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   BFH, 31.05.2017 - I R 92/15   

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BFH, 31.05.2017 - I R 92/15 (https://dejure.org/2017,50370)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2017 - I R 92/15 (https://dejure.org/2017,50370)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - I R 92/15 (https://dejure.org/2017,50370)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 1 AO, § 233a Abs 3 S 3 AO, § 238 Abs 1 AO, § 102 FGO, § 187 BGB
    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Ermessens der Finanzbehörden bei Gewährung eines Billigkeitserrlasses hinsichhtlich Nachzhalunggszinsen

  • Betriebs-Berater

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • rewis.io

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • rechtsportal.de

    Umfang des Ermessens der Finanzbehörden bei Gewährung eines Billigkeitserrlasses hinsichhtlich Nachzhalunggszinsen

  • datenbank.nwb.de

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachzahlungszinsen - und ihr Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 233a, AO § 163, FGO § 102
    Nachzahlungszinsen, Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 387
  • BB 2018, 85
  • DB 2018, 35
  • BStBl II 2019, 14
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.11.2013 - X R 23/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    Die Entscheidung über den teilweisen Erlass der bereits mit Bescheiden vom 26. November 2010 festgesetzten Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 1998 bis 2000 richtet sich nach § 227 AO; hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817, und X R 23/11, BFH/NV 2014, 660).

    Auch der X. Senat des BFH hält die unter Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a getroffenen Einzelbestimmungen für den Billigkeitserweis, insbesondere die Beschränkung des Erlasses auf die auf volle Monate zwischen Zahlung und Wirksamkeit der Steuerfestsetzung entfallenden Zinsen, grundsätzlich als ermessensgerecht (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).

    Der Senat schließt sich dieser Beurteilung an und verweist zur näheren Begründung auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660.

    Ein Erlass der Nachzahlungszinsen in Höhe vergleichbar berechneter Zinsen ist daher eine mögliche Ermessensausübung (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660).

    Sachgerecht ist dann, wenn Zinsen für den überzahlten Betrag ("fiktive Erstattungszinsen") berechnet und im Erlasswege dadurch berücksichtigt werden, dass in Höhe der "fiktiven Erstattungszinsen" die Nachzahlungszinsen reduziert werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).

  • BFH, 07.11.2013 - X R 22/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    Die Entscheidung über den teilweisen Erlass der bereits mit Bescheiden vom 26. November 2010 festgesetzten Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 1998 bis 2000 richtet sich nach § 227 AO; hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817, und X R 23/11, BFH/NV 2014, 660).

    Auch der X. Senat des BFH hält die unter Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a getroffenen Einzelbestimmungen für den Billigkeitserweis, insbesondere die Beschränkung des Erlasses auf die auf volle Monate zwischen Zahlung und Wirksamkeit der Steuerfestsetzung entfallenden Zinsen, grundsätzlich als ermessensgerecht (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).

    Der Senat schließt sich dieser Beurteilung an und verweist zur näheren Begründung auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660.

    Ein Erlass der Nachzahlungszinsen in Höhe vergleichbar berechneter Zinsen ist daher eine mögliche Ermessensausübung (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660).

    Sachgerecht ist dann, wenn Zinsen für den überzahlten Betrag ("fiktive Erstattungszinsen") berechnet und im Erlasswege dadurch berücksichtigt werden, dass in Höhe der "fiktiven Erstattungszinsen" die Nachzahlungszinsen reduziert werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).

  • FG München, 26.10.2015 - 7 K 774/14

    Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit bei freiwilliger

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2015  7 K 774/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) München gab der Klägerin Recht (Urteil vom 26. Oktober 2015  7 K 774/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 351).

  • FG Thüringen, 22.04.2015 - 3 K 889/13

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    bb) Dieser Auffassung kann jedoch nicht zugestimmt werden (gl.A. Hartman, EFG 2016, 354).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    Zwar ist die Verwaltung in geeigneten Fällen zum Erlass von Verwaltungsvorschriften berechtigt, die das Ermessen der nachgeordneten Behörden lenken und binden; jedoch müssen sich auch die Richtlinien in den Grenzen halten, die das Grundgesetz und die einfachen Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 64/02, BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1987 - 10 U 138/87

