer festen Einrichtung nicht erforderlich, dass sie dauernd benutzt wird (BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 20; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 51).

    Sie muss jedoch - auch während seiner Abwesenheit - dazu bestimmt sein, seiner Berufstätigkeit zu dienen, was nicht der Fall ist, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des selbständig Tätigen der gewerblichen oder freien Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist (BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 20; FG Köln in EFG 2014, 2115 Rz. 51).

    Die Einkünfte sind auch der festen Einrichtung des Kl. zuzurechnen, da der Kl. mit ihrer Hilfe seine Leistung erbracht hat (vgl. BFH in BStBl II 2007, 100 Rz. 28).

  • FG Düsseldorf, 19.01.2016 - 13 K 952/14

    Anwendung des deutschen oder des niederländischen Steuerrechts bei

    Darüber hinaus hat der BFH entschieden, dass die feste Einrichtung dem Unternehmer für seine Tätigkeit ständig zur Verfügung stehen und auch während seiner Abwesenheit dazu bestimmt sein müsse, der jeweiligen Berufstätigkeit zu dienen (BFH-Urteil vom 28.6.2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100).

    Hierzu hat der BFH entschieden, dass es für die Annahme einer festen Einrichtung nicht erforderlich sei, dass sie dauernd benutzt werde (vgl. BFH-Urteil vom 28.6.2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100).

    Dies sei der Fall, wenn die Einrichtung entweder ausschließlich für ihn vorgehalten werde oder wenn die Einkünfte, die dort während seiner Abwesenheit erwirtschaftet würden, seiner selbständigen Arbeit zuzurechnen seien (vgl. BFH-Urteil vom 28.6.2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100).

  • BFH, 07.06.2023 - I R 47/20

    Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

    aa) Das in Art. XI Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 verwendete (aber nicht ausdrücklich definierte) Tatbestandsmerkmal der festen Einrichtung korrespondiert mit dem dort definierten Betriebsstättenbegriff (Art. II Abs. 1 Buchst. l DBA-Großbritannien 1964/1970; s. allgemein z.B. Senatsurteil vom 28.06.2006 - I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100) --für die späteren Streitjahre siehe Art. 5 DBA-Großbritannien 2010-- und der auf eine "feste Geschäftseinrichtung" bezogenen Begrifflichkeit des § 12 Satz 1 AO (s. z.B. allgemein Senatsurteil vom 03.02.1993 - I R 80-81/91, BFHE 170, 263, BStBl II 1993, 462; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.10.1996 - II R 12/92, BFHE 181, 356, BStBl II 1997, 12).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 589/19

    Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz eines Taxiunternehmens in den Räumen der

    Denn für die Begründung einer Betriebsstätte ist letztlich entscheidend, ob eine unternehmerische Tätigkeit in einer Geschäftseinrichtung mit fester örtlicher Bindung ausgeübt wird und sich in der Bindung eine gewisse "Verwurzelung" des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit ausdrückt (vgl. zu alledem: BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154; vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100; vom 4. Juni 2008 I R 30/07, BStBl II 2008, 922; vom 18. März 2009 III R 2/06, BFH/NV 2009, 1457).

    Auch der von der Rechtsprechung als Anhaltspunkt für eine zeitliche Verfestigung der Geschäftseinrichtung entwickelte Mindestzeitraum der Nutzung von sechs Monaten ist bei dem Kläger, der die Einrichtung seit 2003 als Genossenschaftsmitglied nutzt, ohne weiteres gegeben (dazu vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1993, 462, und in BStBl II 2007, 100).

  • FG Saarland, 27.08.2009 - 2 K 1406/07

    Steuerpflicht von (ausländischen) Einnahmen eines Kameramannes

    Eine Einrichtung, die nur vorübergehend der selbständigen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist, ist nicht "fest" (BFH vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist hierfür eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten anzusetzen (BFH vom 19. Mai 1993 I R 80/92, BStBl II 1993, 655 hinsichtlich des gleichbedeutenden Merkmals "fester Mittelpunkt" in Art. 7 Abs. 1 des Abkommens DBA-Italien 1925; BFH vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100).

