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   BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68   

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https://dejure.org/1969,1521
BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68 (https://dejure.org/1969,1521)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1969 - I ZB 10/68 (https://dejure.org/1969,1521)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1969 - I ZB 10/68 (https://dejure.org/1969,1521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefahr unmittelbarer Verwechslung bei Markenzeichen - Rechtsprechung zur mittelbaren Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 211
  • GRUR 1970, 85
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68
    Denn das Beschwerdegericht hat gerade nicht verkannt, daß es sich sowohl bei dem bereits erörterten Fall unmittelbarer Zeichenverwechslungen als auch in dem weiteren Fall des abgwandelten Sorten- und Serienzeichens um eine Verwechslungsgefahr in dem engeren Sinne handelt, daß der Verkehr infolge der vorhandenen Übereinstimmungen zu der irrigen Annahme gelangt, die mit den beiderseitigen Zeichen gekennzeichneten Waren stammten aus ein und demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1959, 420 - Opal; BGHZ 39, 266, 269 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kommt die erwähnte mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens dann in Betracht, wenn die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und wenn ferner dieser Stammbestandteil auch im Rahmen eines Gesamtzeichens für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers einen derartigen Hinweischarakter besitzt, daß der Verkehr Anlaß hat, trotz an sich nicht bestehender Verwechselbarkeit aus der bloßen Übereinstimmung einzelner Silben den irrigen Schluß herzuleiten, es handele sich um die Kennzeichnung einer anderen Warenart oder -sorte des gleichen Geschäftsbetriebs, der das Stammzeichen führt (vgl. BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon m.w.Nachw.).

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68
    Denn das Beschwerdegericht hat gerade nicht verkannt, daß es sich sowohl bei dem bereits erörterten Fall unmittelbarer Zeichenverwechslungen als auch in dem weiteren Fall des abgwandelten Sorten- und Serienzeichens um eine Verwechslungsgefahr in dem engeren Sinne handelt, daß der Verkehr infolge der vorhandenen Übereinstimmungen zu der irrigen Annahme gelangt, die mit den beiderseitigen Zeichen gekennzeichneten Waren stammten aus ein und demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1959, 420 - Opal; BGHZ 39, 266, 269 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein, der bereits in der Sirax-Entscheidung (GRUR 1967, 660) des näheren dargelegt hat, daß die vom Beschwerdegericht herangezogenen einschlägigen Grundsätze des Vitapur-Beschlusses (BGHZ 46, 152 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] ) gerade auch bei der Prüfung eingreifen, ob ein Zeichen durch Benutzung im Verkehr Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens erlangt hat oder ob diese Entwicklung durch Benutzung von Drittzeichen mit dem gleichen Wortstamm verhindert worden ist.
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein, der bereits in der Sirax-Entscheidung (GRUR 1967, 660) des näheren dargelegt hat, daß die vom Beschwerdegericht herangezogenen einschlägigen Grundsätze des Vitapur-Beschlusses (BGHZ 46, 152 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] ) gerade auch bei der Prüfung eingreifen, ob ein Zeichen durch Benutzung im Verkehr Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens erlangt hat oder ob diese Entwicklung durch Benutzung von Drittzeichen mit dem gleichen Wortstamm verhindert worden ist.
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68
    Denn das Beschwerdegericht hat gerade nicht verkannt, daß es sich sowohl bei dem bereits erörterten Fall unmittelbarer Zeichenverwechslungen als auch in dem weiteren Fall des abgwandelten Sorten- und Serienzeichens um eine Verwechslungsgefahr in dem engeren Sinne handelt, daß der Verkehr infolge der vorhandenen Übereinstimmungen zu der irrigen Annahme gelangt, die mit den beiderseitigen Zeichen gekennzeichneten Waren stammten aus ein und demselben Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1959, 420 - Opal; BGHZ 39, 266, 269 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96

    "STEPHANSKRONE II"; Übersetzung einer Marke in die englische Sprache

    Denn die Frage, ob ein Hinweischarakter als Stammbestandteil aus der Sicht des Verkehrs ausscheidet, weil eingetragene Drittzeichen mit einem entsprechenden Bestandteil benutzt werden (BGH, Beschl. v. 1.10.1969 - I ZB 10/68, GRUR 1970, 85, 86 = WRP 1970, 111 - Herba), setzt die im Streitfall nicht gegebene grundsätzliche Eignung eines Markenbestandteils als Stamm einer Serie voraus.
  • BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/70

    Verletzung eines eingetragenen Warenzeichens - Bestehen von Löschungsreife der

    Das Berufungsgericht ist dabei ohne Rechtsfehler von der gefestigten Rechtsprechung ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens in Betracht kommt, wenn die Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und dieser Stammbestandteil für den prioritätsälteren Zeicheninhaber eine Hinweinfunktion besitzt (vgl. BGHZ 34, 299, 301 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke; BGH GRUR 69, 40, 41 - Pentavenon; 70, 85, 86 - Herba).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72

    Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei

    Das Bundespatentgericht ist zwar ohne Rechtsfehler von der gefestigten Rechtsprechung ausgegangen, daß eine Verwechslungsgefahr (im engeren Sinne, also über die Untiernehmensidentität; BGH GRUR 1962, 241, 242 - Lutin) unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens in Betracht kommt, wenn die Vergleichszeichen denselben Wortstamm aufweisen und dieser Stammbestandteil für den prioritätsälteren Zeicheninhaber eine Hinweisfunktion besitzt (BGH aaO; ferner BGHZ 34, 299, 301 - Almglocke; BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; 1970, 85, 86 - Herba).
  • BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 351/03
    Soweit es um pharmazeutische und medizinische Produkte geht, die sich - wesentlich auch - an Fachkreise (Ärzte, Apotheker) wenden, mag es daher zutreffend sein, Herba nur als schwach kennzeichnend anzusehen (vgl BGH GRUR 1970, 85 - Herba; BPatG, 25 W (pat) 60/00 - HERBATONIN).
  • BPatG, 20.10.2004 - 26 W (pat) 239/03
    Hierfür spricht zum einen, daß das lateinische Wort "herba" auch in weiteren Begriffen wie "Herbarium" (= Sammlung getrockneter Pflanzen) vorkommt und darüber hinaus in einer erheblichen Anzahl von Drittmarken enthalten ist (vgl dazu 25 W (pat) 60/00 - HERBATONIN/Herbin-Stodin, veröffentl. in PAVIS PROMA; BGH GRUR 1970, 85, 86 - Herba).
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