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   BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97   

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https://dejure.org/1999,104
BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97 (https://dejure.org/1999,104)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1999 - I ZB 16/97 (https://dejure.org/1999,104)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - I ZB 16/97 (https://dejure.org/1999,104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 415
  • GRUR 1999, 1089
  • GRUR 1999, 1091
  • DB 2000, 39
  • DB 2000, 39.40
 
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Wird zitiert von ... (760)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Nach der Begründung zum Regierungsentwurf soll damit allerdings nur klargestellt werden, daß Bezeichnungen, die als Gattungsbezeichnungen oder sonst übliche Angaben für bestimmte Waren oder Dienstleistungen von der Eintragung ausgeschlossen sind, für andere Waren oder Dienstleistungen, für die sie weder Gattungsbezeichnung noch sonst eine übliche Angabe sind, durchaus als Marke geeignet sein können (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465, 467 = WRP 1998, 492 - BONUS; Beschl. v. 24.6.1999 - I ZB 45/96 - ABSOLUT, Umdr. S. 6).

    Die Bedeutung der Bestimmung erschöpft sich darin, allgemein sprachgebräuchliche oder verkehrsübliche Bezeichnungen für die jeweils in Frage stehenden Waren von der Eintragung auszuschließen (BGH, Beschl. v. 24.6.1999 - I ZB 45/96 - ABSOLUT, Umdr. S. 6 m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage verbietet es sich, der ausdrücklichen Absicht des Gesetzgebers, das Markenregister - gegenüber der Lage nach dem früheren Warenzeichengesetz - weiter zu öffnen, durch eine den Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG unbeachtet lassende Erweiterung des Eintragungshindernisses entgegenzuwirken (BGH, Beschl. v. 24.6.1999 - I ZB 45/96 - ABSOLUT, Umdr. S. 8 m.w.N.).

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Nach der Begründung zum Regierungsentwurf soll damit allerdings nur klargestellt werden, daß Bezeichnungen, die als Gattungsbezeichnungen oder sonst übliche Angaben für bestimmte Waren oder Dienstleistungen von der Eintragung ausgeschlossen sind, für andere Waren oder Dienstleistungen, für die sie weder Gattungsbezeichnung noch sonst eine übliche Angabe sind, durchaus als Marke geeignet sein können (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465, 467 = WRP 1998, 492 - BONUS; Beschl. v. 24.6.1999 - I ZB 45/96 - ABSOLUT, Umdr. S. 6).

    Dagegen kommt eine Anwendung des Eintragungshindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG auf Angaben, die lediglich für andere als die im Verzeichnis aufgeführten Waren als Bezeichnung üblich geworden sind oder bei denen es sich - ganz allgemein - um verkehrsübliche Wörter oder Begriffe handelt, die mit den in Frage stehenden Waren im Sinne einer Bezeichnung nichts zu tun haben, nicht in Betracht (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).

  • BPatG, 19.02.1997 - 26 W (pat) 130/95

    Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 37, 277 = BPatG GRUR 1997, 642).
  • BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97

    Markenschutz - Begriff der Merkmale der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 8

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Der abweichenden, im Ergebnis auch dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegenden Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 1999, 170, 171 betreffend die Wortmarke "ADVANTAGE") kann deshalb nicht beigetreten werden.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl. BGH, Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 25.3.1999 - I ZB 22/96, MarkenR 1999, 195, 197 - PREMIERE II, m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl. BGH, Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 25.3.1999 - I ZB 22/96, MarkenR 1999, 195, 197 - PREMIERE II, m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 22/96

    PREMIERE II

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (vgl. BGH, Beschl. v. 6.11.1997 - I ZB 17/95, WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 25.3.1999 - I ZB 22/96, MarkenR 1999, 195, 197 - PREMIERE II, m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
    Sollte es davon ausgegangen sein, daß das angemeldete Zeichen nicht dazu dienen kann, die in der vorerwähnten Bestimmung angeführten besonderen Eigenschaften oder sonstige Merkmale der angemeldeten Waren in irgendeiner Weise zu beschreiben, so wäre das nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96 - FOR YOU).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    cc) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß grundsätzlich eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt (BGH, Beschl. v. 21.1.1999 - I ZB 15/94, GRUR 1999, 731, 733 = WRP 1999, 928 - Canon II; Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 16/97, GRUR 1999, 586 - White Lion; Beschl. v. 20.1.2000 - I ZB 32/97, GRUR 2000, 883 = WRP 2000, 1152 - PAPPAGALLO).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, GRUR 1999, 1093, 1094 = WRP 1999, 1169 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, GRUR 1999, 1089, 1091 = WRP 1999, 1167 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    a) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 47/96, WRP 1999, 1169, 1171 = MarkenR 1999, 351, 353 - FOR YOU; Beschl. v. 15.7.1999 - I ZB 16/97, WRP 1999, 1167, 1168 = MarkenR 1999, 349, 351 - YES).

    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH WRP 1999, 1167, 1168 f. - YES).

    Der Verkehr nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so auf, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; WRP 1999, 1169, 1171 - FOR YOU und WRP 1999, 1167, 1168 - YES).

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