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   BGH, 02.03.1973 - I ZB 11/72   

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https://dejure.org/1973,3340
BGH, 02.03.1973 - I ZB 11/72 (https://dejure.org/1973,3340)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1973 - I ZB 11/72 (https://dejure.org/1973,3340)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1973 - I ZB 11/72 (https://dejure.org/1973,3340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 648
  • GRUR 1973, 605
  • DB 1973, 1893
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    a) Die Rechtswirksamkeit des Widerspruchs ist eine Verfahrensvoraussetzung, die in jedem Verfahrensstadium und folglich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 1973 - I ZB 11/72, GRUR 1973, 605 - Anginetten; Beschluss vom 30. November 1973 - I ZB 14/72, GRUR 1974, 279 - ERBA; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 42 MarkenG Rn. 28).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93

    "Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke;

    Es fehlt damit an einer Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschl. v. 2.3.1973 - I ZB 11/72, GRUR 1973, 605 f. - Anginetten; Beschl. v. 18.1.1974 - I ZB 3/73, GRUR 1974, 465, 466 - Lomapect).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZB 6/76

    Löschung eines Warenzeichens - Beschwerde gegen eine Teillöschung

    Dort ist anerkannt, daß die (zulässige) Zurücknahme des Widerspruchs nach Erlaß der Widerspruchsentscheidung im Beschwerdeverfahren und selbst nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen ist, da es sich bei der Zurücknahme des Widerspruchs um eine die Zulässigkeit des Verfahrens betreffende Tatsache handelt (vgl. BGH GRUR 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde

    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZB 5/89

    Versagung einer Patenteintragung - Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Bei der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist die Zurücknahme des Widerspruchs von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 2.3.1973 - I ZB 11/72, GRUR 1973, 605 - Anginetten; Beschl. v. 18.1.1974 - I ZB 3/73, GRUR 1974, 465, 466 - Lomapect; v. Gamm, GRUR 1977, 413, 415).
  • BPatG, 30.04.1991 - 27 W (pat) 219/89
    Auf die Rücknahme eines Widerspruchs im warenzeichenrechtlichen Eintragungsverfahren ist § 269 ZPO nicht entsprechend anwendbar (Anschluß BGH 1973-03-02, I ZB 11/72, GRUR 1973, 605, "Anginetten"; Anschluß BGH, 1977-06-03, I ZB 11/76, GRUR 1977, 789, "Tribol"; Anschluß BGH, 1983-04-14, I ZB 1/83, MittdtschPatAnw 1983, 195, "Alevita").
  • BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74

    Herkunftskennzeichnung von Zigaretten im handelsrechtlichen Wettbewerb

    Da die Widerspruchsentscheidung durch die Zurücknahme des Widerspruchs nicht ohne weiteres wirkungslos geworden ist, kann die Rechtsbeschwerde nicht für erledigt erklärt werden (BGH GRUR 73, 605, 606 - Anginetten).
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