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BFH, 02.03.1994 - I R 134/93, I S 18/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 09.12.1999 - III R 37/97
Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten
Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO muss sich ein Prozessbeteiligter, hier der Kläger, auch das Verschulden seines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121, 122;… Koch/Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Rz. 6, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung). - FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23
Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung - …
Doch selbst wenn unterstellt werden kann, dass die Rechtshandlung vor Wegfall des Hindernisses nachgeholt werden kann, so sind innerhalb der Frist jedoch die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens vorzutragen (BFH, Beschlüsse vom 2. März 1994, I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121;… vom 1. Juni 1992, V B 57/92, BFH/NV 1993, 249). - LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16
Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein …
Bei Vorliegen der in § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG vorgegebenen gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG möglich (vgl. Beschluss des Senats vom 09.10.2015, Az.: L 15 SF 256/15; zur Frage der Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist vgl. auch Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 19.03.2009, Az.: 2 BvR 277/09, und vom 17.02.2016, Az.: 2 BvR 854/15; Bundessozialgericht, Beschluss vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 284/08 B; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 02.03.1994, Az.: I R 134/93, I S 18/93, I R 134/93, I S 18/93; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 20.06.1995, Az.: 1 C 38/93; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 06.10.2010, Az.: XII ZB 22/10).
- FG Köln, 23.08.2000 - 5 K 4463/98
Erschütterung der Zugangsvermutung bei Bekanntgabe durch die Post
Nach § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung i. V. m. § 155 FGO muß sich ein Prozeßbeteiligter, hier der Kläger, auch das Verschulden eines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluß vom 02.03.1994 I R 134/93, BFH/NV 1995, 121;… Koch/Gräber, FGO , 4. Aufl., § 56 Tz. 6). - FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.10.1997 - II B 79/97 Eine Wiedereinsetzung bezüglich der versäumten Frist zur Nachholung der Rechtshandlung scheiterte am Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, das der Klägerin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zuzurechnen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 2. März 1994 I R 143/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121).
- FG Thüringen, 27.11.2002 - I 898/00
Hinreichende Bezeichnung der einzelnen Bestandteile einer Ladeneinrichtung in …
Selbst wenn der Berater des Klägers sich aber rechtzeitig, also spätestens Anfang oder Mitte September 1998, bei dem Konkursverwalter um die Unterlagen bemüht haben sollte - in diesem Sinne könnte der Hinweis des Klägers in der mündlichen Verhandlung auf eine Aktennotiz vom 5. November 1998 verstanden werden - und dann, beispielsweise am 31. Dezember 1998, das "EA-Protokoll" erhalten und so das entscheidende Hindernis beseitigt hätte, das der Einhaltung der Antragsfrist entgegenstand, so hätte er in dem Schreiben vom 8. Januar 1999 an den Beklagten, das den Antrag als die nachgeholte Handlung enthielt, spätestens aber binnen eines Monats (§ 110 Abs. 2 Satz 2 AO ; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 2. März 1994 I R 134/93 BFH/NV 1995, 121, mit weiteren Nachweisen), also bis zum 31. Januar 1999, geltend und glaubhaft machen müssen, dass er bereits geraume Zeit vor Ablauf der Antragsfrist den unvorhersehbaren Schwierigkeiten mit dem Konkursverwalter des Lieferanten ausgesetzt gewesen sei, dass er also den Antrag bei hinweggedachter Verzögerung rechtzeitig gestellt hätte, ihn durch deren Hinzutreten aber nur verspätet habe stellen können; das ist unterblieben. - FG München, 30.03.2006 - 15 K 405/05
Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen auch noch im Klageverfahren …
Die Tatsachen zur Begründung des Antrags müssen innerhalb dieser Frist dargelegt werden (BFH-Beschluss vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 121). - FG München, 17.12.2001 - 13 K 2525/01
Bekanntgabe von Bescheiden bei Lagerung von Postsendungen; gesonderter und …
Nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO muss sich die Klin das Verschulden ihres Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2.3.1994 I R 134/93, 1 S 18/93, BFH/NV 1995, 121, 122 m.w.H.). - FG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 2 K 185/99
Drei-Tages-Zugangsvermutung bei Einsortierung einer Einspruchsentscheidung in das …
Nach § 85 Abs. 2 Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO muß sich der Kläger auch das Verschulden seines Bevollmächtigten zurechnen lassen (Beschluß des BFH vom 2. März 1994 I R 134/93, I S 18/93, BFH/NV 1995, 21). - FG Hessen, 26.09.2000 - 8 K 5486/97