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   BFH, 18.02.1970 - I R 97/66   

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https://dejure.org/1970,545
BFH, 18.02.1970 - I R 97/66 (https://dejure.org/1970,545)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1970 - I R 97/66 (https://dejure.org/1970,545)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - I R 97/66 (https://dejure.org/1970,545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Veranlagung des Gläubigers der Kapitalerträge bei der Entscheidung über eine Rückerstattung der Kapitalertragssteuer mangels Pflicht zu ihrer Einbehaltung und Abführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 482
  • DB 1970, 1302
  • BStBl II 1970, 464
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.07.1968 - I 191/65

    Besteuerung von Kapitalerträgen - Prozeßökonomie - Veranlagung des Gläubigers -

    Auszug aus BFH, 18.02.1970 - I R 97/66
    Daher gebührt nach ständiger Rechtsprechung der Veranlagung des Gläubigers der Kapitalerträge der Vorrang vor dem nur vorläufigen Verfahren des Steuerabzugs vom Kapitalertrag (BFH-Urteil I 191/65 vom 3. Juli 1968, BFH 93, 373, BStBl II 1969, 4).
  • BFH, 11.12.1968 - I 250/64

    Fortbestand seiner Stellung als "Gläubiger der Kapitalerträge" bei Abtretung

    Auszug aus BFH, 18.02.1970 - I R 97/66
    Die Kapitalertragsteuer ist keine Steuer eigener Art, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, eine Art Einkommensteuervorauszahlung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge (BFH-Urteil I 250/64 vom 11. Dezember 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 488 - BFH 94, 488 -, BStBl II 1969, 188).
  • FG Hessen, 08.10.2012 - 4 V 1661/11

    Rückforderung angerechneter Kapitalertragsteuer nach Widerruf der

    Die Kapitalertragsteuer ist keine Steuer eigener Art, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer in Form einer Einkommensteuervorauszahlung für Rechnung des Gläubigers bestimmter Kapitalerträge (BFH-Urteil vom 18.02.1970 I R 97/66, BStBl II 1970, 464).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2013 - 2 K 62/11

    Keine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ohne

    Eine Verpflichtung, Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen, bestehe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18. Februar 1970 (I R 97/66, BStBl. II 1970, 464) nur, wenn die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehörten.

    d.) Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18. Februar 1970 (I R 97/66, BStBl II 1970, 464 ) die Ansicht vertritt, der Beklagte habe für 2003 auch deshalb keine Kapitalertragsteuer nachfordern dürfen, weil die für dieses Streitjahr ausgezahlten Beträge bei ihren Gesellschaftern im Rahmen der Veranlagung als steuerfreie Kapitalrückzahlung behandelt worden seien und diese Veranlagungen nicht mehr abänderbar seien, vermag der Senat sich dieser Ansicht für den Streitfall nicht anzuschließen.

    Daraus folge zugleich, dass nicht nur die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer, sondern auch die Einordnung der Einkünfte im Steuerbescheid des Gläubigers der Kapitalerträge eine bindende Wirkung für den Steuerabzug vom Kapitalertrag und damit auch für das Erstattungsverfahren nach § 13 Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung habe (BFH-Urteil vom 18. Februar 1970, I R 97/66, BStBl II 1970, 464 ).

    Er misst der Frage, welcher Bedeutung § 27 KStG im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zukommt, grundsätzliche Bedeutung zu und hält insoweit und wegen des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 18. Februar 1970 ( I R 97/66, BStBl II 1970, 464 ) eine (weitere) Entscheidung des Bundesfinanzhofes auch zur Fortbildung des Rechts für erforderlich.

  • BFH, 28.01.2015 - I R 70/13

    Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos

    d) Nicht durchgreifen kann schließlich der Einwand der Klägerin, nach der Rechtsprechung sei der Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter gegenüber dem nur vorläufigen Verfahren des Kapitalertragsteuerabzugs der Vorrang zu geben, ein Steuereinbehalt sowie die Inanspruchnahme der ausschüttenden Gesellschaft als Entrichtungsschuldnerin scheiden deshalb dann aus, wenn --wie vorliegend-- nach den Einkommensteuerveranlagungen für die Empfänger der Ausschüttungen (hier: R und P) feststehe, dass diese nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen geführt hätten (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 1970 I R 97/66, BFHE 98, 482, BStBl II 1970, 464; vom 19. Januar 1977 I R 188/74, BFHE 123, 124, BStBl II 1977, 847; vom 19. Oktober 2005 I R 121/04, BFH/NV 2006, 926; s. --auch zur Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2009-- Blümich/ Lindberg, § 44 EStG Rz 4).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 12 K 3285/04

    Kapitalertragsteuererstattung bei Rückzahlung einer irrtümlich an ausgeschiedene

    Maßgeblich für die Frage, ob Kapitalertragsteuer entstanden und abzuführen ist, ist die steuerliche Veranlagung des Gläubigers der Kapitalerträge (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 18. Februar 1970 - I R 97/66, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1970, 464; Lindberg in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 44 EStG Rn. 4).

