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   BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88   

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https://dejure.org/1989,4080
BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88 (https://dejure.org/1989,4080)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1989 - I ZB 19/88 (https://dejure.org/1989,4080)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - I ZB 19/88 (https://dejure.org/1989,4080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderliche Sorgfalt bei Hinausgezögerung der Einlegung der Berufung bis zum letzten Augenblick - Reichweite erhöhter Sorgfalt des Prozessbevollmächtigten im Hinblick auf die beauftragende Partei - Ablieferung eines fristgebundenen Schriftsatzes - Verkehrshindernis - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2393
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 162/84

    Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung durch Verschulden des

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88
    Allerdings ist in einem solchen Falle eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1984 - IVb ZB 108/84, VersR 1985, 88, 89; BGH, Urt. v. 20.3.1985 - IVa ZR 162/84, VersR 1985, 551; BGH, Beschl. v. 4.12.1986 - I ZB 7/86, VersR 1987, 589).
  • BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88
    Allerdings ist in einem solchen Falle eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1984 - IVb ZB 108/84, VersR 1985, 88, 89; BGH, Urt. v. 20.3.1985 - IVa ZR 162/84, VersR 1985, 551; BGH, Beschl. v. 4.12.1986 - I ZB 7/86, VersR 1987, 589).
  • BGH, 17.09.1987 - VII ZB 5/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88
    Diese geht aber nicht so weit, daß die Partei bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter auch damit rechnen muß, beim persönlichen Überbringen durch unvorhersehbare Behinderungen an der rechtzeitigen Einreichung gehindert zu werden; auf Unvorhersehbares kann man sich nicht einstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.9.1987 - VII ZB 5/87, VersR 1988, 249 für den Fall einer Reifenpanne).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZB 19/88
    Eine Partei darf eine Frist grundsätzlich bis zum Ablauf des letzten Tages, also bis 24.00 Uhr, ausnutzen (vgl. BVerfG NJW 1975, 1405; 1976, 747).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Mit einem Verkehrshindernis, das nach seiner Behauptung unvorhersehbar war, brauchte der Beklagte nicht zu rechnen, so daß er dann - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - keine Reservezeit einplanen mußte (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Februar 1989 - I ZB 19/88, NJW 1989, 2393; v. 23. April 1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677, 2678, jeweils zu § 233 ZPO).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Außerdem können sich bei Ausnutzung einer Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag erhöhte Sorgfaltsanforderungen ergeben, soweit dies nach den Umständen angemessen und zumutbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 3.7.1975 - III ZB 11/75, VersR 1976, 88; Urteil vom 21.12.1988 - VIII ZR 84/88, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelfrist 1 Sorgfaltsanforderungen bei Fristausnutzung; Beschluß vom 2.2.1989 - I ZB 19/88, NJW 1989, 2393; Beschluß vom 11.10.1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188f.).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung

    Diese geht aber nicht so weit, daß die Partei bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter auch damit rechnen muß, beim persönlichen Überbringen eines fristgebundenen Schriftsatzes durch unvorhersehbare Ereignisse an der rechtzeitigen Einreichung gehindert zu werden; auf Unvorhersehbares kann man sich nicht einstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.9.1987 - VII ZB 5/87, VersR 1988, 249 für den Fall einer Reifenpanne; Beschl. v. 2.2.1989 - I ZB 19/88, NJW 1989, 2393 für den Fall einer Behinderung des Pkws des Prozeßbevollmächtigten durch ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Auf unvorhersehbare Verkehrsunfälle und damit verbundene Staus mussten sich die Beschwerdeführerin und ihr Verteidiger aber nicht einstellen (vgl. BGH, NJW 1989, 2393 f.; OLG Dresden, NJW-RR 1996, 246; BGH, NJW 1999, 724 f.).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZB 3/93

    Sofortige Beschwerde gegen den Ablauf einer Berufungsbegründungsfrist - Einfluss

    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin hat nicht die besondere Sorgfalt beachtet, die einen Rechtsanwalt trifft, der - wie hier - eine Frist voll ausschöpfen will (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Februar 1989 - I ZB 19/88, NJW 1989, 2393).
  • OLG Bamberg, 08.11.1990 - 1 U 17/90

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten bei fristwahrenden

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