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   BFH, 13.07.1994 - I R 95/93   

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https://dejure.org/1994,6868
BFH, 13.07.1994 - I R 95/93 (https://dejure.org/1994,6868)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1994 - I R 95/93 (https://dejure.org/1994,6868)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - I R 95/93 (https://dejure.org/1994,6868)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts von entscheidungserheblicher Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13.07.1994 - I R 95/93, BFH/NV 1995, 935, unter II.1.; vom 02.08.2006 - XI R 57/04, BFH/NV 2007, 858, unter II.3.a; vom 22.08.2006 - I R 42/05, BFH/NV 2007, 404, unter II.2.c bb; Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 130 Rz 46; Loose in Tipke/Kruse, § 130 AO Rz 28 ff.; Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 130 AO Rz 69; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts von entscheidungserheblicher Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13.07.1994 - I R 95/93, BFH/NV 1995, 935, unter II.1.; vom 02.08.2006 - XI R 57/04, BFH/NV 2007, 858, unter II.3.a; vom 22.08.2006 - I R 42/05, BFH/NV 2007, 404, unter II.2.c bb; Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 130 Rz 46; Loose in Tipke/Kruse, § 130 AO Rz 28 ff.; Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 130 AO Rz 69; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 42/05

    Rechtswidrige Anrechnung von KSt

    Denn zum einen setzt § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO 1977 kein Verschulden des Begünstigten voraus; die objektive Unrichtigkeit der von diesem gemachten Angaben rechtfertigt vielmehr als solche die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts (Senatsurteil vom 13. Juli 1994 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935; Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 9. Aufl., § 130 Rz. 46, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 57/04

    Vermieten oder Verpachten von Gebäuden; Rücknahme von rechtswidrigen

    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes von entscheidungserheblicher Bedeutung sein (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98

    Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie

    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes von entscheidender Bedeutung gewesen sein (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 95/93 BFH/NV 1995, 935; Tipke/Kruse, AO -Kommentar, § 130 Tz. 29).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme;

    Die Angaben müssen lediglich in wesentlicher Beziehung "objektiv unvollständig" (oder "objektiv unrichtig") sein in dem Sinne, "daß das Finanzamt bei vollständiger Kenntnis des Sachverhalts den begünstigenden Verwaltungsakt nicht bzw. so nicht erlassen hätte" (so wörtlich BFH-Urteil vom 13.7.94 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935 = StRK UmwStG 1977 § 21 R. 7; ähnlich schon BFH-Urteil vom 6.7.83 I R 252/82, BStBl II 1983, 699 ).
  • FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02

    Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung

    Auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Begünstigten kommt es nicht an (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 26.11.2003 - 2 K 1208/98 -, juris; Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.1994 - I R 95/93 -, juris).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 K 62/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rücknahme einer Anrechnungsverfügung durch

    Angaben in diesem Sinne können nur entscheidungserhebliche Angaben sein, die für den Verwaltungsakt kausal waren (BFH-Urt. v. 2. August 2006 XI R 57/04, BFH/NV 2007, 858; Urt. v. 13. Juli 1994 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935).
  • FG München, 08.03.2010 - 7 K 2569/08

    Rücknahme eines rechtswidrig, begünstigenden Verwaltungsakts nach § 130 Abs. 2

    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes von entscheidungserheblicher Bedeutung sein (BFH-Urteil vom 13.07.1994 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935).
  • FG München, 17.03.2009 - 6 K 1272/07

    Rücknahme einer fehlerhaften Anrechnungsverfügung - unrichtige Angaben des

    Die Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO erfordert kein Verschulden des Begünstigten; die objektive Unrichtigkeit der von diesem gemachten Angaben rechtfertigt vielmehr als solche die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts (Urteil des BFH vom 13. Juli 1994 I R 95/93, BFH/NV 1995, 935).
  • FG Berlin, 24.02.2003 - 9 K 9056/00

    Beschwer bei Antrag auf höhere SteuerfestsetzungRücknahme eines rechtswidrigen

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