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   BFH, 11.05.2000 - I S 1/00   

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https://dejure.org/2000,8279
BFH, 11.05.2000 - I S 1/00 (https://dejure.org/2000,8279)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2000 - I S 1/00 (https://dejure.org/2000,8279)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - I S 1/00 (https://dejure.org/2000,8279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Hinzuschätzungen zum Gewinn - Umsatzsteuer - Verlustvorträge - Aussetzung der Vollziehung - Gericht der Hauptsache

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 70 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 5 Satz 3; ; GewStG § 35b

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.03.1993 - I S 4/93

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 11.05.2000 - I S 1/00
    Die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG i.V.m. § 70 FGO (s. dazu Steinhauff, a.a.O., § 35 FGO Rz. 19, m.w.N.) steht der Zurückverweisung nicht entgegen, da der Beschluss des FG vom 14. Februar 2000, soweit er die instanzielle Zuständigkeit des FG für die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1996 und 1997, der Umsatzsteuerbescheide 1989 bis 1991 und des Gewerbesteuermessbescheids 1992 verneint, auf einem offensichtlichen Irrtum beruht und zu einem mit Art. 101 des Grundgesetzes nicht zu vereinbarenden Ausschluss des gesetzlichen Richters führen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1993 I S 4/93, BFH/NV 1993, 676; Gräbeer/Koch, a.a.O., § 70 Rz. 11).
  • BFH, 23.02.1989 - V S 3/88

    Gericht der Hauptsache - Nichtzulassungsbeschwerde - Abhilfe

    Auszug aus BFH, 11.05.2000 - I S 1/00
    a) Der beschließende Senat ist für das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1989 bis 1991 Gericht der Hauptsache i.S. des § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO, da das FG der Nichtzulassungsbeschwerde --die die Körperschaftsteuer 1989 bis 1991 betraf-- nicht abgeholfen hat (s. BFH-Beschluss vom 23. Februar 1989 V S 3/88, BFHE 155, 501, BStBl II 1989, 424; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 69 FGO Rz. 724; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 35 FGO Rz. 16; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 125).
  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH eine Verweisung stattfindet, wenn das funktional zuständige Gericht seinerseits an das funktional (instanziell) unzuständige Gericht verwiesen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2000 I S 1/00, BFH/NV 2000, 1350).
  • BFH, 05.02.2014 - X S 49/13

    BFH als "Gericht der Hauptsache" im AdV-Verfahren

    Aus der Regelung des § 35b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), die nach ständiger Gerichts- und Verwaltungspraxis eine Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheids auch dann ermöglicht, wenn nur der weitere in dieser Vorschrift genannte Bescheid (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid), nicht aber der Gewerbesteuermessbescheid selbst angefochten wurde (BFH-Beschluss vom 27. Januar 1977 IV B 72/74, BFHE 121, 289, BStBl II 1977, 367; R 1.7 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien 2009), folgt aber zugleich die instanzielle Zuständigkeit desjenigen Gerichts, bei dem ein Hauptsacheverfahren wegen des weiteren in § 35b GewStG genannten Bescheids anhängig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2000 I S 1/00, BFH/NV 2000, 1350).
  • BFH, 21.08.2018 - X S 23/18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei

    Zwar entfällt die in § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG vorbehaltlos gesetzlich angeordnete Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann, wenn ein solcher Beschluss auf einem offensichtlichen Irrtum beruht (bzw. offensichtlich fehlerhaft ist) und zu einem mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht zu vereinbarenden --d.h. im Ergebnis willkürlichen-- Ausschluss des gesetzlichen Richters führen würde, weil dann das einfache Gesetz hinter den Rechtsgedanken des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zurücktreten muss (BFH-Beschlüsse vom 25. März 1993 I S 4/93, BFH/NV 1993, 676, unter II.3.d, m.w.N., und vom 11. Mai 2000 I S 1/00, BFH/NV 2000, 1350, unter II.2.).
  • BFH, 30.04.2003 - VII K 2/03

    Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung

    Die grundgesetzliche Garantie des gesetzlichen Richters geht der allenfalls im Wege der Analogie anwendbaren Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vor (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. Mai 2000 I S 1/00, BFH/NV 2000, 1350, und vom 25. März 1993 I S 4/93, BFH/NV 1993, 676).
  • BFH, 06.12.2002 - III S 5/02

    AdV, Zuständigkeit des BFH

    b) Es kann offen bleiben, ob der BFH wegen der Regelung des § 35b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) --ggf. in analoger Anwendung des § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 4 FGO-- auch für die Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides Gericht der Hauptsache wäre, wenn ein Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1995 hier anhängig wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2000 I S 1/00, BFH/NV 2000, 1350, m.w.N.).
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