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   BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87   

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BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87 (https://dejure.org/1987,449)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1987 - I ZB 1/87 (https://dejure.org/1987,449)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1987 - I ZB 1/87 (https://dejure.org/1987,449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben - Wortzeichen "RIGIDITE" als Beschaffenheitsangabe - Gleichstellung von fremdsprachlichen Wörtern mit deutschen Ausdrücken - Vergleich mit der französischen Sprache, um die Qualität als Fachausdruck zu belegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1, Alt. 2
    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1124
  • MDR 1988, 555
  • GRUR 1988, 379
  • GRUR 1988, 821
  • DB 1988, 1794
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87
    Was das Bundespatentgericht im übrigen zur Frage des Freihaltungsbedürfnisses ausführt, berücksichtigt nicht hinreichend, daß die Eintragung als Warenzeichen den Verkehr gemäß § 16 WZG nicht daran hindert, den Begriff in nicht warenzeichenmäßiger Weise zu gebrauchen, und daß dem, wie der Senat auch in der Indorektal-Entscheidung ausgesprochen hat (GRUR 1984, 815, 817), durch eine sinnentsprechende Auslegung des Begriffs des warenzeichenmäßigen Gebrauchs Rechnung zu tragen ist, im Streitfall also so, daß auch den Bedürfnissen des im- und Exporthandels an der zulänglichen Beschreibung der hier in Rede stehenden Waren Rechnung getragen wird.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Das Bundespatentgericht ist rechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, daß das im Freihaltebedürfnis des Verkehrs begründete Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 2 WZG auch für solche Zeichen gilt, die aus fremdsprachigen Wörtern zusammengesetzt sind (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE).

    Hieraus folgt indessen - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - aber auch, daß Eintragungen des angemeldeten Zeichens in Rechtsordnungen des fremden Sprachkreises bei der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 381 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor) Bedeutung nur beigemessen werden kann, soweit ihnen die für die inländische Zeicheneintragung angemeldete Ware zugrunde liegt.

    Eine nur theoretische Möglichkeit einer dahingehenden Entwicklung genügt nicht (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; v. Gamm, WRP 1988, 281, 289).

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    b) Auch dem Umstand, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine Wortfolge der englischen Sprache handelt, die nach dem Vorbringen der Anmelderin in Ländern des englischen Sprachraums, und zwar sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika als auch im Vereinigten Königreich, zugunsten des Rechtsvorgängers der Anmelderin eingetragen ist, hat das Bundespatentgericht nicht die gebotene Beachtung geschenkt (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger Eintragungen für die Frage des Freihaltebedürfnisses BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Bei der - bislang offengelassenen - Prüfung des Freihaltebedürfnisses im Sinne des Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 Altern. 2 PVÜ kann der von der Markeninhaberin dargestellten weltweiten Registrierung ihres Zeichens, insbesondere in englischsprachigen Ländern, eine Bedeutung zukommen, die einem Freihaltebedürfnis an der beanspruchten Bezeichnung indiziell entgegensteht (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Das Bundespatentgericht hat bei seiner Beurteilung unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine englischsprachige Wortfolge handelt, die, wie die Anmelderin nachgewiesen hat, sowohl im Vereinigten Königreich als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika zu ihren Gunsten als Marke eingetragen ist (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger ausländischer Eintragungen: BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Dies ist als Ausgangspunkt aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, da auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, als berechtigt anerkannt werden muß(BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 = BlPMZ 1988, 213 - Rigidite; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 = BlPMZ 1989, 272 - Conductor).
  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Ist ein fremdsprachiges Wort in dem Staat, aus dessen Sprachraum es stammt, als Warenzeichen eingetragen, so kommt diesem Umstand für die Frage eines Freihaltebedürfnisses in Deutschland dann keine indizielle Bedeutung zu, wenn das Wort als Fremdwort Eingang in die deutsche Sprache gefunden hat und das Freihaltebedürfnis nach dem Sprachsinn und nach der Bedeutung des Fremdworts in Deutschland beurteilt werden muß (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE und der diesem Beschluß folgenden Rechtsprechung).

