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   BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12   

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https://dejure.org/2012,34195
BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,34195)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - I ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,34195)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,34195)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing - Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erfordert kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 30 TKG, § 101 Abs 2 S 1 Nr 3 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gegen einen Internetprovider auf Bekanntgabe von Verkehrsdaten im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten durch Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen

  • debier datenbank

    § 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 9 UrhG

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gegen einen Internetprovider auf Bekanntgabe von Verkehrsdaten im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten durch Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Two Worlds II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Überwachung von Online-Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Computerspiele, Tauschbörsen und die Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unbefugtes Einstellen eines urheberrechtlich geschützten Werks in Online-Tauschbörse begründet Auskunftsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
  • MMR 2013, 110
  • ZUM 2013, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12
    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 10 = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden).

    Weder der Wortlaut des § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG noch die Systematik oder der Zweck des Gesetzes bieten einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass der Anspruch auf Auskunft gegen die Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nur unter der einschränkenden Voraussetzung besteht, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten gleichfalls ein gewerbliches Ausmaß hatten (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 11 bis 23 - Alles kann besser werden).

    Auch die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, deren Umsetzung das Gesetz zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums vor allem dient, steht der Regelung in einem Mitgliedstaat nicht entgegen, nach der ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten nicht nur bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß besteht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 24 bis 26 - Alles kann besser werden).

    Schließlich kommt es für die Auslegung des § 101 Abs. 2 UrhG nicht entscheidend darauf an, dass die Verfasser des Regierungsentwurfs der Ansicht waren, der Auskunftsanspruch gegen Dritte setze eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus, weil diese Ansicht im Gesetz keinen hinreichenden Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 27 bis 30 - Alles kann besser werden).

    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Antragstellerin als Auskunftsberechtigte kein oder nur ein äußerst geringes Interesse daran haben kann, die Rechtsverletzer genannt zu bekommen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 36 - Alles kann besser werden).

    Die begehrte Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, kann nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG erteilt werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 37 bis 39 - Alles kann besser werden).

    Dagegen bestehen weder unionsrechtliche noch verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 40 bis 52 - Alles kann besser werden).

    Es stellen sich keine Fragen des Unionsrechts, die eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gebieten (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 53 - Alles kann besser werden).

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung

    Ein gewerblicher Host-Provider, über dessen Server ein urheberrechtsverletzender Inhalt abrufbar ist, erbringt im Regelfall Dienstleistungen, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzt werden (zu den Anforderungen hieran vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 [juris Rn. 10 bis 30] = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden; Beschluss vom 25. Oktober 2012 - I ZB 13/12, WRP 2013, 70 [juris Rn. 11]).
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