Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Der Betrieb (Leitsatz)

    Sali Toft

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1256
  • MDR 1996, 1142
  • GRUR 1996, 775
  • DB 1997, 93



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Wird zitiert von ... (95)  

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96  

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    b) Der genannte Grundsatz beruht auf der Erwägung, daß markenrechtlicher Schutz von der Gestaltung der Marke auszugehen hat, wie sie eingetragen ist, und eine Ähnlichkeit mit einem angegriffenen Zeichen nur in dessen konkreter Verwendung festgestellt werden kann (BGH, Beschl. v. 9.5.1996 - I ZB 11/94, GRUR 1996, 775, 776 = WRP 1996, 903 - Sali Toft).

    Wird aber der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Element allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung des Gesamteindrucks der beanstandeten Bezeichnung mit nur einem Element des prioritätsälteren Zeichens die zeichenrechtliche und markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu verneinen ist (BGH, Urt. v. 11.7.1975 - I ZR 77/74, GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; Urt. v. 15.11.1990 - I ZR 245/88, GRUR 1991, 319, 320 - HURRICANE; GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft).

    Die Betrachtungsweise des Berufungsgerichts zergliedert dagegen in rechtlich nicht zulässiger Weise den durch die Anmeldung und Eintragung des Klagezeichens gewählten einheitlichen Begriff (vgl. auch BGH GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00  

    Markenrecht - Identische Zeichen?

    Nicht ausreichend ist es danach, daß der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9.5.1996 - I ZB 11/94, GRUR 1996, 775, 777 = WRP 1996, 903 - Sali Toft; Urt. v. 18.6.1998 - I ZR 15/96, GRUR 1998, 942, 943 - ALKA-SELTZER; Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, GRUR 1999, 995, 997 = WRP 1999, 936 - HONKA; Beschl. v. 8.7.1999 - I ZB 49/96, GRUR 2000, 233, 234 = WRP 2000, 173 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96  

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Die Annahme des Bundespatentgerichts, es sei davon auszugehen, daß entscheidungserhebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise den als Familiennamen aufgefaßten Bestandteil "RAUCH" des angemeldeten Zeichens als für dessen Gesamteindruck (mit-)prägend erachteten, reicht jedoch für die Annahme, die weiteren Bestandteile des angemeldeten Zeichens träten für den Verkehr in einer Weise zurück, daß sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden könnten (vgl. BGH, Beschl. v. 9.5.1996 - I ZB 11/94, GRUR 1996, 775, 777 = WRP 1996, 903 - Sali Toft; GRUR 1998, 942, 943 - ALKA-SELTZER; Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96 - HONKA, Umdr. S. 12), nicht aus.
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