Rechtsprechung
   BFH, 03.08.2005 - I R 94/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tätigkeit einer Zentralregulierungsstelle - Entgelt besteht in einem Prozentsatz der vermittelten Umsätze - Wann ist das Entgelt von der Zentralregulierungsstelle zu aktivieren? - Abgrenzung zu einem einheitlichen Leistungspaket - Vertragsauslegung durch Finanzgericht ist für BFH bindend

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen; Auslegung von Verträgen obliegt dem FG; Änderung eines angefochtenen Bescheids während des Revisionsverfahrens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem FG

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Forderungen aus Vermittlungsleistungen sind bei Erfüllung zu aktivieren

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5 Abs 1
    Aktivierung; Forderung; Rechnung; Skonto; Zeitpunkt

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Rückabwicklung eines Verkaufsgeschäfts" von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, original erschienen in: StuB 2012, 360 - 361.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 210, 398
  • BB 2005, 2453
  • BB 2005, 2454
  • BB 2005, 2682
  • DB 2005, 2385
  • DB 2007, 15
  • BStBl II 2006, 20



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05  

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

    Dann aber ist der Schwebezustand des zugrunde liegenden Geschäfts beendet und der Gewinn aus dieser Leistungsbeziehung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB realisiert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, und vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786, jeweils m.w.N.; Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl., S. 265 ff.).

    Ohne Bedeutung ist hingegen, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, m.w.N.).

    Sie ist jedenfalls möglich und damit für den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, unter II.4. der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 20.08.2008 - I R 29/07  

    Verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8a KStG 2002 als

    Soweit jenem Urteil nicht mehr existierende Bescheide zugrunde liegen, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, m.w.N.).

    Sie bilden unverändert die Grundlage für die Entscheidung des erkennenden Senats (Senatsurteil in BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).

  • BFH, 16.12.2009 - I R 56/08  

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens

    Soweit einem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde liegt, kann es keinen Bestand haben (vgl. z.B. Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, m.w.N.).

    Sie bilden unverändert die Grundlage für die Entscheidung des erkennenden Senats (dazu z.B. Senatsurteil in BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20).

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