    Zur Wirksamkeit einer Regelung einer Sparkasse über "Wertstellungen" im

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    Dem FA ist zwar zuzugeben, dass im Zivilrecht die Zahlung, z.B. die Ausreichung eines verzinslichen Darlehens, ein Ereignis i.S. des § 187 Abs. 1 BGB darstellt und folglich der Tag der Zahlung bei der Ermittlung des Verzinsungszeitraums nicht berücksichtigt wird (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. November 1987  10 U 138/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 74).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 119/92

    Beginnt der Zinslauf am 1. April und endet er (mit Fälligkeit der

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
    Ebenso hat der BFH für den Zinslaufbeginn nach Ablauf der Karenzzeit, dem 1. April, entschieden (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 119/92, BFHE 181, 256, BStBl II 1997, 6).
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Bis dahin sind aber in der Regel schon Nachzahlungszinsen in einem nicht unerheblichen Umfang entstanden (vgl. dazu beispielhaft den Sachverhalt in BFHE 259, 387 zu einer im April 2007 geleisteten freiwilligen Zahlung während einer Betriebsprüfung auf die Körperschaftsteuer der Prüfungsjahre 1998 bis 2000).
  • BFH, 26.09.2019 - V R 13/18

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

    b) Die Entscheidung über die Erstattung oder den Erlass nach § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (§ 5 AO), die im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14).
  • BFH, 25.09.2019 - I R 82/17

    Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

    Eine solche Klagestattgabe wäre nur bei einer sog. Ermessensreduzierung auf Null (vgl. z.B. Senatsurteile vom 22.01.1992 - I R 20/91, BFH/NV 1992, 562; vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14) zulässig gewesen.
  • FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1627/15

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur

    So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).

    So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

    Diese kann im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2017 I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14).
  • FG Hamburg, 14.10.2021 - 3 K 57/21

    Erlass von Nachzahlungszinsen bei Leistungen vor Festsetzung der zu verzinsenden

    Die Kläger meinen, eine entsprechende Ermessensreduzierung auf Null ergebe sich aus AEAO zu § 223 Tz. 70.1.2 und der dort in Satz 2 zitierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017, I R 92/15, BStBl II 2019, 14).

    Ein Erlass aus Billigkeitsgründen darf jedenfalls nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung eines den Anspruch aus dem Steuerverhältnis begründenden Gesetzes zu unterlaufen (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017, I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019 m.w.N.).

    Soweit aufgrund von freiwilligen Leistungen des Steuerpflichtigen nach Beginn des Zinslaufes (§ 233a Abs. 2 AO) Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, darf die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen entsprechend Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a AO diesen Erlass auf die Zinsen beschränken, die für jeweils volle Monate zwischen der Annahme der Zahlung durch das Finanzamt und der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung angefallen sind (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017, I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14; Urteile vom 7. November 2013, X R 22/11, BFH/NV 2014, 817 und X R 23/11, BFH/NV 2014, 660).

  • BFH, 04.05.2022 - I R 46/18

    Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

    Sind Ermessensrichtlinien erlassen, überprüfen die Steuergerichte, ob sich die Behörde an die Richtlinie gehalten hat, ob die erlassene Ermessensrichtlinie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhält und ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch macht (Senatsurteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2023 - V R 30/20

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher

    a) Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO), die im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteile in BFHE 266, 16, Rz 12 und vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14, Rz 11).
  • FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15

    Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur

    So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2021 - 9 K 2976/20

    Voraussetzungen für den Erlass rückständiger Kindergeld-Rückforderungsbeträge

    Dabei sind auch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften zu beachten (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 26.09.2019 V R 36/17, BFH/NV 2020, 86, Rz 22 f. und vom 31.05.2017 I R 92/15, BStBl II 2019, 14, Rz 11 ff.): Sofern diese ihrerseits die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung einhalten, ist für ihre Auslegung nicht maßgeblich, wie das Gericht die Verwaltungsanweisung gerne interpretieren würde oder verstehen könnte, sondern wie die Verwaltung selbst ihre Anweisung verstanden hat und verstanden wissen wollte.
  • FG Düsseldorf, 28.09.2021 - 9 K 465/21

    Kenntnisnahme und hinreichende Würdigung des verwirklichten Sachverhalts bei der

  • FG Düsseldorf, 22.01.2020 - 9 K 2688/19

    Stundung von Rückzahlungsansprüchen bei Kindergeldbezug

  • FG Hamburg, 14.04.2022 - 1 K 126/20

    Aufhebung und Aussetzung der vorläufigen Festsetzung von Erstattungszinsen nach §

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Erforderlichkeit einer

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