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   BGH, 28.11.1952 - I ZB 15/52   

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BGH, 28.11.1952 - I ZB 15/52 (https://dejure.org/1952,5601)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1952 - I ZB 15/52 (https://dejure.org/1952,5601)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1952 - I ZB 15/52 (https://dejure.org/1952,5601)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 23.01.2001 - 10 AS 1/01

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens

    Dessen Verfahrensfehler sind nur im Rechtszug der Prozeßgerichte überprüfbar (BGH 8. November 1952 - I ZB 15/52 - JZ 1953, 230; BFH 11. September 1984 - VIII B 23/84 - BFHE 142, 17).
  • BAG, 26.10.1999 - 10 AS 5/99

    Durchführung von Rechtshilfeersuchen

    Ob dem Prozeßgericht dabei Rechtsfehler unterlaufen sind und ob ggf. Beweisbeschlüsse nicht in verfahrensrechtlich zulässiger Weise ergangen sind, hat das im Rechtszug dem ersuchenden Prozeßgericht übergeordnete Gericht nachzuprüfen und zu entscheiden; nicht jedoch das im Wege der Rechtshilfe um die Durchführung einer Beweisaufnahme ersuchte Gericht (so auch: BGH Beschluß vom 28. November 1952 - I ZB 15/52 - LM § 158 GVG Nr. 2).
  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist insoweit anerkannt, daß eine Handlung dann verboten und dementsprechend ein Rechtshilfeersuchen abzulehnen ist, wenn die von dem ersuchten Gericht vorzunehmende Handlung schlechthin unzulässig ist (vgl. RGZ 162, 316, 317; BGH Beschluß vom 28. November 1952 - I ZB 15/52 = LM GVG § 158 Nr. 2 = JZ 1953, 230 mit Anm. Schwoerer; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 48. Aufl. GVG § 158 Anm. 2 B, C, D; Zöller/Gummer aaO. Rn. 3 ff.; Wieczorek aaO. Rn. B III ff.; Kissel aaO. § 158 Rn. 10 ff.; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. GVG § 158 Rn. 2; Löwe-Rosenberg/Schäfer StPO 23. Aufl. GVG § 158 Rn. 2 ff.; KK/Schoreit StPO 2. Aufl. GVG § 158 Rn. 3 ff. - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch die Übersichten von Berg MDR 1962, 787 und Schneider JVBl.
  • BFH, 11.09.1984 - VIII B 23/84

    Streit zwischen zwei Finanzgerichten - Rechtshilfeersuchen - Anforderungen -

    Der ersuchte Richter ist vielmehr der "verlängerte Arm" des Prozeßgerichts; dessen Verfahrensfehler sind nur im Rechtszug der Prozeßgerichte überprüfbar (BGH-Beschluß vom 8. November 1952 I ZB 15/52, Juristenzeitung - JZ - 1953, 230).
  • BGH, 23.09.1987 - III ZB 22/87
    Dem ersuchten Richter, der als "verlängerter Arm" des Prozeßgerichts tätig wird (BGH Beschl. v. 28.11.1952 - I ZB 15/52 = LM § 158 GVG Nr. 2), darf hinsichtlich der beweisbedürftigen Tatsachen kein eigener Entscheidungsspielraum verbleiben (OLG Köln, OLG Koblenz, jew. aaO; Kissel aaO § 156 Rdn. 34).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.1995 - AR 42/92
    Nach dem Grundgedanken dieser Vorschrift hat der ersuchte Richter grundsätzlich nur als "verlängerter Arm" des Prozessrichters dessen Ersuchen auszuführen; es ist nicht seine Sache, in eigener Verantwortlichkeit über die dem Prozessrichter obliegende Zulassung oder Ablehnung von Beweisanträgen zu befinden, es sei denn, dass das Rechtshilfeersuchen als solches seinem Inhalt nach "schlechthin" verboten ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1952 - I ZB 15/52 -, LM Nr. 2 zu § 158 GVG ; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.1994 - 2 Ta 8/94 -).
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