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   BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16   

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https://dejure.org/2017,30914
BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16 (https://dejure.org/2017,30914)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - I ZB 111/16 (https://dejure.org/2017,30914)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - I ZB 111/16 (https://dejure.org/2017,30914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 139 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Fristenkontrolle bzgl. der Erledigung fristgebundener Sachen; Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Organisation des Kanzleibetriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Fristenkontrolle bzgl. der Erledigung fristgebundener Sachen; Zurechenbares Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Organisation des Kanzleibetriebs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    Wenn sein Vortrag dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären oder zu füllen sind, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/13, NJW 2004, 367, 369; Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 12; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 31).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZB 29/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss;

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch die Anordnung gehört, die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742 Rn. 10; Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZB 1/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. April 2017 - XI ZB 18/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2017 - IX ZB 1/16

    Fristversäumung für die Berufungsbegründung; Zuzurechnender anwaltlicher

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch die Anordnung gehört, die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742 Rn. 10; Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZB 1/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. April 2017 - XI ZB 18/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZB 18/16

    Zuzurechnendes Verschulden des Prozessbevollmächtigen an der Fristversäumung der

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch die Anordnung gehört, die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742 Rn. 10; Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZB 1/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. April 2017 - XI ZB 18/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 110/15

    Anspruch auf Wildschadesersatz zwischen Mitpächtern eines Jagdbezirks

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde war das Berufungsgericht auch nicht gemäß § 139 ZPO verpflichtet, die anwaltlich vertretene Klägerin vor der Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf dessen nicht ausreichende Begründung hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 29/13, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 110/15, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.02.2016 - III ZB 42/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu einer wirksamen Fristenkontrolle auch die Anordnung gehört, die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft nochmals und abschließend selbständig zu überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - III ZB 42/15, NJW 2016, 1742 Rn. 10; Beschluss vom 10. November 2016 - I ZB 29/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZB 1/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. April 2017 - XI ZB 18/16, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2012 - VI ZB 16/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachfragepflicht des

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    aa) Eine Pflicht des Rechtsanwalts zur Nachfrage und Nachforschung kommt - nur, aber auch immer dann - in Betracht, wenn hierfür ein konkreter Anlass besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 10; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 52/12, NJW 2014, 226 Rn. 9; Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519 Rn. 11).
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 52/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht zur Überwachung des Eingangs von

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    aa) Eine Pflicht des Rechtsanwalts zur Nachfrage und Nachforschung kommt - nur, aber auch immer dann - in Betracht, wenn hierfür ein konkreter Anlass besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 238/08, juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 10; Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 52/12, NJW 2014, 226 Rn. 9; Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519 Rn. 11).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 28/13

    Anforderung an die Berufungsbegründung bei einer auf mehrere selbständige Gründe

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    Wenn sein Vortrag dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären oder zu füllen sind, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/13, NJW 2004, 367, 369; Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 12; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 31).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 29/13

    Prüfung der Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist als Pflicht

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - I ZB 111/16
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde war das Berufungsgericht auch nicht gemäß § 139 ZPO verpflichtet, die anwaltlich vertretene Klägerin vor der Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf dessen nicht ausreichende Begründung hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 29/13, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 110/15, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 238/08

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei mangelnder Wiedergabe des maßgeblichen

  • BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des

  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Hat der Bevollmächtigte Anlass, an einer störungsfreien Datenübertragung und damit an der Eignung einer Telefax-Übermittlung für die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes zu zweifeln, darf er sich, wenn er sich gleichwohl für eine Übermittlung per Telefax entscheidet, ungeachtet der Frage, worauf die Störung beruht, nicht ohne jede Rückversicherung darauf verlassen, die Datenübertragung werde störungsfrei funktionieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.2018, 2 LA 1176/17, juris Rn. 3; allgemein zur Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei gegebenem Anlass: BGH, Beschl. v. 29.6.2017, I ZB 111/16, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 16.11.2016, VII ZB 35/14, NJW-RR 2017, 253, juris Rn. 13; Urt. v. 24.9.2015, IX ZR 206/14, NJW 2015, 3519, juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 20.11.2018 - XI ZB 31/17

    Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten durch mangelhafte Kontrolle

    Wäre schließlich bei einer ordnungsgemäß organisierten abendlichen Ausgangskontrolle bemerkt worden, dass die Frist zur Berufungsbegründung zu Unrecht gestrichen worden war, hätte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten zumindest fristgerecht einen - potentiell erfolgreichen, weil erstmaligen - Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO stellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - I ZB 111/16, juris Rn. 12).
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