Rechtsprechung
BFH, 06.10.1982 - I R 98/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 222 Satz 1
- Wolters Kluwer
Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AO (1977) § 222 Satz 1
Papierfundstellen
- BFHE 138, 1
- BStBl II 1983, 37
- BStBl II 1983, 397
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S
Erstattungen wegen Verfassungswidrigkeit von Vorschriften
Auszug aus BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
Nach dem Urteil vom 12. Dezember 1963 V 239/60 S (BFHE 78, 136, BStBl III 1964, 54) ist es ermessensfehlerhaft, die Stundung laufender Steuern abzulehnen, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, daß der Steuerpflichtige aufgrund eines Rechtsmittels, das dieselbe Steuerart betrifft, vollen Erfolg haben wird und er mit erheblichen Steuererstattungen rechnen kann. - BFH, 14.08.1963 - V 132/59 U
Erledigung des wegen Gewährung einer Stundung geführten Rechtsstreits durch …
Auszug aus BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 14. August 1963 V 132/59 U (BFHE 77, 344, BStBl III 1963, 445) einen sachlichen Billigkeitsgrund für eine Stundung für nicht ausgeschlossen gehalten, wenn der Steuerpflichtige dartut, daß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die zu zahlende Steuer demnächst zu erstatten sein wird. - BFH, 29.04.1965 - IV 346/64 U
Ermessensmissbrauch durch eine Oberfinanzdirektion bei Ablehnung einer vom …
Auszug aus BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
Ferner hat der BFH im Urteil vom 29. April 1965 IV 346/64 U (BFHE 82, 609, BStBl III 1965, 466) im Fall einer Steuerstundung wegen bestehender Gegenansprüche aus einer Enteignung ausgeführt, daß in dem Verlangen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die nach dem Gesetz geschuldete Steuer zu entrichten, zu deren Zahlung der Staatsbürger nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage sei, nur dann eine unbillige Härte gesehen werden könne, wenn die Körperschaft aufgrund der Enteignungsmaßnahmen mit größter Wahrscheinlichkeit zu Zahlungen, die die Steuerforderung überschreiten, verpflichtet werde und wenn die Unterlassung der Zahlung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar sei.
- BFH, 12.06.1996 - II R 71/94
Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der …
Zutreffend geht die Finanzbehörde davon aus, daß die Zahlung einer fälligen Steuer eine erhebliche Härte i. S. von § 222 AO 1977 darstellen kann, wenn der Steuerpflichtige in Kürze mit einer Steuererstattung rechnen könne, ohne daß bereits die Möglichkeit einer Aufrechnung besteht (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397, und vom 7. März 1985 IV R 161/81, BFHE 143, 397, BStBl II 1985, 449).Nicht zu beanstanden ist auch, soweit das FA bzw. die OFD die Verrechnungsstundung ferner davon abhängig machen, daß der Gegenanspruch zur Zeit der Steuereinziehung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, in absehbarer Zeit fällig und nach Grund und Höhe rechtlich wie tatsächlich schlüssig belegt wird (vgl. BFH in BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).
- BFH, 07.03.1985 - IV R 161/81
Einkommensteuervorauszahlung - Stundung - Vorsteuerüberschuß
Die Zahlung einer Steuer kann eine erhebliche Härte darstellen, wenn der Steuerpflichtige in Kürze mit einer Steuererstattung rechnen kann, ohne daß die Möglichkeit einer Aufrechnung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397, m. w. N.).Nur in einem solchen Fall könnte die Ablehnung der Stundung als eine rechtswidrige Überschreitung der Ermessensgrenzen anzusehen sein (BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).
- FG Münster, 04.04.2017 - 15 K 2127/14
Verfahren - Berechnung von Aussetzungszinsen
Der Steuererstattungsanspruch muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alsbald entstehen (so ausdrücklich der BFH, Urteil vom 6.10.1982 I R 98/81 BFHE 138, 1, BStBl. II 1983, 397).
