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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2015 - I ZA 14/14   

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https://dejure.org/2015,15743
BGH, 07.05.2015 - I ZA 14/14 (https://dejure.org/2015,15743)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2015 - I ZA 14/14 (https://dejure.org/2015,15743)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - I ZA 14/14 (https://dejure.org/2015,15743)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2010 - V ZR 208/09

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle des

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZA 14/14
    In Verfahren ohne Rechtsanwaltszwang kann die Anhörungsrüge auch von der Partei selbst erhoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZR 208/09, juris Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 321a Rn. 13).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZA 14/14
    Fehlt es an solchem Vortrag, so ist die Anhörungsrüge unzulässig (BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609; Zöller/Vollkommer aaO § 321a Rn. 13).
  • BGH, 28.11.2022 - XI ZR 189/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unzulässig

    Sie ist aber unzulässig, weil der Kläger entgegen § 321a Abs. 2 Satz 5, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO eine eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat nicht darlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 4; Senatsbeschlüsse vom 3. März 2020 - XI ZB 23/19, juris Rn. 1 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 1).
  • BGH, 21.11.2022 - XI ZA 3/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unzulässig

    Sie ist aber deshalb unzulässig, weil die Kläger entgegen § 321a Abs. 2 Satz 5, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO eine eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat nicht darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 4; Senatsbeschlüsse vom 3. März 2020 - XI ZB 23/19, juris Rn. 1 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 1).
  • BGH, 29.08.2022 - XI ZA 2/22

    Verwerfung des als Anhörungsrüge auszulegenden "Einspruchs" als unzulässig

    Sie ist aber deshalb unzulässig, weil der Kläger entgegen § 321a Abs. 2 Satz 5, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO eine eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat nicht darlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 4; Senatsbeschlüsse vom 3. März 2020 - XI ZB 23/19, juris Rn. 1 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.05.2020 - III ZA 1/20

    Darlegen einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung i.R.d. Erhebung der

    Die im vorliegenden Verfahren keinem Anwaltszwang unterliegende Anhörungsrüge der Antragstellerin zu 2 (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2 und vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 2) ist unzulässig, da sie nicht die vorgeschriebene Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung enthält (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 14.05.2020 - III ZB 6/20

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung i.R.e. Anhörungsrüge

    Die im vorliegenden Verfahren keinem Anwaltszwang unterliegende Anhörungsrüge der Antragstellerin zu 2 (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - IV ZR 391/16, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2 und vom 7. Mai 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 2) ist unzulässig, da sie nicht die vorgeschriebene Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung enthält (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2015 - I ZA 14/14   

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https://dejure.org/2015,1650
BGH, 22.01.2015 - I ZA 14/14 (https://dejure.org/2015,1650)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - I ZA 14/14 (https://dejure.org/2015,1650)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - I ZA 14/14 (https://dejure.org/2015,1650)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2008 - IX ZB 109/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - I ZA 14/14
    Der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt allein die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nicht aber die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 574 Rn. 16).
  • BGH, 25.02.2022 - I ZB 3/22

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt allein die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nicht aber die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - I ZA 14/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. April 2015 - I ZA 1/15, juris Rn. 2).
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