    Liegen bei dem Gläubiger der Kapitalerträge hingegen keine entsprechenden Einkünfte vor, so ist allfällige einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer zu erstatten (BFH in BStBl. II 1970, 464, unter 3.; zu einem derartigen Zusammenhang zwischen § 43 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 - I R 21/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 1994, 83, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 115/86

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    Ebenso wie bei der Lohnsteuer wirtschaftlich fremde Gelder (vgl. BFHE 135, 416, 418 f., BStBl II 1982, 521, 522) aus Gründen der Vereinfachung und Sicherung rechtzeitiger Steuerleistung im Steuerabzugsverfahren erfaßt werden (BFHE 65, 251, 253 f., BStBl III 1957, 329, 330), stellt auch die Abführung der Kapitalertragsteuer als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer die Erfüllung einer fremden Steuerschuld dar (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1970 I R 97/66, BFHE 98, 482, 486, BStBl II 1970, 464, 466 zu 3.).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 121/04

    Fehlende ESt-Veranlagung; Kapitalertragsteuererstattung

    Ist der Gläubiger der Kapitalerträge unbeschränkt steuerpflichtig, weil er als natürliche Person im Inland einen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung --AO 1977--) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO 1977) hat, ist über die Steuerpflicht der Einkünfte grundsätzlich im Rahmen der Steuerveranlagung (§ 25 Abs. 1, § 1 Abs. 1 EStG 1997) zu entscheiden (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 1970 I R 97/66, BFHE 98, 482, BStBl II 1970, 464; in BFHE 108, 536, BStBl II 1973, 452).
  • BFH, 19.01.1977 - I R 188/74

    Rückzahlung von Dividenden - Keine Verpflichtung - Negative Erträge aus

    Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer besteht, wenn Kapitalerträge vorliegen, die zu bestimmten Einkunftsarten gehören (§§ 43, 44 Abs. 3 Satz 2 EStG; BFH-Urteil vom 18. Februar 1970 I R 97/66, BFHE 98, 482, BStBl II 1970, 464).
  • BFH, 09.02.1982 - VIII B 132/81

    Anspruch auf Vergütung der Körperschaftsteuer - Einstweilige Anordnung -

    Die Kapitalgesellschaft tilgt auch mit der Zahlung der Körperschaftsteuer nach KStG 1977 eine eigene, ihr auferlegte Steuerschuld und nicht - wie mit der Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Februar 1970 I R 97/66, BFHE 98, 482, BStBl II 1970, 464) - eine fremde Steuerschuld, die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerschuld der Gesellschafter (Wrede, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ A - 1976, 411, 412f.).
  • BFH, 24.04.1979 - VIII R 64/77

    Betriebsprüfung - GmbH - Verjährung der Einkommensteuer - Hemmung der Verjährung

    Die Kapitalertragsteuer ist zwar eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer des Gläubigers der Kapitalerträge durch den Schuldner (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1970 I R 97/66, BFHE 98, 482, BStBl II 1970, 464).
  • BFH, 10.03.1971 - I R 73/67

    Kapitalerträge - Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner - Anfechtungsklage -

    Die Beigeladene hat durch die Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer die -- in diesem Verfahren bestrittene -- Steuerschuld der Steuerpflichtigen erfüllt (§ 44 Abs. 5 Satz 1, § 43 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BFH-Urteil I R 97/66 vom 18. Februar 1970, BFH 98, 482, BStBl II 1970, 464).
  • FG Niedersachsen, 30.09.2004 - 11 K 19/04

    Anspruch gegen das Finanzamt auf Aufhebung von Kapitalertragsteueranmeldungen;

  • BFH, 13.11.1974 - I R 166/72

    Nachforderung - Haftungsbescheid - Kapitalerträge - Treu und Gleuben - Unrichtige

  • BFH, 14.02.1973 - I R 77/71

    Bezieher von Dividende - Forderung - Gewinnanteil - Kapitalertragsteuerpflicht -

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