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   BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92   

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BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92 (https://dejure.org/1995,63)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1995 - I ZB 20/92 (https://dejure.org/1995,63)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - I ZB 20/92 (https://dejure.org/1995,63)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freihaltebedürfnis - Unterscheidbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2
    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1221
  • NJW-RR 1995, 1003 (Ls.)
  • MDR 1996, 492
  • GRUR 1995, 408
  • DB 1995, 770
 
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Wird zitiert von ... (608)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
    Das beruht darauf, daß der angesprochene Verkehr, auf dessen Verständnis es, wie vorerwähnt, im gegebenen Zusammenhang allein ankommt, erfahrungsgemäß eine Marke in der Regel so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne daß eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren Begriffsbedeutung nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92 aaO. - VALUE; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY).

    Denn es kommt - wie schon bisher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 770 - Capri-Sonne; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY) - nicht lediglich darauf an, daß eine Entwicklung theoretisch denkbar ist, die zum beschreibenden Gebrauch der Marke führen kann.

    Zwar kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß eine derartige Angabe, die angesichts ihrer Ungenauigkeit zur Verwendung in der Fachsprache eher ungeeignet erscheint (vgl. BGHZ 123, 30, 36 - Indorektal II; BGH, Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY), zur werbemäßigen Herausstellung von Wareneigenschaften verwendbar ist.

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
    Das beruht darauf, daß der angesprochene Verkehr, auf dessen Verständnis es, wie vorerwähnt, im gegebenen Zusammenhang allein ankommt, erfahrungsgemäß eine Marke in der Regel so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne daß eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren Begriffsbedeutung nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92 aaO. - VALUE; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY).

    Denn es kommt - wie schon bisher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 770 - Capri-Sonne; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY) - nicht lediglich darauf an, daß eine Entwicklung theoretisch denkbar ist, die zum beschreibenden Gebrauch der Marke führen kann.

    Die Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung setzt vielmehr die Feststellung von Tatsachen voraus, die einen konkreten Anhalt für die vorausgesetzte Entwicklung bieten sowie hierauf gegründeter sicherer Erwägungen, wobei auch die Gründe, die die Entwicklung fraglich erscheinen lassen können, sorgfältig geprüft werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos m.w.N.).

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
    Kann einer Marke nämlich kein für die in Frage stehenden Waren (und/oder Dienstleistungen) im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das nur als solches und nicht als Kennzeichnungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß der inländische Verkehr, an den sich angesichts des territorialen Geltungsbereichs des Markengesetzes die Markierung wendet, und auf dessen Anschauung insoweit deshalb maßgeblich abzuheben ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730, 731 = WRP 1994, 747 - VALUE m.w.N.), einer als Marke verwendeten Kennzeichnung ihre spezifische vorerwähnte Unterscheidungsfunktion und damit die Unterscheidungskraft abspricht.

    Das beruht darauf, daß der angesprochene Verkehr, auf dessen Verständnis es, wie vorerwähnt, im gegebenen Zusammenhang allein ankommt, erfahrungsgemäß eine Marke in der Regel so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne daß eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren Begriffsbedeutung nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92 aaO. - VALUE; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY).

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
    Zwar kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß eine derartige Angabe, die angesichts ihrer Ungenauigkeit zur Verwendung in der Fachsprache eher ungeeignet erscheint (vgl. BGHZ 123, 30, 36 - Indorektal II; BGH, Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY), zur werbemäßigen Herausstellung von Wareneigenschaften verwendbar ist.
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
    Denn es kommt - wie schon bisher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 770 - Capri-Sonne; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY) - nicht lediglich darauf an, daß eine Entwicklung theoretisch denkbar ist, die zum beschreibenden Gebrauch der Marke führen kann.
  • BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90

    Weinberg-Lagenamen als IR-Marke

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
    Denn es kommt - wie schon bisher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 770 - Capri-Sonne; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY) - nicht lediglich darauf an, daß eine Entwicklung theoretisch denkbar ist, die zum beschreibenden Gebrauch der Marke führen kann.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Zutreffend - und von den Revisionen nicht angegriffen - ist das Berufungsgericht zwar bei der Beurteilung der Marke "comtes" davon ausgegangen, daß derartige Bezeichnungen vom Verkehr in der Regel in ihrem Gesamt(klang)bild aufgenommen und nicht einer analysierenden Betrachtungsweise unterzogen werden (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.3.1998 - I ZB 28/95, GRUR 1998, 932, 933 = WRP 1998, 868 - MEISTERBRAND).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Da durch das Markengesetz bezüglich dieser Sachangaben eine substantielle Änderung gegenüber der Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz nicht geschaffen worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 410 - PROTECH), bedarf es insoweit keiner getrennten Prüfung nach der derzeit geltenden und der früheren Vorschrift (vgl. §§ 152, 156 Abs. 1 MarkenG).

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß das zur Eintragung angemeldete Zeichen als solches, nämlich in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen, wie es dem angesprochenen inländischen Publikum, auf dessen Auffassung es ankommt (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover), entgegentritt, der Prüfung zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92, GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, aaO. - PRO-TECH).

    b) Zwar ist bei der Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen sowohl nach dem früher geltenden Recht als auch nach den Vorschriften des Markengesetzes auch auf ein aktuell noch nicht bestehendes, jedoch aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit prognostizierbares zukünftiges Freihaltebedürfnis Bedacht zu nehmen (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92, aaO. - U-KEY zum WZG; Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, aaO. - PROTECH zum MarkenG).

    Auch bezüglich der Unterscheidungskraft kommt eine unterschiedliche Beurteilung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bzw. nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG nicht in Betracht, weil, wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, substantielle Unterschiede zwischen den vorerwähnten Bestimmungen nicht bestehen (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, aaO. - PROTECH; Beschl. v. 9.2.1995 - I ZB 21/92, BlPMZ 1995, 444, 445 = NJW 1995, 1752 - quattro II; Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410 = WRP 1995, 617 - TURBO).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Da eine Eintragung mit dem Zeitrang des Anmeldetages indessen, wie sich aus § 156 Abs. 1 MarkenG ergibt, nur in Betracht kommen kann, wenn der Eintragung nicht nach den bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes geltenden Vorschriften von Amts wegen zu berücksichtigende Gründe entgegengestanden haben, hat sich die Prüfung auch, sofern das angemeldete Zeichen nach neuem Recht nicht von der Eintragung ausgeschlossen ist, auf den früheren Rechtszustand zu erstrecken (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    Dabei müssen auch die Gründe, die die Entwicklung als fraglich erscheinen lassen könnten, sorgfältig geprüft werden (BGH GRUR 1995, 408, 410 - PROTECH, m.w.N.).

    Es hat in anderem Zusammenhang - allerdings ohne über die Frage der Unterscheidungskraft zu entscheiden - ausgeführt, daß in der Werbung üblichen Angaben zur beschreibenden Anpreisung von Waren, insbesondere fremdsprachlicher Art wie das vorliegend zu beurteilende Wort "CHANGE", bei markenmäßigem Gebrauch nicht stets jede Unterscheidungskraft abgesprochen werden könne (vgl. auch BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

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