    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde der damaligen Anmelderin führte zur Aufhebung des Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Bundespatentgericht (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE).

    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem er zunächst allerdings eine entsprechende Auffassung des Bundespatentgerichts nur billigend referiert hatte (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE) - bereits wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber anerkannt werden müsse, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RI-GIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) die Eintragungen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten, Ursprungsländern der in Frage stehenden Fremdsprache, als Indiz gegen das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses zu werten.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    In diesem Zusammenhang ist den Eintragungen des angemeldeten Zeichens in mehreren, auch englischsprachigen Ländern, Beachtung zu schenken, die ein gewichtiges Indiz für das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses an der beanspruchten fremdsprachigen Wortkombination sein können (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88 - Conductor).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZB 9/89

    "LA PERLA"; Zustellung der Beschwerdeentscheidung an Verkündungs Statt als

    Unter Heranziehung von § 4 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 WZG hat das Bundespatentgericht ausgeführt, daß nach dem maßgeblichen Verständnis der inländischen Verkehrskreise ein Freihaltebedürfnis anzunehmen sei, zumal anders als im Falle RIGIDITE (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379) aufgrund der italienischen Wörterbücher feststehe, daß das Wort "perla" als Bezeichnung für eine Farbe oder Verzierung ein wichtiger beschreibender Begriff sei.

    Zur Beurteilung der Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses ist, auch wenn die Marke für eine fremdsprachige Bezeichnung beansprucht wird, auf das Verständnis der inländischen Verkehrskreise abzustellen (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 f. - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover).

  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

  • OLG Köln, 18.10.1991 - 6 U 58/91

    Computerspiele; Urheberrecht; Computerprogramm; Filmwerk; Persönliche Schöpfung;

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 10/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • BPatG, 12.05.2010 - 29 W (pat) 101/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Strategy Circle" - beschreibender Hinweis -

  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

  • BPatG, 12.03.2002 - 33 W (pat) 258/01
  • BPatG, 14.09.2001 - 33 W (pat) 188/01
  • BPatG, 07.06.2000 - 29 W (pat) 102/99
  • BPatG, 08.03.2000 - 29 W (pat) 13/99
  • BPatG, 22.02.2000 - 27 W (pat) 95/99
  • BPatG, 16.02.2000 - 29 W (pat) 5/99
  • BPatG, 09.02.2000 - 29 W (pat) 46/99
  • BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
  • BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 9/99
  • BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 40/99
  • OLG Stuttgart, 12.10.1990 - 2 U 217/89

    Rechtswirksame Übertragung eines Warenzeichens ohne den dazugehörigen

  • BPatG, 18.02.2004 - 26 W (pat) 155/02
  • BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 308/01
  • BPatG, 22.05.2001 - 33 W (pat) 269/00
  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 143/00
  • BPatG, 20.02.2001 - 33 W (pat) 189/00
  • BPatG, 16.09.1992 - 28 W (pat) 125/88
  • BPatG, 16.01.1991 - 26 W (pat) 111/89

    Anmeldung des Wortzeichens "Linje" zur Eintragung als Warenzeichen; Klangliche

  • BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88

    Schutzbedürftigkeit des Wortzeichens "OXYDIVE"; Kennzeichnung, die aus englischen

  • BPatG, 28.06.2000 - 29 W (pat) 148/99
  • BPatG, 08.03.2000 - 29 W (pat) 12/99
  • BPatG, 26.01.2000 - 29 W (pat) 36/99
  • BPatG, 25.01.2000 - 27 W (pat) 87/99
  • BPatG, 15.09.1993 - 26 W (pat) 284/91

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "BIJOU"; Verwendung der Bezeichnung "BIJOU" als

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