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   LG Leipzig, 13.05.2011 - I StVK 246/11   

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LG Leipzig, 13.05.2011 - I StVK 246/11 (https://dejure.org/2011,80115)
LG Leipzig, Entscheidung vom 13.05.2011 - I StVK 246/11 (https://dejure.org/2011,80115)
LG Leipzig, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - I StVK 246/11 (https://dejure.org/2011,80115)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13

    Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung

    aa) Diese Vorschrift gilt auch, wenn eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt, die Vollstreckung eines verbleibenden Strafrests jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt wird (ebenso - ohne vertiefte Begründung - OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 387; für eine analoge Anwendung LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11, juris).
  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Schließlich halten einige Instanzgerichte eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für möglich (LG Leipzig, Beschl. vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11; LG Koblenz, Beschl. vom 22. Juli 2015, 14d StVK 478/14; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 31.07.2017 - 1 Ws 166/17

    Vollstreckung eines nach Erledigung der Maßregel verbleibenden Strafrestes

    Schließlich halten einige Instanzgerichte eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 StGB für möglich (LG Leipzig, Beschl. vom 13. Mai 2011, I StVK 246/11; LG Koblenz, Beschl. vom 22. Juli 2015, 14d StVK 478/14; jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 18.03.2014 - 2 Ws 77/14

    Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - I StVK 246/11 - [juris]) wäre zwar im Ansatz denkbar, weil sie von der zutreffende Erkenntnis ausginge, dass die Norm eben nicht direkt anwendbar ist (anderer Ansicht LG Görlitz, Beschluss vom 6. September 2012 - 7 StVK 93/12 - [juris]), sie kommt aber mangels einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
    Der Senat teilt die schon früher von der Strafvollstreckungskammer vertretene Ansicht (vgl. LG Leipzig, Beschluss vom 13. Mai 2011 - Az.: I StVK 246/11 -, juris), dass in Fällen, in welchen die Diagnose zwar grundsätzlich die Fortdauer der Unterbringung indiziert, diese aber (nur) aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten beendet werden muss, die im Maßregelvollzug bereits erreichten (durchaus nur geringen) Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden (vgl. BT-Drs. 16/1110, S. 17) und zugleich dem allgemeinen Vollzugsprinzip entsprochen werden soll, die Anstalten so wenig wie möglich zu wechseln (Schöch in: Leipziger Kommentar, 12. Auflage, § 67 Rdnr. 52; sehr eingehend zu der Problematik: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 2 Ws 576 - 577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; wie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 2 Ws 150/11 - [= NStZ-RR 2011, 387]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 576-577/13 -, juris [= NStZ-RR 2014, 62]; OLG Celle, Beschluss vom 02. März 2015 - 2 Ws 16/15 - juris; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 67d Rdnr. 24; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris; anderer Ansicht.: OLG Koblenz, Beschluss vom 09. März 2015 - 1 Ws 91/15 -, juris [= RuP 2015, 167f.]; KG Beschluss vom 18.März 2014 - 2 Ws 77/14 -, juris; Beschluss vom 07. April 1997 - 5 Ws 811/97 -, juris; kritisch zum Ganzen: Pollähne in: NK-StGB, 4. Aufl., § 67 Rn. 28).
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