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BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1des Markengesetzes (MarkenG) - Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung der Eintragung eines Patents - Bestehendes Freihaltebedürfnis - Markenschutz
- Judicialis
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 156; ; MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 73 Abs. 1; ; MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; ; MarkenG § 89 Abs. 4; ; WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
Markenfähigkeit eines sich in einer bloßen Abbildung der Ware erschöpfenden Zeichens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93
"Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96
Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (…vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper;… einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46).Wie sich aus dem Hinweis auf die "Füllkörper"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 130, 187, 195) entnehmen läßt, bezieht sich die von der Rechtsbeschwerde beanstandete Formulierung lediglich darauf, daß eine Abbildung, die sich auf die Wiedergabe der wesentlichen Gestaltungsmerkmale der mit dem begehrten Markenschutz zu erfassenden Ware beschränkt, häufig nicht als ein Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird.
- BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
"Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96
a) Für die Frage, ob dem angemeldeten Zeichen eine hinreichende Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zukommt, ist - wovon auch das Bundespatentgericht ausgegangen ist - auf die Verkehrsauffassung abzustellen, d.h. auf die Auffassung der mit den Waren des Verzeichnisses angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX, jeweils zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG;… Fezer, Markenrecht, § 8 Rdn. 32;… Ingerl/Rohnke aaO § 8 Rdn. 25;… Althammer/Ströbele, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 14). - BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83
Eintragungsfähigkeit eines gitterförmigen Emblems
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96
Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (…vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper;… einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46).
- BGH, 19.03.1971 - I ZR 102/69
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96
Soweit die zeichnerischen Elemente eines Zeichens lediglich die typischen Merkmale der in Rede stehenden Ware darstellen und keine über die technische Gestaltung der Ware hinausgehenden Elemente aufweisen, wird dem Zeichen im allgemeinen die konkrete Eignung fehlen, die gekennzeichneten Waren von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. auch BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen; Beschl. v. 20.9.1984 - I ZB 9/83, GRUR 1985, 383 - BMW-Niere; BGHZ 130, 187, 195 - Füllkörper;… einschränkend Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 8 Rdn. 46). - BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95
"Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Autofelge" (Beschl. v. 10.4.1997 - I ZB 1/95, GRUR 1997, 527, 529 = WRP 1997, 755) ausgeführt hat, ist die naturgetreue Wiedergabe des im Warenverzeichnis genannten Erzeugnisses häufig nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren. - BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92
Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96
a) Für die Frage, ob dem angemeldeten Zeichen eine hinreichende Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zukommt, ist - wovon auch das Bundespatentgericht ausgegangen ist - auf die Verkehrsauffassung abzustellen, d.h. auf die Auffassung der mit den Waren des Verzeichnisses angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX, jeweils zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG;… Fezer, Markenrecht, § 8 Rdn. 32;… Ingerl/Rohnke aaO § 8 Rdn. 25;… Althammer/Ströbele, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 14).
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 29/09 Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).
Der Senat ist an seiner Wertung der Sach- und Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 31/09 Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).
Der Senat ist an seiner Wertung der Sach- und Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 28/09 Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).
Der Senat ist an seiner Wertung der Sach- und Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 30/09 Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).
Der Senat ist an seiner Wertung der Sach- und Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 32/09 Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).
Der Senat ist an seiner Wertung der Sach- und Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 33/09 Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen).
Der Senat ist an seiner Wertung der Sach- und Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.
- BPatG, 18.11.2009 - 28 W (pat) 27/09
"Etikett" - Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken
Der Senat ist an seiner Wertung der Sachund Rechtslage auch nicht durch die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen des BGH (BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 - Etikettenartige Umrahmungen) gehindert.