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   BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19   

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BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19 (https://dejure.org/2019,41829)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2019 - I ZB 14/19 (https://dejure.org/2019,41829)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - I ZB 14/19 (https://dejure.org/2019,41829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 295 ZPO, § 90 Abs. 2 Satz 1 MarkenG

  • Wolters Kluwer

    Löschung der Marke wegen des Bestehens des Freihaltebedürfnisses für die Bezeichnung "HERZO"; Unterscheidung der Wortmarke "HERZO" von der Ortsbezeichnung "Herzogenaurach"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 -3
    Löschung der Marke wegen des Bestehens des Freihaltebedürfnisses für die Bezeichnung "HERZO"; Unterscheidung der Wortmarke "HERZO" von der Ortsbezeichnung "Herzogenaurach"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 59/16

    Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 Rn. 7 = WRP 2018, 197 - PLOMBIR, mwN).

    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2018, 111 Rn. 11 - PLOMBIR, mwN).

    Dies ist nur dann entbehrlich, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich ist (BGH, GRUR 2018, 111 Rn. 14 - PLOMBIR sowie BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - III ZB 127/15, NJW 2016, 2890 Rn. 11, jeweils mwN).

    Dies entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, demzufolge eine Partei eine Gehörsrechtsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbleibende Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. März 2019 - IX ZR 147/18, juris Rn. 4 mwN) oder jedenfalls hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie noch Gelegenheit zu einer nachträglichen Stellungnahme sucht (vgl. BGH, GRUR 2018, 111 Rn. 19 - PLOMBIR).

  • BPatG, 12.12.2018 - 26 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HERZO" - Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 26 W (pat) 33/16, juris).

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 12.12.2018 - 26 W(pat) 33/16 -.

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14 mwN.).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14 mwN.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    aa) Der Berücksichtigung des geltend gemachten Verstoßes steht bereits der Subsidiaritätsgrundsatz entgegen, demzufolge ein Beteiligter alle nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 86, 15, 22 juris Rn. 27 und 95, 163, 171 juris Rn. 35).
  • EuGH, 17.01.2013 - C-21/12

    Abbott Laboratories / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Zur Begründung hat es angeführt, dass zumindest die (neben dem Durchschnittsverbraucher) ebenfalls angesprochenen Fachkreise, deren alleiniges Verständnis nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - C-21/12, MarkenR 2013, 110 Rn. 71 - Abbott Laboratories/HABM [RESTORE]) von ausschlaggebender Bedeutung sein könne, sowohl zum Anmelde- als auch zum Entscheidungszeitpunkt "Herzo" in Verbindung mit den registrierten Waren als Abkürzung des Stadtnamens "Herzogenaurach" verstünden und die angegriffene Marke mit dieser Stadt als bedeutsamen Sitz der beiden weltweit größten Sportartikelhersteller gleichsetzten.
  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Dies ist nur dann entbehrlich, wenn die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unmittelbar und zweifelsfrei aus dem bisherigen Prozessstoff ersichtlich ist (BGH, GRUR 2018, 111 Rn. 14 - PLOMBIR sowie BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - III ZB 127/15, NJW 2016, 2890 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BPatG, 29.06.2011 - 26 W (pat) 520/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Salva" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    cc) Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde des Weiteren darauf, dass das Bundespatentgericht die Entscheidungen "Apia" (BPatGE 15, 214) und "Salva" (BPatG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 26 W (pat) 520/10, juris Rn. 14 ff.) unbeachtet gelassen habe, aus denen sich ergebe, dass bei im Verkehr überwiegend unbekannten geographischen Herkunftsangaben das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses besonders festzustellen sei.
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 147/18

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Prüfung des

    Auszug aus BGH, 17.10.2019 - I ZB 14/19
    Dies entspricht dem in § 295 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, demzufolge eine Partei eine Gehörsrechtsverletzung nicht mehr rügen kann, wenn sie die ihr nach Erkennen des Verstoßes verbleibende Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. März 2019 - IX ZR 147/18, juris Rn. 4 mwN) oder jedenfalls hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie noch Gelegenheit zu einer nachträglichen Stellungnahme sucht (vgl. BGH, GRUR 2018, 111 Rn. 19 - PLOMBIR).
  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22

    Gerichtliche Berücksichtigung von Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die

    Hat er eine ihm nach Erkennen des Verstoßes verbleibende Möglichkeit zu einer Äußerung nicht genutzt, kann er im weiteren Verfahren eine Gehörsrechtsverletzung nicht mehr mit Erfolg rügen (vgl. BGH Beschluss vom 17. Oktober 2019 - I ZB 14/19, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 23.04.2020 - I ZB 77/19

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts (Marken- und

    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr. zur gleichlautenden Vorschrift des § 83 Abs. 3 MarkenG, vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 Rn. 7 = WRP 2018, 197 - PLOMBIR; Beschluss vom 17. Oktober 2019 - I ZB 14/19, juris Rn. 5).

    Das Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde dient nicht der Überprüfung, ob die Entscheidung des Bundespatentgerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht fehlerfrei ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2018, 111 Rn. 11 - PLOMBIR; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - I ZB 14/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 101/19

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der ins Register eingetragenen Wortmarke

    Auf die Frage, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2017 - I ZB 59/16, GRUR 2018, 111 Rn. 7 = WRP 2018, 197 - PLOMBIR, mwN; Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 68/17, MarkenR 2018, 389 Rn. 6; Beschluss vom 17. Oktober 2019 - I ZB 14/19, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2020 - I ZB 14/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13541
BGH, 12.05.2020 - I ZB 14/19 (https://dejure.org/2020,13541)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - I ZB 14/19 (https://dejure.org/2020,13541)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - I ZB 14/19 (https://dejure.org/2020,13541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit

  • rechtsportal.de

    RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.2017 - I ZB 45/16

    Markenlöschungsverfahren: Bemessung des Gegenstandswertes des

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - I ZB 14/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 EUR für das Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - I ZB 45/16, WRP 2018, 349 Rn. 1 mwN).
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