    Das ist nicht der Fall, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des selbständig Tätigen der gewerblichen oder freien Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist (BFH vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100).

  • FG München, 29.09.2022 - 11 K 539/18

    Aufwendungen für die Anschaffung von Gold als dem Progressionsvorbehalt

    Zum Teil wird eine Mindestdauer von sechs Monaten als maßgebliche Zeitgrenze angesehen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100; Wassermeyer/Kaeser, in: Wassermeyer, MA Art. 5 Rz. 37a).

    Dieses setzt voraus, dass die Nutzungsdauer mindestens sechs Monate beträgt, wobei es nicht auf die tatsächliche, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Geschäftseinrichtung ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100).

  • FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 1753/11

    DBA Belgien: Inländische Betriebsstätte eines "Submaklers" bei Tätigwerden in

    Das sei nach den Ausführungen im BFH-Urteil vom 28.6.2006 I R 92/05 (BFHE 214, 295, BStBl 2007, 100) nicht der Fall, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des selbstständig Tätigen der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen sei.

    Das ist nicht der Fall, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des Steuerpflichtigen der gewerblichen oder freien Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 I R 92/05, BFHE 214, 295, BStBl II 2007, 100).

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 3 V 2830/07

    Keine feste Einrichtung im Sinne des Art. 14 DBA Schweiz bei sog. Room-Sharing

    Der BFH hat zu dieser Parallelvorschrift des DBA Bulgarien mit Urteil vom 28.06.2006 I R 92/05 (BFHE 214, 295, BStBl 2007, 100) entschieden.

    Das ist nach den expliziten Ausführungen im Urteil des BFH in BFHE 214, 295, BStBl 2007, 100 nicht der Fall, wenn die Geschäftseinrichtung während der Abwesenheit des selbständig Tätigen der gewerblichen oder freien Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist.

  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 770/18

    Einkünfte aus Goldhandel als Progressionseinkünfte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der Senat anschließt, ist hierfür eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten anzusetzen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 - I R 92/05 -, BStBl II 2007, 100 m.w.N. sowie zum Meinungsstand Wassermeyer, in: Wassermeyer, DBA, MA Art. 5 Rz. 37a).

    Die vom Bundesfinanzhof geforderte besonders intensive Verwurzelung der selbständigen Arbeit mit dem Ort ihrer Ausübung (BFH in BStBl II 2007, 100, Rn. 18) liegt im Streitfall nicht vor, da der Bezug der Tätigkeit zum Ort ihrer Ausübung nicht auf eine gewisse Mindestdauer angelegt war.

  • FG München, 03.06.2016 - 1 K 848/13

    Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer

    (Fussnote 21:BFH, Urteil vom 28.06.2006 I R 92/05, BStBl II 2007, 100 ) Eine Einrichtung, die nur vorübergehend der selbständigen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist, ist nicht "fest".
  • FG München, 31.05.2017 - 9 K 3041/15

    Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

  • FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 4438/12

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn im Rahmen der OSZE-Mission im Kosovo -

  • FG Köln, 26.08.2008 - 1 K 6096/04

    Gesonderte Feststellung von Einkünften aus selbstständiger schriftstellerischer

  • FG Bremen, 14.06.2012 - 1 K 122/10

    Kein Betriebsausgabenabzug einer Ärzte-Personengesellschaft für die Kosten der

  • FG München, 22.07.2008 - 6 V 554/08

    Betriebsstätte in Spanien - nicht dauernd benutzte feste Einrichtung -

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - 8 K 8084/10

    Abkommensrechtlicher Begriff der "festen Einrichtung" im DBA Portugal

  • FG Niedersachsen, 06.10.2011 - 6 K 333/09

    Begründung einer Betriebsstätte durch die leihweise Nutzung von Schlachtbänken

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