- BFH, 24.03.1998 - I R 120/97
Keine Stundung abzuführender Kapitalertragsteuer
In diesem Sinne hat der BFH auch in ständiger Rechtsprechung den bezeichneten aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsatz zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "erhebliche Härte" des § 222 Satz 1 AO 1977 herangezogen (…vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1990, 757, m.w.N.; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, BStBl II 1982, 307). - BFH, 23.06.1993 - X R 96/90
Stundung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch die Finanzbehörden …
Die Entscheidung der Finanzbehörden ist eine Ermessensentscheidung (BFH-Beschluß vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587); eine ablehnende Entscheidung darf von den FG nur daraufhin überprüft werden, ob die Finanzbehörden ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt haben (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).So ist insbesondere der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten (z.B. BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397;… BFH/NV 1990, 757 m.w.N. zur sog. Verrechnungsstundung).
- FG Köln, 15.09.1998 - 7 K 3722/95
Kapitalertragsteuerstundung mit Körperschaftsteuerguthaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.11.1984 - V B 44/84
Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch - …
Daraus folgt, daß die Einziehung einer Steuer eine erhebliche Härte im Sinne von § 222 AO 1977 darstellt und die Ablehnung der Stundung ermessensfehlerhaft ist, wenn der zu zahlende Betrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alsbald zu erstatten sein wird (BFH-Beschluß vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, BStBl II 1982, 307; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397). - BFH, 28.08.2008 - VII B 233/07
Unbilligkeit der Vollstreckung bei Aufrechnungslage - Darlegung der …
Denn nur in einem solchen Fall wäre, wenn nicht sogleich, so doch wenigstens alsbald mit einer Rückgewähr des Stundungsbetrags zu rechnen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397). - BFH, 11.10.1989 - I R 149/85
Stundung der Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis auf Grund erheblicher …
Die Entscheidung der Finanzbehörde über eine Stundung ist eine Ermessensentscheidung (BFH-Beschluß vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587); eine ablehnende Entscheidung darf gemäß § 102 FGO von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden, ob die Finanzbehörden ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt haben (BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).Entsprechendes gilt, soweit die Finanzbehörde die Erfüllung eines Steueranspruchs fordert, dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein in absehbarer Zeit fälliger Anspruch des Steuerpflichtigen gegenübersteht (BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).
- FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 18 K 5362/97
Pflicht zum Verzicht auf die Geltendmachung von Aussetzungszinsen zur …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.03.1993 - VI R 71/90
Kein Ermessensfehler, wenn die Finanzbehörden eine Stundung von Lohnsteuer trotz …
- FG Nürnberg, 11.10.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
- FG Nürnberg, 20.09.2017 - 5 K 1535/16
Ablehnung des Antrages auf Verzicht auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer
- BFH, 30.05.1990 - I R 115/86
Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das …
- FG Baden-Württemberg, 31.03.2004 - 13 K 51/01
Verrechnungsstundung - Glaubhaftmachung des Gegenanspruchs durch Vorlage der …
- BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86
Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen …
- FG Köln, 18.08.1998 - 14 K 1395/97
Verrechnungsstundung bei einbehaltener Kapitalertragsteuer
- BFH, 05.07.1990 - I B 17/90
Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen …
- BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Behauptung einer Kettenreation weiterer Vollstreckungsmaßnahmen durch …
- FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 411/94
Gerichtliche Überprüfung einer - ablehnenden - Entscheidung über ein …
- FG Hamburg, 22.03.2012 - 2 K 103/11
Abgabenordnung: Voraussetzungen für eine Verrechnungsstundung
- FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Verzichts auf Aussetzungszinsen zur …
- BFH, 12.02.1985 - VII B 61/84
Vorläufiger Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren bei Ermessensentscheidung der …
- FG München, 08.11.1996 - 8 K 2211/94
- BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85
Beschwerde gegen Zurückweisung des Erlaß einer eintsweiligen Anordnung gegen …
- BFH, 05.07.1988 - VII B 19/88
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Konkurseröffnung
- FG Sachsen, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Erlass von Säumniszuschlägen zur Grunderwerbsteuer; Rücktrittserklärung als …
- FG München, 25.11.1998 - 1 K 4575/97
Erlass von Säumniszuschlägen bei Steuerschätzungsbescheiden; Gerichtliche …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.1997 - 1 K 170/96
Ablehnung eines Stundungsantrags betreffend Körperschaftsteuer, …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Für Säumniszuschläge, die aufgrund der Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO nicht …