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BGH, 22.09.1999 - I ZB 12/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einstweilige Verfügung - Sportwetten - Streitwert - Beschwerde - Weitere sofortige Beschwerde - "Greifbare Gesetzeswidrigkeit" - Interessen Dritter
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2; ; GKG § 5 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94
"Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen …
Auszug aus BGH, 22.09.1999 - I ZB 12/99
Ein solches im Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann nur dann in Betracht kommen, wenn die angefochtene Entscheidung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt oder mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH, Beschl. v. 26.5.1994 - I ZB 4/94, WRP 1994, 763, 764 - Greifbare Gesetzwidrigkeit II, m.w.N.).