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   BFH, 28.04.1993 - I S 2/93   

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https://dejure.org/1993,3121
BFH, 28.04.1993 - I S 2/93 (https://dejure.org/1993,3121)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1993 - I S 2/93 (https://dejure.org/1993,3121)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1993 - I S 2/93 (https://dejure.org/1993,3121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06

    Prozesskostenhilfe für den Liquidator einer juristischen Person

    Ebenso wenig ist eine Gefahr für den Fortbestand von Arbeitsplätzen ersichtlich, zumal bereits die - hier vor Jahren beschlossene - Liquidation der Klägerin regelmäßig zum Wegfall der Arbeitsplätze führt (BFH, Beschl. v. 28. April 1993 - I S 2/93, BFH/NV 1994, 55, 56; OLG Frankfurt aaO Tz. 5).
  • BFH, 23.02.2000 - IV S 17/99

    Gesellschaftsvermögen - Herkunft von Bareinlagen - Prozesskostenhilfe -

    Dies ist insbesondere zu bejahen, wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bedroht wäre oder eine Vielzahl von (Klein-)Gläubigern betroffen wäre (BFH-Beschluss vom 17. Januar 1985 VII S 24/84, BFH/NV 1986, 425; Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 657; BFH-Beschluss vom 12. November 1987 V B 58/87, V S 13/87, BFHE 151, 338, BStBl II 1988, 198; Senatsbeschlüsse vom 24. September 1985 IV B 65/85, BFH/NV 1987, 530; vom 1. Juni 1989 IV B 32/89, BFH/NV 1990, 116; BFH-Beschluss vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55).

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (§ 1 Abs. 1 Buchst. c des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Kostenverzeichnis; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 55).

  • BFH, 02.08.2007 - I S 15/06

    PKH für juristische Personen

    Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert würde oder wenn ohne die Durchführung des Prozesses eine größere Zahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von (Klein-)Gläubigern betroffen wäre (z.B. Senatsbeschluss vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55; vgl. auch Reiche in Beermann/Gosch, § 142 FGO Rz 64, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 20.05.1998 - I S 3/98

    GmbH in Liquidation - Vermögenslosigkeit - Löschung im Handelsregister -

    Zum anderen kann sie in dem hier interessierenden Zusammenhang schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil die erforderliche Erklärung in der Weise formgebunden ist, daß sie nur auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck wirksam abgegeben werden kann (Senatsbeschluß vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55).
  • BFH, 05.04.1994 - IV S 7/93

    Gewinne aus Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als

    Auch wenn man davon ausgeht, daß der Kläger infolge seiner Mittellosigkeit verhindert gewesen war, die gesetzlich vorgesehene Frist von einem Monat (§ 120 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) nach Zustellung des FG-Urteils zur Einlegung der Revision oder Erhebung der Beschwerde durch eine postulationsfähige Person einzuhalten und auch alles ihm Zumutbare getan hat, um das in seiner Mittellosigkeit bestehende Hindernis zu beseitigen (Senatsbeschluß in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62), weil er in seinem Schriftsatz vom 22. Dezember 1993 ausreichend Aufschluß über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 III S 2/86, BFH/NV 1986, 558, und vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55), kann ihm PKH nicht gewährt werden.
  • BFH, 27.01.1994 - V S 16/93

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer

    Dies ist insbesondere zu bejahen, wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (BFH-Beschluß vom 28. April 1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55, 56 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 28.07.2003 - V 255/02

    Prozesskostenhilfe für eine OHG und Aussetzung der Vollziehung

    Dies ist insbesondere zu bejahen, wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (BFH-Beschluss vom 28.4.1993 I S 2/93, BFH/NV 1994, 55, 56).
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